War es notwehr meinem Freund zu beschützen?
Hallo, ich habe folgende Situation:
an Karneval hatte ich eine Auseinandersetzung mit meinem Freund und einem unbekannten.
jetzt ist meine Frage: Ich habe einfach ohne etwas zu machen ein Schlag ins Gesicht bekommen von dem unbekannten, mein Freund war naneben, dann hat mein Freund den versucht festzuhalten(aufzuhalten) und in dem Zeitpunkt hat der Unbekannte meinen Freund in den Arm gebissen und ich habe ihm währenddessen ins Gesicht geschlagen weil mein Freund vor schmerzen schrie... war es jetzt Notwehr, dass ich meinem Freund helfen wollte sodass der nicht weiterzubeißt?
Ganz liebe Grüße im Vorraus.
6 Antworten
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Bedeutet, solange der rechtswidrige Angriff noch andauert, also gegenwärtig ist, ist es gerechtfertigt, sich oder andere zu verteidigen. Sobald der Angriff beendet ist, dann sind weitere Handgreiflichkeiten deinerseits keine Notwehr mehr, weil die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht mehr bestehen.
Die Frage ist doch eher: Hätte all dieser Kindergarten vermieden werden können? Dass da gar nichts vorgefallen war, vor dem ersten Schlag des Unbekannten in Dein Gesicht, kauf ich Dir nicht ab! Jeder von Euch hätte sich abwenden können - zu jeder Zeit; bevor der ganze Zirkus anfing und auch währenddessen!
Mit Besoffenen unterhält man sich nicht. Da sucht man das Weite! Das ist Dir jetzt klar, oder? War Dir das vorher nicht klar?
Ja ich stand nur neben meinem Freund, der hatte den ja angesprochen weil er meinte dass er den kennt 🤷♂️ Hab aufjedenfall nh Platzwunde bei dem einen Schlag bekommen...
Um einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" auf sich selbst oder einen anderen abzuwehren, darf man auch Gewalt anwenden. So definiert sich die Notwehr. Wenn dein Freund also den Unbekannten wirklich nur abdrängen wollte und ihm nicht gleich eine eingeschenkt hat, dann kann man von Notwehr ausgehen.
Aber meistens enden solche Verfahren, wenn erst mal die Polizei dazukommt, in Anzeigen gegen alle Beteiligten wegen Körperverletzung. Zumal wenn Alkohol im Spiel war.
ich glaube, es zählt unter Notwehr, bin mir aber recht unsicher. Außerdem ist beißen ein viel schlimmeres Verbrechen als "nur" schlagen, weil Beißen die Hygiene in Gefahr bringt und dies Krankheiten UND Verletzungen übertragen kann.
würde mich auch interessieren. aber ich da zählen die Sekunden die vergehen bis man zuschlägt..
könnte evtl unter Zivilcourage fallen
würde mich auch interessieren. aber ich da zählen die Sekunden die vergehen bis man zuschlägt..
Nicht ganz; es zählt, ob ein rechtswidriger Angriff noch andauert, also gegenwärtig ist.
könnte evtl unter Zivilcourage fallen
Nennt man "Nothilfe".
gut Gott danke für die konstruktive und freie kritik
ja wir waren kurz draußen und wollten dann wieder rein und anschließend stand da der Typ und mein Freund sprach den an: hey na alles gut und der Typ darauf direkt voll aggressiv: verpi** dich, ihr schwucht*** , ich f*ck euch beide... und wir beide haben nur gesagt warum musst du direkt beleidigen und da ich dann rechts stand hab ich direkt eine Faust ins Gesicht bekommen... (Brille weggeflogen) und dann hatte mein Freund den halt versucht wegzuhalten aber der Biss ihm dann in den Arm...