Nase gebrochen durch Unbekannten- was soll ich der Versicherung sagen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von welcher gesetzlichen Unfallversicherung sprichst Du hier? Meinst Du evtl. eine Unfallversicherung (Haftpflicht) des Veranstalters? Ansonsten kenne ich nur eine gesetzliche Unfallversicherung vonseiten der Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen oder den Gemeindeunfallversicherungsverband bei Unfällen in Schulen oder Kindergärten! In Deinem Fall zahlt auf jeden Fall die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Folgekosten Deines "Unfalles"! Du wirst hier keine Erstattungen leisten müssen! Gib daher wahrheitsgemäß an, dass Dir ein Unbekannter ins Gesicht geschlagen hat. Was zuvor mit Deinem Freund passiert ist, würde ich verschweigen; denn das interessiert die Krankenkasse ohnehin nicht! Anders wäre es jedoch, wenn eine polizeiliche Anzeige von irgendeiner Seite erfolgt ist! Du sagtest jedoch, dass sei nicht der Fall! Hast Du evtl. eine private Unfallversicherung? Auch dort müßtest Du wahrheitsgemäß angeben, wie Deine Verletzung entstanden ist und dass der Verursacher unbekannt ist! Auch die private Unfallversicherung zahlt dann (wie vertraglich vereinbart)!


Du mußt da nichts zurückzahlen, in beiden Fällen kommt die Versicherung für die Schäden auf.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nie bei privaten Unternehmungen.

Da du den Gegner nicht namentlich kennst, können die dir auch nichts.

Warum lügst Du so völlig halt- und grundlos?

PuebloTabak11 
Fragesteller
 15.11.2016, 21:54

Dafür gibt es einen zumindest für mich persönlich guten Grund:

Hätte ich die Wahrheit gesagt, würde die Versicherung evtl. Nachforschungen anstellen bezüglich des Unfalls. Sprich mögliche Kettenreaktion Anzeige/Forderung ---> Rückanzeige gegen Kollegen---> evtl. Knast

Menuett  16.11.2016, 11:13
@PuebloTabak11

Die Krankenkasse forscht da nicht weiter nach.

Weil Dir der andere ins Gesicht geschlagen hat, kommt Dein Kollege gesichert nicht in den Knast.

Wer sollte den denn anzeigen, wenn der Typ unbekannt ist?

Dass man Dir das als Versicherungsbetrug auslegen kann, das ist Dir aber bewußt?

PuebloTabak11 
Fragesteller
 17.11.2016, 16:04
@Menuett

Ja das ist mir bewusst, deshalb habe ich auch diese Frage gestellt.

PuebloTabak11 
Fragesteller
 17.11.2016, 16:04
@PuebloTabak11

danke für deine Antwort und für deine Zeit

keine Sorgen, Kosten wirst du nicht tragen müssen. egal ob dir jemand die Verletzungen zugefügt hat oder ob du selbst dran schuld warst.

diese Unfallfragebögen sind Standard um ggf. den Kontrahenten in Regress zu nehmen. wenn es keinen Kontrahenten gibt, oder er wie in deinem Fall unbekannt ist, gehen die Fragebögen in die Ablage und gut ist.

Arztbriefe sehen die Krankenkassen übrigens nicht. sie sehen lediglich eine Diagnose, die das Krankenhaus übermittelt. mehr nicht.

mit den bereits falsch gemacht Angaben hast du dir ein schönes Ei ins Nest gelegt. hättest besser von Anfang an die Wahrheit schreiben sollen.