Nachtrag zur Kfz-Versicherung
Bitte um Antwort 1. Bis wann darf ein Versicherungsunternehmen einen Nachtrag zum Versicherungsvertrag zusenden.(gesetzliche Regelung zwischen Vertragsabschluss und Nachtrag?) Meine bestehende Autovers. habe ich ,wie so viele Andere, bis zum Termin 30. Nov. gekündigt und zu einer "günstigeren" Versicherung zum 1.1.2011 gewechselt.Den Antrag stellte ich ebenfalls im November 2010. Der Jahresbetrag wurde bestätigt und abgebucht, im Jan 2011. Am 20. Febr. erhielt ich die Mitteilung, online, das ein Nachtrag erfolgt. Dieser liegt mir nicht vor. Am 28.2. wurde ein fast 3 mal höherer Betrag noch einmal abgebucht. Beim Vorversicherer liegt kein Unfallschaden o. ä. vor. Ich gehe n un von einer Täuschung aus. Und würde am liebsten zum Vorversicherer zurück gehen. Bitte um Antwort der obigen Frage
1 Antwort
Wenn dir der Nachtrag nicht vorliegt, solltest du dir diesen unbedingt besorgen. Außerdem würde ich mal bei deiner Kfz-Versicherung anrufen und nachfragen, wie es dazu gekommen ist, dass dieser "höhere Betrag" bei dir abgebucht wurde. Nur so wirst du eine auf deinen Fall treffende Antwort bekommen. Kfz-Versicherungen dürfen nicht einfach einen höheren Versicherungsbeitrag als vereinbart ansetzen und tun dies auch nicht. Die Tarife stehen außerdem bis spätenstens im Oktober fest und dran wird dann auch nichts mehr geändert. Daher vermute ich, dass es bei dir entweder zu einem Versehen gekommen ist, oder du (gewiss versehentlich) Daten angegeben hast, die nicht korrekt sind. Also, du wirst nicht umhin kommen, dir den Nachtrag zu besorgen - erst dann kann man dir genauere Hilfestellung geben.
Bist du Mitglied in einem Autoclub, wie dem ACE Auto Club Europa, dem ADAC, oder dem AvD, etc.? Dann hast du Anspruch auf eine kostenlose Erstauskunft im Bereich Verkehrs-Recht, bei einem Anwalt, die mit diesen Autoclubs zusammenarbeiten. Diesen Service kannst du auch nutzen, wenn du keinen Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung hast. Dein Autoclub informiert dich, an welche Anwälte du dich dafür wenden kannst.
ABER: Auch hierfür brauchst du den Inhalt des Nachtrags! Du wirst also etwas Vorarbeit leisten müssen.