Worum kann es in einem Zivilprozess gehen?

4 Antworten

Hallo :)

Recht reelle Beispiele lieferte "Streit um drei" mit den Richtern Guido Neumann oder Eugen Menken sowie dem kultigen Reporter Ekkehard Brandhoff im ZDF ------> Themen waren damals (ich habe das sehr gern gesehen) Schadensersatzklagen, Mietstreitigkeiten, Sachbeschädigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten/Belästigungen oder Verstöße gegen Ruhezeiten. Im Grunde noch relativ harmlose Sachen, die im Alltag passieren.

Eine der vllt. am präsentesten breitgetretenen Zivilsachen dürfte die Sache mit Regina Zindler und dem Maschendrahtzaun sein. Das war Ende der 90er, ich fand es ganz grausam wie die arme Frau von den Medien fertig gemacht wurde.

Hier ist mal was dazu, ist vllt. ganz unterhaltsam!

https://youtube.com/watch?v=vIBcVcf9u_A

1. Schadensersatz nach einem Unfall

2. Wirksamkeit der Kündigung eines Vermieters

3. Klage auf Kaufpreiszahlung

Nach einem Strafprozess wenn der Schuldige bestraft wurde,  wird im
Zivilverfahren über Schmerzensgeld , Sachbeschädigung  , aber auch bei Mietstreitigkeiten,Beleidung Stalking,Ruhestörung werden In Zivilverfahren verhandelt.

Ich nenne mal eines:

Schadenersatz nach einem Unfall oder einer Körperverletzung

Das wird zu einem Strafprozess.... Zivilprozess ist z.B ein Streit unter Nachbaren oder Landesgrenzen von Grundeigentümern usw.

@DarkShadow619

Schwachsinn. In einem Strafprozess geht es (fast) nie um Schadensersatz!

@uni1234

Korrekt. Nach einem Strafprozess ist meist durch ein Urteil die Grundlage da, um Schadenersatz zivilrechtlich durchzusetzen. DarkShadow619 ist nur leider einer der vielen aktiven GuteFrage Poster der wenig Ahnung hat.

@markusb0815

Schadensersatz im Strafprozess gibt es ausschließlich als Adhäsionsverfahren, was sehr sehr sehr selten vorkommt.

@markusb0815

Allerdings ist die eigentlich Grundlage der Zivilprozess selbst.
In der Praxis wird es aber gerne zur Grundlage gemacht. Das geht so weit, dass das zivile Verschulden und die Schadesnhöhe am vorhergehendem Strafmass bemessen wird wobei es nicht darauf ankommt wofür überhaupt eine Strafe verhängt worden ist.

Kaum war das Aktenzeichen - 1 Ds 897/65 - angelegt, fanden sich an Böhms Krankenbett Polizisten ein. Der Straßenkehrer vernahm: Eines Strafantrages seinerseits bedürfe es im Grunde gar nicht, denn seine zivilrechtlichen Ansprüche könne er natürlich auch ohne dergleichen Umständlichkeiten durchsetzen. Nach längeren Ausführungen dieser Art unterschrieb Johann Böhm ein ihm vorgelegtes Papier - er verzichte auf den Strafantrag.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46265200.html

Umgekehrt kommt es gelegentlich auch mal vor, dass ein Zivilgericht nach einem Strafurteil, in dem ein straffälliger Krimineller verurteilt wurde, keinen Schadenersatz zuspricht, weil der Täter unschuldig ist.