Zählt die Untersuchungshaft auch schon zur möglichen Haftstrafe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, die U-Haft wird angerechnet (gem. §51 StGB)

die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt allerdings nur bei 5 Jahren ...... und die Untersuchungshaft soll 6 Monate nicht überschreiten (§121 StPO)

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__51.html

Ja, wird angerechnet.

die u-haft wird angerechnet

Ja...Untersuchungshaft wird immer auf moegliche Haftstrafen angerechnet, sofern du ihm Anschluss zu einer Haftstrafe verurteilt wirst. Oder die Untersuchungshaft in Zusammenhang mit spaeteren Haftstrafe steht.

Ja , die zeit wird mit angerechnet .