Was darf die Polizei bei einem Einbruch?

5 Antworten

Wenn die den Verdacht haben, dass entweder das Leib und Wohl deines Freundes in Gefahr sein könnte bzw. der Täter noch drin sein könnte dürfen die natürlich rein. Die dürfen auch die Räume durchsuchen, ob der Täter noch drin ist. Falsch hingegen ist es, dann anzufangen Schränke o. Ä. zu durchsuchen, ohne einen Durchsuchungsbefehl.

Meiner Meinung nach.

Durchsuchungsbefehl; LOL,  Einbruch; Spurensuche, Beweismittel festhalten klingelts?

@peterobm

Ich bezweifle, dass beispielsweise in einer verschlossenen Sockenschublade in einem sich nicht in chaotischem Zustand befindlichen Zimmer Beweismittel bezüglich dieser Straftat zu finden wären. LAL, klingelts?

@Peil0rd

genau darum geht es auch. er hatte einige komplett wertlose gegenstände, die für die polizei aber nicht uninteressant sind (machete/schlagstock) in einer schublade in seinem schlafzimmer, das zeug hat auch gefehlt! und ich meine, wer wühlt durch die sockenschublade und nimmt dann dergleichen mit

@Peil0rd

Durchsuchungsbefehl darum gehts, den brauchen die NICHT.

@peterobm

Die dürfen da nur rein um die Spuren und Beweise dieses Einbruchs zu sichern. Wenn die dann noch anfangen Schubladen zu durchwühlen wo es nicht den kleinsten Hinweis darauf gibt, dass dort etwas passiert ist, was mit dem Einbruch zu tun hat, dabei dann noch wie er schildert sein Eigentum sicherstellen, bezweifle ich, dass dies ohne eine richterliche Anordnung rechtens ist.

@Peil0rd

ganz genau, da wir nicht wissen was drinnen geschehen ist, aber vermuten das die polizei alles durchsucht hat, da mein kollege leider bekannt dort ist wegen einer vorstrafe... und es fehlt einiges, was ein dieb sicher nicht mitgenommen hätte

@Peil0rd

Zufallsfunde gibts halt eben doch. Und diese dürfen dann auch als Beweismittel mitgenommen und später in einem Strafverfahren gegen den "Einbruchsgeschädigten" verwandt werden. Es ist aber richtig, dass nicht in geschlossenen Schubläden gewühlt werden darf, offensichtliches kann man aber verwerten.

Das Vorgehen bei Einbrüchen ist immer anders. Normalerweise hätte ich die Tür zugemacht/gesichert, die Wohnung versiegelt und gewartet, bis der Geschädigte kommt und die Polizei informiert. Sollte er vorher die Tür aufmachen, bekommt er noch einen Siegelbruch drüber usw.

@Drizzt1977

Ja das ist wiederum richtig. Würde der jetzt diese Machete oder was weiß ich was bei sich im Wohnzimmer hängen haben, können die das sicherstellen.

Das war bestimmt keine Spurensicherung zwecks Untersuchung eines Einbruchs.

Hat Dein Kollege Dreck am stecken und ist polizeibekannt?

Was heißt denn Durchsuchung? Haben die jede Schublade durchsucht, oder haben die nachgeschaut, ob der Täter Spuren hinterlassen hat?Normalerweise kann man davon ausgehen, dass der Wohnungsinhaber ein Interesse an der Strafverfolgung hat, auch wenn er zuvor nicht befragt werden kann.

Ich hab es nur von außen gesehen, aber die waren mindestens 1 Stunde drin und haben alles abgeleuchtet mit den Taschenlampen... also nicht nur oberflchlich

@sonegudefrage

Bei CSI geht es in Wirklichkeit auch nicht schneller. Natürlich sind die Beamten gründlich und nicht nur oberflächlich!

und warum hast deinen Kollegen nicht informiert?

ich habe doch geschrieben, er war nicht zu erreichen :)

@sonegudefrage

sonst seid ihr immer schlau und schreibt per Handy! ist doch alles legitim; die Wohnung wurde sicher gesichert und für den Kollega wurde ein Schreiben hinterlassen.

@peterobm

du arbeitest wahrscheinlich nicht, um zu wissen das man dort sein handy ausmacht ;) ja eine winzige wohnung wird für über eine stunde genaustens durchleuchtet und gesichert... kommt mir komisch vor

@sonegudefrage

wir kennen die situation vor ort nicht!

Ja, natürlich darf die Polizei die Wohnung durchsuchen - der Täter könnte ja noch dort sein. Und sie muss die Wohnung so lange sichern, bis eine zumindest provisorische Verschließbarkeit durch z.B. einen Schlüsseldienst wiederhergestellt wurde. Das kann auch gern mal mehrere Stunden dauern.