Nachtrag von Arbeitszeit?
Hallo, ich wollte heute morgen mit dem Zug zur Arbeit fahren, bloss stand dann auf der Anzeige dass der Zug 35 Min. Verspätung hatte. Soweit kein Problem. Dann fiel der Zug aus und ich musste 1. Stunde in der Kälte stehen und auf einen nächsten Zug warten. So nun bin ich natürlich auch nicht pünktlich zur Arbeit gekommen. Habe aber vorher noch meinem Chef eine Mail geschrieben dass ich mich verspäte. Ich wäre wenn alles mit Zug geklappt hätte breits 45min. früher da gewesen. Jetzt will ich wissen, ob ich die Zeit Nachragen kann? Wir haben ein elektronisches Zeiterfassungsgerät wo man mit einem Transponder Ein-und Aussticht. Mein Chef ist heute leider nicht da deswegen die Frage. Ich bin noch ein Azubi (seit 01.08.16)
6 Antworten
Jetzt will ich wissen, ob ich die Zeit Nachragen kann?
Nein, kannst Du nicht.
Der Weg zur Arbeit ist "Privatvergnügen" und jeder AN (auch ein Azubi) ist selbst dafür verantwortlich, dass er pünktlich erscheint.
Es ist zwar nicht Deine Schuld, dass der Zug ausgefallen ist, es ist aber auch nicht die Schuld Deines Arbeitgebers. Der muss Dir die fehlende Zeit daher nicht nachtragen/bezahlen. Die wirst Du wohl nachholen müssen, außer Dein Chef ist so kulant und verzichtet darauf.
Danke fürs Sternchen.
Entweder bleibst Du für die "verpasste" Zeit länger. Oder jemand, der diese Befugnis hat, trägt die Zeit im System um (das kann nicht jeder, man muss die Berechtigung dafür haben).
Sprich ihn doch baldmöglichst darauf an oder frag mal in der Firma, wer Dir da sonst noch helfen kann.
Die Verspätung zählt natürlich nicht als Arbeitszeit?m Das ist ein wenig so zu verstehen- aber sie geht zu Deinen Lasten.
Das müsstest du mit deinem Chef besprechen. Wenn der nicht da ist, frag sonst jemanden, wie das üblicherweise in deinem Betrieb gehandhabt wird.
Grundsätzlich ist es aber dein Problem, pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Na, Du bleibst die versäumte Zeit einfach länger und das erfasst das System dann doch. Schon stimmen die Stunden wieder. Wo ist das Problem?
Nein, die Zeit musst du nacharbeiten. Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind dein Risiko (auch wenn du diese nicht verschuldest) und zählen selbstverständlich als Arbeitsweg und nicht zur bezahlten Arbeitszeit.