Illegale Untervermietung - wie zeige ich den Untervermieter an?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist ein Opfer und aus dieser Opferrolle kommst Du nur raus, indem Du Dir so schnell wie möglich was anderes suchst. Dein Vermieter ist krank. Deshalb sind Rachegefühle unangebracht. Letztendlich schadest Du Dir nur selbst. Was Du aber auf jeden Fall nach Deinem Auszug tun kannst: Vermieter über die genaue Aufenthaltsdauer informieren. Damit entfallen möglicherweise mehr Nebenkosten auf Deinen Vermieter, was auch korrekt ist. Kannst Du Dein Zimmer nicht abschließen? Er braucht keinen schriftlichen Mietvertrag. Ein Mietvertrag kommt auch mündlich zustande. Insofern hat er sogar ein Recht, mündlich auf die Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist zu bestehen. Wenn Du allerdings einfach Deine Sachen packst, dann warst Du eben nur zu Besuch und er hat ein Problem, zu beweisen, dass tatsächlich ein Mietvertrag bestand. Polizei bringt gar nichts. Wie bekommt man den Vermieter raus? Gehört diesem nur die eine Wohnung in dem MFH oder das ganze Haus. Schau auf das schwarze Brett. Da steht normalerweise die Adresse der Hausverwaltung oder die Telefonnummer des Hausmeisters. Dort kannst Du fragen. Auch andere Mieter im Haus könnten es wissen. Ansonsten empfehle ich Dir noch einmal: Geh so schnell als möglich weg und lass ansonsten alles christlich-bückend über Dich ergehen. Der Mann ist es aufgrund seiner Krankheit nicht Wert, sich mit Rachegelüsten den Tag oder noch mehr zu versauen.

Zunächst einmal: so wie sie dem Vermieter gegenüber treten, wird er ihnen auch gegenübertreten. Wenn sie also aus Rache etwas machen, wird die Rache sie treffen.

Ansonsten können sie den Vermieter Ihres Vermieters herausbekommen, indem sie beispielsweise die Ausgänge im Haus genau studieren. Wenn da zum Beispiel eine Reinigungsfirma ihre Dienste anpreist, rufen sie diese an und fragen sie danach. Oder sie gehen einmal in das Nachbarhaus, das steht vielleicht was dran. Ansonsten ist der Ansprechpartner bei illegaler Untervermietung neben dem Vermieter immer das Ordnungsamt. Außerdem ist es so, dass ihr Vermieter durch seine Untervermietung Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat. Diese muss er versteuern, gegebenenfalls sogar Umsatzsteuer abführen. In dem Falle ist die Steuerfahndung zuständig.

Da sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben, haben sie überhaupt keinen Mietvertrag. Denn Mietverträge über Wohnraum müssen grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden. Ohne einen gültigen Mietvertrag brauchen sie auch keinerlei Miete bezahlen und es gilt auch keine Kündigungsfrist. Der Vermieter kann sie also weder verklagen noch raussetzen, wenn sie ab sofort keine Miete bezahlen.

bwhoch2  05.01.2013, 12:46

Nur der Anfang ist richtig. Er erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, denn er hat kein Gewerbe. Er erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ob er die bei der Steuererklärung angibt, weiss man nicht. Vermutlich nicht, aber eine Steuerstraftat ist es erst, wenn er bis zur Rechtsgültigkeit der Einkommensteuererklärung diese Einnahmen nicht angegeben hat. Daraus kann man ihm jetzt wohl keinen Strick drehen. Und schon gar nicht wegen der Umsatzsteuer. Ein Mietvertrag kann auch mündlich zustande kommen und das ist hier wohl passiert, denn es wird gewohnt und es wird dafür Miete bezahlt. Wenn der Fragesteller aber einfach geht, hat der Vermieter wiederum kaum Chancen, die restliche ausstehende Miete für 3 Monate zu bekommen, weil er wiederum nichts belegen kann.

Ich kann die Grundhaltung nicht verstehen, jemandem größtmöglichen Schaden zufügen zu wollen. Zunächst einmal haben Sie selbst dem "Wucherpreis" zugesagt und ihn sicherlich vor dem Einzug abgeschätzt. Sie selbst haben sich vermutlich in eine Situation gebracht eine Notlösung in Form einer Untermiete zu suchen. Das Zimmer können Sie abschließen, das Kochen kann er nicht verbieten und wozu brauchen Sie einen schriftlichen Mietvertrag- es sollte doch nur eine Übergangslösung sein? Dass er sich in seiner eigenen Wohnung aufhält ist seine Sache.

Hinterher den Vermieter zu informieren bringt nichts- die Ursache für eine fristlose Kündigung wäre ja nach Ihrem Auszug beseitigt ;). Sofern er danach weiter untervermietet braucht er diesen Zustand einfach nur beenden nach Abmahnung des Vermieters. Ein fristloser Kündigungsgrund ist dann nicht mehr gegeben.

Was soll im Nachhinein durch eine Schadenzufügung gebessert werden? Mit Rachegedanken kommt man nicht weit im Leben: Was man aussendet kommt zu einem zurück ;). Der eigenen Seele schaden solch negative Gedanken, mit verzeihen und abhaken fühlt man sich viel besser. Zudem erzeugt Gewalt auch immer Gewalt... Mit christlichem bücken und ertragen hat dies nichts zu tun. Wer derart "böse" Gedanken hegt ist selbst nicht besser...

Anzeige? Nein, weswegen?

Ansonsten bekommst Du bestimmt Tipps im Kindergarten, die sind die Experten dafür...

Andreas12321 
Fragesteller
 04.01.2013, 23:57

Wegen Steuerhinterziehung z.B.

MosqitoKiller  04.01.2013, 23:58
@Andreas12321

Wie kommst Du darauf, dass er die Miete bei der Steuer nicht angibt? Ohne konkreten Anhaltspunkt könntest Du Dich damit wegen übler Nachrede strafbar machen...

Menuett  05.01.2013, 00:11
@Andreas12321

Verlangt er mehr Miete als er selbst bezahlt?

albatros  06.01.2013, 10:55
@Menuett

Dürfte er sogar!

In Dein Zimmer darf er nicht. Das ist Hausfriedensbruch, Du kannst fristlos mit Angabe dieses Grundes kündigen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Wegen allem anderen hast Du keine Handhabe gegen ihn. Du kannst den Vermieter informieren, mehr nicht.