SF Klasse wenn Vater Versicherungshalter und ich nur Nutzer bin?

Seit wann hast du denn deinen Führerschein?

März 2019 hab ich ihn erhalten und seit April 19 fahre ich schon unfallfrei

2 Antworten

Meine Frage ist deshalb jetzt, wie sieht es mit meiner SF-Klasse aus?

Also schadenfreie Jahre (die SF-Klasse) kann immer nur der Versich.nehmer ansammeln, also nur dein Vater!

Ich fahre seit April 2019 angemeldet über meinen Seat Ibiza, wo mein Vater als Versicherungenehmer eingetragen ist. Ich habe davor keine SF Klasse gehabt weil ich erst ab dem 01.04.2019 offiziell als versicherter Mitfahrer galt...

Lieber MrIgotAnswers,

da bringst du leider so einiges durcheinander hier: du bist weder als Fzg.-Halter angemeldet noch bist du ein versicherter Mitfahrer, sondern du bist wegen der Versich.pämie nur als weiter Fahrer gemeldet beim Versicherer!

...wenn ich mir ein neues Auto zulege und es über mich komplett versichern lasse, steige ich dann mit SF0 oder mit SF2 bei der neuen Versicherung ein?

Weder noch - bei einer Rabattübertragung vom Vater auf dich zählt allein dein Führerscheindatum - du kannst also max. die Anzahl schadenfreier Jahre seit dem Führerscheinbesitz übertragen bekommen!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
März 2019 hab ich ihn erhalten und seit April 19 fahre ich schon unfallfrei...

Also könntest du momentan max. die SF 1 übertragen bekommen.

@siola55

Welcher Versicherer würde ein (einziges) schadenfreies Jahr übertragen? Nach wie vor gilt doch die Dreijahresregel.

@siola55

Offiziell gestuft wird immer noch zum 01.01. und da ging es zum 01.01.2020 nur in die SF1/2, da in 2019 kein volles Kalenderjahr Versicherungsschutz bestand.

@Valnar25

Ja - gestuft wird zum 1.1. jeden jahres und der Vater ist laut Fragestellung in SF 2! Ergo wird momentan max. SF 1 übertragen, da der Sohn 1 Jahr Führerscheinbesitz hat!

@siola55

Nein, so funktioniert das nicht. Es wird simuliert, dass er zum Datum des FS Erwerbs einen eigenen Vertrag geschlossen hat. Beginn März 2019 mit SF0 heißt SF1/2 in 2020.

@Valnar25

Quatsch! Dann hätte er ja schon einen Vertrag und bräuchte gar keine Rabattübertragung vom Vater mehr! Ich denke mal, du bist noch nicht ganz wach - deine bisherigen Antworten waren ja immer hilfreich...😉

@Valnar25

Da muß ich dir leider widersprechen: Besserstufung nach einem halben Kalenderjahr aus der SF-Klasse 1/2, 0 oder der Sonder-Ersteinstufung

Wir stufen Ihren Vertrag bei schadenfreiem Verlauf

-von SF-Klasse 1 und höher in die nächst bessere SF-Klasse,

-von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,

-von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2,

wenn er

-in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres begonnen hat und

-bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz bestand.

Da der Vater mit der Sonder-Ersteinstufung SF 1 begonnen hat und mind. 6 Monate schadenfreier Versich.schutz bestand, wird der Vertrag zum 1.1.2020 in die SF 2 bessergestuft!

@siola55
Quatsch! Dann hätte er ja schon einen Vertrag und bräuchte gar keine Rabattübertragung vom Vater mehr!

Nein, aber so funktioniert die Rabattübertragung nunmal. Um zu ermitteln welche SF Klasse übertragen werden kann wird geschaut welche SF Klasse die Person hätte, wenn sie zum FS Datum einen Vertrag geschlossen hätte, der mit SF0 eingestuft worden wäre.

Und dann ist das Ergebnis eben Folgendes:

-von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2,

Achja:

Da der Vater mit der Sonder-Ersteinstufung SF 1 begonnen hat und mind. 6 Monate schadenfreier Versich.schutz bestand, wird der Vertrag zum 1.1.2020 in die SF 2 bessergestuft!

Natürlich wurde der Vertrag vom Vater in SF2 gestuft, das bestreite ich nicht. Aber die kann der Sohn nicht übernehmen. Und auch nicht die SF1.

@Valnar25

Ja klar kann er die Rabattübertragung erhalten mit SF 1, da bereits 1 Jahr Führerscheinbesitz vorhanden!

Nein, so funktioniert das nicht. Es wird simuliert, dass er zum Datum des FS Erwerbs einen eigenen Vertrag geschlossen hat. Beginn März 2019 mit SF0 heißt SF1/2 in 2020.

Sorry, aber deine Simulation mußt du mir mal in den AKB aufzeigen - ich bin noch lernfähig und dies würde mich brennend interessieren: dann hätte ich ja über 25 Jahre meine Kunden falsch beraten...😥

@Valnar25
Natürlich wurde der Vertrag vom Vater in SF2 gestuft, das bestreite ich nicht. Aber die kann der Sohn nicht übernehmen...

Sorry - hab' ich auch nirgends behauptet, daß er die SF 2 übernehmen kann😥

@siola55

Übertragen werden nicht die Jahre des Führerscheinbesitzes, sondern der Schadenverlauf der tatsächlich erfahren wurde bzw. der basierend auf dem FS Datum theoretisch hätten erfahren werden können. Und wie war der Schadenverlauf vom Sohn zum 01.01.2020? Kein volles Kalenderjahr schadenfrei. Also SF1/2. Weil der Sohn natürlich bei dieser Betrachtung NICHT in SF1 angefangen hat, da dies eine Sondereinstufung ist die nur der Vater hatte.

@Valnar25
...sondern der Schadenverlauf der tatsächlich erfahren wurde bzw. der basierend auf dem FS Datum theoretisch hätten erfahren werden können.

Ja genau, wobei die wenigsten Versicherer überprüfen, ob derjenige wirklich das Auto auch gefahren hat. Was überprüft wird anhand der Führerscheinkopie ist das Datum der Fahrerlaunis und danach richtet sich die Rabattübertragung!

Zum Problem wird dies evtl. wenn die Rabattübertragung bei derselben Gesellschaft und das Kind nicht als weiterer Fahrer gemeldet wurde...😥

@Valnar25
Kein volles Kalenderjahr schadenfrei. Also SF1/2. Weil der Sohn natürlich bei dieser Betrachtung NICHT in SF1 angefangen hat, da dies eine Sondereinstufung ist die nur der Vater hatte...

Sorry, aber du verwechselst da mit deiner Simulation leider die Rabattübertragung mit der Besserstufung - hier kommt es auf das Kalenderjahr an!

@siola55
Ja genau, wobei die wenigsten Versicherer überprüfen, ob derjenige wirklich das Auto auch gefahren hat.

Richtig.

Was überprüft wird anhand der Führerscheinkopie ist das Datum der Fahrerlaunis und danach richtet sich die Rabattübertragung!

Genau. Und zwar in genau der Form wie ich sie nun mehrfach beschrieben habe.

Sorry, aber du verwechselst da mit deiner Simulation leider die Rabattübertragung mit der Besserstufung - hier kommt es auf das Kalenderjahr an!

Wie soll der Sohn denn zum 01.01.2020 ne SF1 erfahren haben, wenn er erst seit März 2019 seinen FS hat?

Naja, das wird mir hier auch zu doof, wir drehen uns ja eh nur im Kreis. Die Programme heutzutage berechnen die SF Klasse die anhand des FS übertragen werden kann automatisch. Und da kommen dann eben die Ergebnisse raus die so berechnet werden wie ich es korrekterweise beschrieben habe.

@Valnar25
Wie soll der Sohn denn zum 01.01.2020 ne SF1 erfahren haben, wenn er erst seit März 2019 seinen FS hat?

Ich wiederhole mich hier nur: es geht nicht um die Besserstufung, sondern um die Rabattübertragung und die SF-Klasse ist aktuell SF 2! Nur kann der Sohn diese SF 2 sich nicht übertragen lassen, da er noch keine 2 Jahre den Führerschein hat: ergo würde er nur die SF 1 übertragen bekommen, da wir bereits Mai 2020 haben und er seit März 2019 seinen Führerschein hat, also bereits über einem Jahr!

Kannst mir gerne mal die Stelle deiner AKB nennen, wo dies anders formuliert ist...

@siola55

Zeig du mir doch die Stelle in den AKB an der steht, dass die "taggenaue Dauer des Führerscheinbesitzes" eins zu eins in schadenfreie Jahre umgerechnet wird. Das wäre mal wirklich interessant.

Sämtliche AKB die ich kenne reden immer nur vom Schadenverlauf und der wird wie bekannt und wie beschrieben ermittelt: Es wird fiktiv ein Vertrag mit Beginn FS Datum und SF0 herangezogen und dann einfach Jahr für Jahr der Schadenverlauf nachvollzogen mit fiktiver Vor- und auch Rückstufung zum 01.01.

Wie würde bei deiner FS Methode denn ein Schaden in diesem Zeitraum berücksichtigt werden? Gar nicht? Wenn doch, von welcher SF Klasse ausgehend soll dann zu welchem Zeitpunkt zurückgestuft werden?

@Valnar25

z.B. hier die Kravag:

Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Hierzu gehört, dass Sie und die andere Person uns den Zeitraum in Textform bestätigen. Wenn die andere Person verstorben ist, genügt Ihre Bestätigung. Handelt es sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, kann die Erklärung entfallen. Ihrem Ehepartner gleichgestellt ist Ihr eingetragener Lebenspartneroder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Zur Glaubhaftmachung benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres Führerscheins . Sie müssen für den Zeitraum , in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein ; usw.

Es geht also um den Zeitraum und nicht um das Kalenderjahr!!!

@siola55

Ändert nichts daran, dass auch dort von "Übernahme des Schadenverlaufs" die Rede ist. Der gleiche Begriff, der auch für z.B. Versichererwechsel verwendet wird. Nach deiner Logik müsste ich ja bei nem Versichererwechsel im April 2020 ne SF1 bekommen, wenn ich im März 2019 mit SF0 woanders angefangen habe, weil ich dann ja ein Jahr lang schadenfrei versichert war. So funktioniert die Berechnung des Schadenverlaufs (um den es sowohl bei der Rabattübertragung als auch beim Versichererwelche geht) aber bekanntermaßen nicht.

Und mich interessiert immer noch wie bei deiner Betrachtung ein Schaden im Zeitraum, welcher übertragen werden soll, berücksichtigt wird.

Beispiel:

  • Sohn fährt vom 02.01.2015 (gleichzeitig Datum FS Erwerb) bis 02.01.2020 das Auto (über Papa versichert)
  • In 2018 verursacht Sohn einen Unfall
  • Papas Vertrag wird von SF20 in 2018 in SF10 2019 zurückgestuft (Ich nehm einfach mal die Rückstufungstabelle der Kravag, weil ich die grad offen habe).
  • 2020 kommt Papas Vertrag dementsprechend in SF11

Welche SF Klasse kann Sohn nun am 02.01.2020 übertragen bekommen und wie soll das mit deiner Methode berechnet werden?

@Valnar25

Ich sehe es so wie Du

... die 1/2, weil er kein ganzes Jahr gefahren sein kann. Und nach 0 kommt auch bei mir 1/2.

Und wenn es sogar noch einen Schaden gibt, dann nicht einmal die 1/2.

@wattdennnu2

Alle die ich kenne machen das. Welche machen das nicht?

@Valnar25
Der gleiche Begriff, der auch für z.B. Versichererwechsel verwendet wird. Nach deiner Logik müsste ich ja bei nem Versichererwechsel im April 2020 ne SF1 bekommen, wenn ich im März 2019 mit SF0 woanders angefangen habe, weil ich dann ja ein Jahr lang schadenfrei versichert war.

Es geht in der Fragestellung aber um eine Rabattübertragung und nicht um einen Versichererwechsel!!! Der Vater hat doch mit SF 1 angefangen im März 2019 als Sonder-Ersteinstufung und wurde somit zum 1.1.2020 in die SF 2 bessergestuft, da mind. 6 Monate schadenfreie Versich.zeit erfüllt war!

@siola55

PS: Du hast mir immer noch nicht deine schlaue Seite in deinen AKB genannt, nach welcher du deine Simulation herleitest für deine Rabattübertragung - wahrscheinlich findest du keine passende AKB hierzu...

@siola55
Es geht in der Fragestellung aber um eine  Rabattübertragungund nichtum einen Versichererwechsel!!

Für beides gelten die selben Regeln bezüglich der Errechnung der SF Klasse. Das erzähle ich dir doch die ganze Zeit schon.

Du hast mir immer noch nicht deine schlaue Seite in deinen AKB genannt

Doch habe ich. Aber um es nochmal ganz deutlich zu machen:

Der Punkt I.6 befasst sich mit der Übernahme des Schadenverlaufs. Und der gilt in selber Durchführungsweise für die Übernahme einer anderen Person wie auch von einer anderen Versicherung. Da wird nicht unterschieden wie sich eine SF Klasse aus dem Schadenverlauf ergibt. Es gilt I.3. SF0 in SF1/2 bei nicht vollen Kalenderjahr. Hast du ja selber zitiert.

Nun darfst du gerne meine Fragen beantworten statt dauernd abzulenken. Besonders die zum Schaden während der zu übertragenen Zeit. Ich warte seit Stunden überaus gespannt.

Das hört sich ja wirr an. Warum überhaupt über Vater und nicht gleich selbst?

Wenn denn Die Berater/Makler das so für sinnvoll gehalten haben, haben sie bestimmt jetzt auch eine Lösung für Dich, da bin ich mir sicher.

Die SF 2 wird aber nichts, fürchte auch ich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung