Kennzeichen geklaut, Strafe?

5 Antworten

Überlege mal, du musst morgens zur Arbeit und vorher noch die Kinder in die Schule bringen und dein Kennzeichen fehlt, weil ein paar besoffene Idioten es lustig fanden es zu klauen.

Echt erbärmlich so ein Verhalten.

Zu deiner Frage: In Deutschland bekommt ihr da kaum eine Strafe. Ein paar Sozialstunden oder Geldstrafe und eine Ansprache vom Richter...

20 Sozialstunden sofern Ersttäter, natürlich nur wenn ihr erwischt worden seid

Jenachdem inwiefern der Richter drauf ist.

Konsequenzen wird es für den Führerschein definitv haben. Da man dadurch euch wo Treffen kann, wo es weh tut. Das wird der Richter auch wissen.

DocSchneider  04.09.2017, 08:50

Warum wird es definitiv Konsequenzen für den Führerschein haben? Bisher war ein Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot nur möglich, wenn eine Tat im Straßenverkehr zu ahnden ist. Vor kurzem wurde da zwar ein neues Gesetz beschlossen, dass Konsequenzen für den FS auch bei Straftaten möglich sind, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, aber das wird wohl eher die Ausnahme bleiben.

Zunächst mal liegt da Sachbeschädigung, Diebstahl und Entwertung einer staatlichen Urkunde vor (nennt man das so?). Wie auch immer, gibt ne fette Geldstrafe, steht bei unter 90 Tagessätzen aber nicht im Führungszeugnis.

Zeug in den Bach werfen könnte man euch auch noch vorwerfen wegen Umweltverschmutzung. Vielleicht hat der zuständige Staatsanwalt ja einen richtigen schlechten Tag, weil er schlecht geschlafen hat und seine Pussy auch nicht klar war. Dann fällt dem noch viel mehr ein.

Und dann kommt die Sache mit dem Führerschein. Wenn der Staatsanwalt einen üblen tag hat, wird er natürlich prüfen lassen, ob ihr als Straftäter, die staatliche Urkunden (Nummernschilder) in Bäche werfen ohne Rücksicht auf den Besitzer, überhaupt charakterlich geeignet seid, ein Fahrzeug im öffentlichen Raum zu führen. Mir scheint das nicht so zu sein, da ja auch ein Alkoholproblem vorliegt.

DocSchneider  03.09.2017, 15:46

Bisschen übertrieben bzw. unsinnig. Diebstahl fällt weg, da keine Zueignungsabsicht vorliegt (kein subjektiver Tatbestand). Entwertet wurde da auch nix. Und das mit der charakterlichen Eignung ist auch Blödsinn, es geht ja nicht um eine Straftat, die beim Autofahren begangen wurde.
Da wird außer einer kleinen Sachbeschädigung nichts übrig bleiben.

Prinrx  03.09.2017, 19:15

“Alkoholproblem“ nicht jeder, der mal besoffen ist, hat gleich ein Alkoholproblem... lol

Seid ihr denn überhaupt erwischt worden?

Bricktales 
Fragesteller
 03.09.2017, 14:12

Ja müssen bald Aussagen machen