Nach Hause geschickt worden von der Arbeit rechtens?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Als ich bei der Arbeit angekommen bin würde ich nach Hause geschickt, mit dem Vermerk zuwenig Arbeit.

Für Dich war also im Voraus Arbeit geplant und Du wolltest auch arbeiten.

In diesem Fall muss der AG Dich so bezahlen, als hättest Du nach Plan gearbeitet. Er befindet sich hier nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Da können keine Minusstunden entstehen und nacharbeiten musst Du auch nicht.

Zu wenig Arbeit ist das Betriebsrisiko des AG und nicht des AN.

Chef meinte so, das ich ein Mail bekommen haben sollte gestern Abend um 20 Uhr darauf nur.

Ist ja schön, wenn der Chef die Mail geschickt hat. Allerdings entbindet ihn das nicht von seiner Zahlungspflicht wegen Annahmeverzug.

Wenn ein Arbeitsplan einmal bekannt ist, ist er für beide Seiten verpflichtend und kann einseitig nicht mehr geändert werden.

Außerdem muss kein AN am Abend noch seine Mails, SMS, WhatsApp usw. checken um zu schauen, ob er am anderen Tag überhaupt zur Arbeit muss. Dafür gibt es einen Arbeitsplan.

Wieso verärgert.

Du bist nicht verpflichtet deine Mails Privat regelmässig zu lesen.

Der Tag ist zu bezahlen und kann dir nicht als Minusstunden angerechnet werden. Erst recht nicht mit Urlaub.

Was anderes währ es, wenn er dir gestern während der Arbeitszeit für heute frei gegeben hätte. Dann sind es unter umständen Minusstunden oder auch betrieblich bedingter Urlaub.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Er kann dich nur solange zum Überstunden abbummeln schicken, wie du welche hast. Wenn du keine mehr hast oder dein Überzeitenkonto(fals du eines hast) ausgeschöpft ist. Kann er dich nicht weiter ins Minus schicken. Dann muss er weitere Minusstunden dennoch bezahlen, denn er ist durch den Arbeitsvertrag auch verpflichtet dir Arbeit zu geben.

Was anderes währ es, wenn er dir gestern während der Arbeitszeit für heute frei gegeben hätte. Dann sind es unter umständen Minusstunden oder auch betrieblich bedingter Urlaub.

Schlicht und einfach: Nein!!

§615 BGB ist das glaub ich. (als ergänzung zu den anderen Antworten)

Wenn Du tatsächlich eine Mail bekommen hast, sollte das rechtens sein.

Blöd ist es aber schon.

Bei uns ist um 7 Morgens Arbeitsbeginn, dann darf er nach deiner Aussage noch ein E-MAIL Mail schicken um 20 Uhr Abends ? Haben immer sonst um 17 Uhr Feierabend.

@Admirablea

Ja, das war doch gestern.

Das ist schlicht falsch.

sollte das rechtens sein

Ist es schlicht und einfach nicht!

Siehe die richtigen antworten von Hexle2 und wilees und auch den Paragaphen-Hinweis von IISunny!

Es ist so oder so nicht Dein Problem, wenn der Arbeitgeber nicht genügend Aufträge an Land ziehen konnte.

Du hast einen Vertrag, nach dem Du x Stunden pro Woche arbeiten musst - hinzu kommt der Arbeitgeber muss frühzeitig einen Arbeitsplan erstellen, damit auch Du Deine Arbeitszeit planen kannst.

Die Arbeitsstunden am Vorabend via Mail abzusagen und dann zu meinen diese Stunden seien dem Arbeitnehmer nicht zu bezahlen ist schlichtweg nicht zulässig.

Der Arbeitgeber kann nicht auf eine solche Weise versuchen dem Arbeitsnehmer das unternehmerische Risiko zu oktroyieren. Mit anderen Worten - auch die heute eingeplanten Stunden sind zu bezahlen.