Nase gebrochen, Notwehr?
Folgendes:
Ich war vor einigen Tagen auf einer Party, wo auch dementsprechend etwas getrunken wurde und geendet hat es so, dass mich ein Junge draußen an eine Wand gedrängt hat, mich geküsst hat und versuchen wollte mich auszuziehen. (Alles gegen meinen Willen)
Daraufhin habe ich ihm ins Gesicht geschlagen, damit er von mir ablässt und ihm (jedenfalls heißt es nun so) die Nase gebrochen.
Ich habe keinen Tropfen Alkohol in mir gehabt und er war deutlich angetrunken, gilt das in diesem Fall als Notwehr oder muss ich mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen? Beweisen kann ich ja schließlich nichts?
5 Antworten
Eine Anklage könnte dir schon drohen, ich denke Ärzte müssen schwere Verletzungen, die von Straftaten kommen melden. Nun wenn keine Zeugen sind (oder Zeugen die meinen er hätte einfach mit dir getrascht und dann als nächstes nur mit bekommen haben wie er mit blutender Nase davon gelaufen ist) und er behaupten würde, dass du ihn grundlos geschlagen hast kann es schon ungut ausgehen, aber nichts was ein guter Anwalt nicht hinbekommt. Warte einfach mal ab ob eine Anzeige eingeht. Sollte dir das Gericht deine Geschichte glauben, denke ich nicht, dass dies eine Notwehrüberschreitung ist.
Tolle Story. Eher unglaubwürdig. In so nem Fall droht natürlich eine Anzeige. Ohne Beweise kann man nichts tun.
Laber kein Schrott
ja wenn du dich durch leib und leben bedroht gefühlt hast geht das klar
M.W.n. kriegst du die Anzeige generell, aber im Falle einer legitimierten Notwehrhandlung wird sie fallen gelassen.
so leicht bricht nun ne Nase auch wieder nicht und egal was ist das war Notwehr.
Ey Junge, Die Staatsanwälte muss Bewiese gegen sich haben nicht umgekehrt