ABS Leute abgeklebt bei Gebrauchtwagenkauf, nun Händlergewährleistung geltend machen?

8 Antworten

Hallo

Es gilt noch Beweisslastumkehr und ich würde mal mit den vorherigen Rechnungen zu einem Anwalt gehen und auch diese mit einklagen lassen.

Im Prinzip wurde das Auto "wie besehen" gekauft aber der Händler hätte Mängel anzeigen müssen und im Kaufvertrag anführen (Selbst dann ist ein Haftungsauschluss nicht gegeben) ansonsten gilt das Auto als technisch ohne Mangel über kosmetische Abnutzung kann man sich Streiten, dass sieht man beim Kauf, aber technische Mängel sieht man nicht und der normale Autokäufer ist ja nicht Experte genug um dass zu Prüfen. Der muss sich auf die Aussage des Verkäufers verlassen. Und da die Händler als "Sachverständig" gelten müssen die Haften, egal ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder der Händler denn Mangel selbst "übersehen" hat. Es wäre seine Pflicht gewesen das KFZ vor dem Verkauf zu prüfen oder von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.

Natürlich gibt es dann nach dem Verkauf Mängel durch Verschleiss oder nachfolgendem Ausfall da kann man sich über die Zuständigkeiten streiten aber ausser bei Reifen, Bremsbelägen, Motoröl, Glühbirnen, Wischergummis, Waschwasser kann man denn Händler mit reinziehen bei hohen KM Ständen werden auch noch Bremsscheiben, Stossdämpfer, Achslenkergumis als Verschleiss toleriert. Bei grösseren Mängeln bzw übermässigen Verschleiss in Relation zum verkauften KM Stand ist aber der Händler in einer schlechten Position (Tachodreher). Die meisten Händler verkaufen deswegen mit einer Gebrauchtwagengarantie um das Risiko auf den Kunden abzuwälzen (der zahlt die Versicherung)

Tipps;

  • man muss nicht zum Anwalt, oft helfen lokale Verbraucherzentralen und "kennen" auch die lokalen Händler.

  • rede mal mit der Werkstatt über die Situation, bei der Fehlerausledung kann man zum Teil ein Datum oder Zählerstand der Fehlermeldung rausfinden, im Zweifel muss das aber ein Sachverständiger machen und dokumentieren, man kann die Werkstattaussagen vor Gericht "zerreden". Aber im Prinzip ist jeder KFZ Meister Sachverständig nur halt nicht staatlich zugelassen/vereidigt.

  • TÜV/DEKRA/GTÜ sollten da auch weiterhelfen können und sich staatlich anerkannte Sachverständige. Das Thema Steuergeräteforensik will sich ja der TÜV aneignen

  • Sieh im Serviceheft nach wer das Auto zuletzt gewartet hat die haben meist eine Reperaturübersicht im Computer drucken dass aber nicht gerne aus. Wenn man aber dort Stammkunde ist/wird geht das lockerer zu. Für die Werkstatt ist die rechtliche Situation verzwicket aus Datenschutzgründen dürfen die nicht alles rausgeben auch wenn die Adresse des Vorbesitzer im KFZ Brief steht und damit kein Geheimniss ist. Es gab schon Autohändler die versucht haben Werkstätten in Regress zu nehmen

  • ruf den Vorbesitzer an welche Mängel er kannte und ob er das Auto Mängelfrei oder mit Mängeln verkauft hat, da muss man diplomatisch sein evtl. erst mal dezent anklopfen und sich nach alten TÜV Berichten oder sonstigen Unterlagen erkundigen

Ach ja lass dir vom TÜV bestätigen wo der Aufkleber aufgeklebt war und was der TÜV dazu meint. Bei Aufklebern auf dem Armaturenbrett speziel den Instrumenten gibt es nämlich Vorschriften und Regeln. Eine ist dass der Aufkleber keine Warn oder Hinweisleuchten abdecken und wenn das unvermeidlich ist dann darf/muss der Aufkleber im erweiterten Sichtbereich platziert werden also an der WSS oder Armaturenbrett. Die Wintereifenaufkleber werden aber oft bei den Reifenhändlern auf die schnelle reingeklatscht muss nicht der Händler gewesen sein.

Hi wurde den der Fehlerspeicher schon mal gelöscht? bzw gibt es eine möglichkeit den z.B bei VW zeigen die Testgeräte an seit wann der Fehler im Steuergerät abgelegt ist. Das erstmal dazu.

Wen du glück hast und bei deinem Modell das auch möglich ist bzw der fehlerspeicher wurde vorher nicht gelöscht, denn hastdu einen Beweis das der Eintrage schon eventuell vor dem Verkauf drin stand.

Liebe grüße Andreas

dass das lämpchen bereits geleuchtet hat, als der aufkleber angebracht wurde, wird schwer nachweisbar sein.

allerdings ist es ein unding diesen aufkleber dort zu platzieren, wo dir die anzeige der armaturen den blick auf sicherheitsrelevante hinweise bringen. daher neige ich dazu, der aufkleber wurde dort vorsätzlich angebracht.

oftmals ist es lediglich ein kontaktfehler was dieses warnsignal auslöst. die funktion des abs bleibt davon unberührt. ich würde dir sicherheitshalber empfehlen, teste das,

beispielsweise auf einer gut ausgebauten strecke auf der sich niemand anders außer dir befindet. dann führste eine vollbremsung bei ca. 50 bis 60 km/h durch.. blockieren die räder dabei (was sich dann durch quitschen der reifen bemerkbar macht) funktioniert das abs NICHT.

zur anwaltsfrage:

ich würde präventiv einen anwalt involvieren. denn bei dem händler bei dem du das kfz erworben hast, scheint es sich um einen suspekte person zu handeln. wer weiß, was ich sonst noch alles an mängel auftut. auch würde ich das fahrzeug bei der dekra oder ähnlichem prüfdienst vorführen und dort eine mängelanalyse durchführen lassen.

Zur Rechtslage:

Wenn du dem Händler nicht nachweisen kannst, dass der Mangel beim ABS bei Fahrzeugübergabe bestand, kannst du dir Anwalts- und Gerichtskosten definitiv sparen :-O

Zum Problem:

Fehler auslesen lassen. Das kann von korridierter Sicherung, defektem Sensor, Bremsstaubdreck, Reifendrehzahlmessung bis zu gravierenderem Bremsendefekt alles möglich sein :-(

G imager761

Die Nachweispflicht ist in den ersten 6 Monaten wohl eher andersrum! Oder was sagen die anderen?

Ich als Nichtjurist würde sagen,du wurdest als Autolaie arglistig getäuscht.Gekauft wie besehen bei einem Händler??? Will 38€ für einen Fehler auslesen,den er wahrscheinlich sowieso schon kennt?Wenn die Warnleuchte zugeklebt war,sollte doch das Leuchten derslben verborgen werden,Wenn das so ist wie du das schilderst , war das eine bewusste Täuschung.Hat er dir evt.schon unterstellt,du hättest sie selbst zugeklebt.Auf jeden Fall Anwalt.Ich hatte einen ähnlichen Fall.