Muss ich als (geschädigte) Zeugin vor Gericht erscheinen bzw. eine Aussage machen?

5 Antworten

Hey lunaqp

Du schilderst ein brisantes Thema.

Warum wirst du nicht von Polizei,Staatsanwaltschaft und Anwalt beraten,begleitet (in Form von betreut) und informiert? 

Seltsam. 

Die Erklärung liegt doch auf der Hand.

Offensichtlich teilen nicht alle das von Dir in die Ermittlungsbehörden gesetzte blinde Vertrauen,

@Novosibirsk

Hey Novosibirsk

Für mich klingt die Geschichte unglaubwürdig. Ein Anwalt würde hier auf jeden Fall beraten.

Kriminelle Clans sind derzeit ein gern gelesenes Thema der YellowPress-schauen wir mal. 

Muss ich als Zeuge im Gericht aussagen, auch wenn ich selbst von der Straftat betroffen bin?

Wenn das Gericht dein Erscheinen angeordnet hat, musst du erscheinen, sonst werden dir die Kosten des aufgefallenen Termins auferlegt und ggf. ordnet das Gericht für den Folgetermin deine polizeiliche Vorfühung an.

Es heißt Zeugenpflicht, nicht Zeugenlust.

Ein Mann hat mir via WhatsApp gedroht mich umzubringen, Bilder von
Waffen etc. wurden mir geschickt, außerdem wolle er mir auflauern bzw.
mich verfolgen.

Hast du dies angezeigt? Bist du als Geschädigte auch Nebenklägerin und hast einen Rechtsbeistand, dem du dies vortragen kannst?

Muss ich wirklich vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen?

Ja, aber evtl. besteht ein Anspruch auf Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm, daher meine Frage ob du rechtlich vertreten wirst und ob der Staatsanwaltschaft diese Drohungen bekannt sind?

Hallo.

Wenn du als Zeuge geladen wirst, dann must du dahin. PFLICHT.

Ich weis das ist nicht immer schön, aber es muss sein, damit der Richter auch Urteilen kann.

Mit Gruß

Bley 1914

du kannst dich sicher unter Polizeischutz stellen lassen, denn aussagen musst du.  Es sei denn, du ziehst die Anzeige zurück.

Nuuuur...dann bist auf jeden Fall Freiwild und kannst nicht mehr auf die Polizei/Staat zählen, da du "offiziell" ja nicht geschädigt bist, wenn du keine Anzeige aufrecht erhälst.  

Das bringt nichts bei Offizialdelikten. Ob ermittelt wird entscheidet der Staatsanwalt nicht der Anzeigesteller.

Du musst der Ladung zum Gericht folgen.

Du musst auch Aussagen und bei diesen Aussagen bei der Wahrheit bleiben.

Die Aussage kannst du verweigern, wenn du dich dadurch wegen einer Straftat selbst belasten würdest. Du kannst die Aussage auch verweigern, wenn der Beschuldigte in einem Verwandschaftsverhältnis zu dir steht.


Was ich nicht verstehe, sollten deine Angaben der Wahrheit entsprechen, dass dir die Polizei und die Staatsanwaltschaft nicht Hilft und dich unter Zeugenschutz nimmt.