Namensschild an Haustüre?

7 Antworten

Es gibt kein Gesetz, das dich verpflichtet, einen Namen anzubringen.

Aber es gibt ein Gesetz, das dir das Recht gibt, einen eigenen Briefkasten mit deinem Namen drauf zu haben. Genauso wie dir der Vermieter nach §535 BGB die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gewähren muss, muss er auch einen Briefkasten bereitstellen oder dulden. Das gehört standardmäßig zur vertragsgemäßen Nutzung dazu. Mit "dulden" meine ich, dass er nicht verhindern kann, wenn du dir selber einen Briefkasten montierst falls keine vorhanden ist, der Vermieter hat allenfalls ein Mitspracherecht über die genaue Platzierung. Zu diesem Punkt gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, da ist sich die Rechsprechung einig.

Wer ist Hausmeister? Dein Chef oder Dein Knecht? Du bist diejenige, die seine Tätigkeit u. a. bezahlt. Außerdem Dein Vermieter. Nicht der Hausmeister hat das Sagen, sondern sein Auftraggeber.

Rück doch mal die Verhältnisse zurecht und erkläre ihm, dass wenn er schon auf ein einheitliches Erscheinungsbild achten will, soll er sich gefälligst mal auf die Socken machen und die Schilder für alle Bewohner besorgen und einbauen.

Bis er das geschafft hat, muss er die behelfsmäßige Beschriftung dulden. Geht er nicht darauf ein, massive Beschwerde bei Vermieter und ggf. Hausverwaltung. Es ist schließlich für alles mögliche oberwichtig, dass Dein Name an der Tür gefunden wird.

Fehlende bzw. nicht funktionierende Klingelanlage ist ein Sachmangel, der zur Mietminderung berechtigt (bis zu 10%).

Also einen Brief an den Vermieter schreiben, zur Mangelbeseitigung binnen Frist auffordern und der Aufforderung, dass das Verhalten des Hausmeisters zu unterbinden sei.

Wenn das nicht fruchtet, 2. Brief (Einwurfeinschreiben) an den Vermieter und mit Ankündigung der Mietminderung zur Mangelbehebung binnen 14 Tagen auffordern. Des weiteren noch mals das Verhalten des HM monieren und ggf. mit Geltendmachung von Entschädigung drohen, wenn weiterhin die provisorischen Schilder entfernt werden. Euch entsteht ein Mehraufwand und der HM handelt im Auftrage des Vermieters, dessen Verhalten muss sich der Vermieter zurechnen lassen.

Zur Pflicht eines Vermieters gehört es, dem Mieter einen einen gebrauchsfähigen Briefkasten ( mit Namen) und eine funktionsfähige Klingel zur Verfügung zu stellen.

sprich deinen Vermieter drauf an und bitte ihn, innerhalb von 2 Wochen ein Namensschild anzubringen. Erklär ihm , dass der Hausmeister sich weigert. Sollte er. Ich dafür sorgen, machst du ihn dafür verantwortlich dass Päckchen und Briefe nicht ankommen und zurückgeschickt werden

Gesetze gibt es da keine. eine Hausorndnung könnte aber solche Bezeichnung des Wohnungsinhabers mit seinem Namen an der Klingel und dem Briefkasten bestimmen.

Wichtig erscheint dies aus Ihren geschiderten eigenen Erfahrugnen allemal.

Reden Sie mit dem Vermieter und nicht mit dem Hausmeister über Ihr dringendes Problem.