Rechtslage bei verschwiegenem Mangel nach Tüvabnahme (beim Autokauf)

5 Antworten

Von Privat, vergiss es, bring den Wagen zu einer Werkstatt deines Vertrauens und lass ihn reparieren. Du hast eine Probefahrt gemacht und den PKW "gekauft wie gesehen und Probegefahren". Selbst gegen einen Händler hättest du vermutlich schlechte Karten. Originale Aussage eines Händlers: "Was weiß denn ich was er mit dem Auto in der Zwischenzeit angestellt hat, bei mir hat er nie Öl verloren, und das ist auch vom TÜV so festgestellt worden, sonst stände da ja: Ölverlust am Antriebsstrang. Und der Kunde hat ja sogar drunter geguckt."

Alles in allem ist es immer gut einen gebrauchten vor dem Kauf in einer unabhängigen Fachwerkstatt (oder beim ADAC) checken zu lassen.

Was für eine arglistige Täuschung ? Du hast doch lt. HU-Bericht davon gewusst. Irgendwann ist die Manschette dann hat mal ganz kaputt.

Im HU Bericht hat der Prüfer auf den leichten Ölverlust hingewiesen, damit hat er schonmal keinen Mangel übersehen. Ob daraus ein Mangel wird, liegt dann in der Halterverantwortung. Es ist natürlich durchaus möglich, daß der Vorbesitzer vor der HU eine Motorwäsche gemacht hat und er dadurch nur "ölfeucht" war. Eine Arglist nachzuweisen wird aber das Problem sein, Du kannst ihm nur nachweisen, dass ihm der geringe Ölverlust bekannt sein mußte. Auf jeden Fall ist der Hinweis auf dem HU Bericht die Stelle, an der Du den Reklamationshebel ansetzen mußt.

Ich habe mal gegoogelt. Urteil von 8. Dezember 2011: Als normal gilt ein Ölverbrauch/Ölverlust von max. 1 Liter auf 15.000 km (Ölwechsel-Intervall). Der Klage des Käufers gegen den Verkäufer wurde stattgegeben. Allerdings war es dort ein gewerblicher Verkäufer. Keine Ahnung wie es bei einem Privatverkäufer ist.

@GoetheDresden

Der genannte Ölverbrauch bezieht sich auf das Motoröl, dass im Motor verbrannt wird.

Hier tropft an einer undichten Stelle Getriebeöl heraus, das hat mit dem Gerichtsurteil absolut nichts zu tun.

Aber nur weil ein Motor leicht am schwitzen ist, heißt es ja nicht dass er tropft. Mein anderer Wagen ist schon seit jahren leicht feucht und da hat noch nie etwas getropft. Ich will doch meinen, dass Ölverlust und einfaches, altersbedingtes Schwitzen ein enormer Unterschied sind, oder ?

Es kann natürlich sein, dass der Verkäufer vom großen Ölverlust wusste. Du kannst ihm aber nicht unterstellen, dass er mehr Ahnung von Autos hat als du. Du hast den Mangel offensichtlich nicht bemerkt, wie willst du nachweisen, dass er davon wusste? Er wird sich auf den TÜV-Bericht berufen, dem du ja auch vertraut hast.

Da wirst du wohl nichts machen können.

Nur was ich nicht verstehen kann, wie der Wagen mit so einem Ölverlust durch den Tüv kommen konnte.... Das wird doch auch nicht von jetzt auf gleich passiert sein nehme ich mal an. Auf dem Tüvbericht steht es Schwarz auf Weiß, dass der Motor nur etwas am schwitzen ist. Das ist aber kein Schwitzen, das ist wesentlich mehr halt.

@Christus994

Dann wende dich mit den Unterlagen an die nächstgelegene Verbraucherzentrale. Ist billiger als ein Anwalt. Ich schätze das Gespräch wird zwischen 20,- und 30,- Euro kosten. Danach wird man dir sagen können was du tun kannst oder was weniger Sinn macht.

@Christus994

Eine Undichtigkeit kann von jetzt auf gleich auftreten.

Es kann aber auch sein, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste und alles saubergeputzt hat, bevor er zum TÜV gefahren ist. Der konnte dann nur das leichte Schwitzen feststellen.

Aber das sind Vermutungen. Gegen den Verkäufer kannst du nur vorgehen, wenn du beweisen kannst, dass er von dem Mangel wusste.

Also.......ÖLverlust am Getriebe ist für den Durchschnittsfahrer nicht feststellbar. Gibt dafür ja keine kontrollmöglichkeit. Am Stand findet man eventuell nur ein paar Tropfen unter dem Auto......das meiste wird während der Fahrt verloren.

Dann zum TÜV................der stellt im Prinzip nur den Zustand zum Zeitpunkt der Überprüfung fest und stellt keine Prognosen für die Zukunft.

Zum technischen Verständnis..............die Dichtung der Antriebswelle kann leichte Undichtheiten aufweisen ohne das es sich verschlechtert. Aber es kann auch sein das die Dichtung in ein paar Tagen bzw. nach etlichen Kilometern komplett den Geist aufgibt.

Und das hat dann absolut nichts mit arglistiger Täuschung zu tun. Zumal er ja das Fahrzeug beim Tüv überprüfen lies.

Er ist Privatverkäufer und kein Mechaniker....bzw. keine Fachkraft.

Ich möchte grundsätzlich dazu noch etwas schreiben, da ich das hier immer wieder lese..........der Verkäufer hat mich getäuscht, betrogen usw.

Wenn man ein Auto von Privat kauft......wieso kommt man dann immer auf die Idee, das der Verkäufer mehr von Autos versteht als man selbst?

Da ich selbst in einer Werkstatt arbeite weiß ich natürlich auch wie man diverse Mängel verschleiern kann, aber selbst wir können nicht immer eine Prognose abgeben wie Lange ein Teil noch seinen Dienst versieht.