Chef will das ich totz urlaub Arbeiten komme?
Hallo, ich habe eine etwas komische Frage.
Undzwar habe ich seit heute Urlaub und bin nach Hamburg gefahren da meine Verwanten umziehen.
Vor einer Stunde hat mein chef angerufen und meinte ich soll Arbeiten kommen,da zu viel zutun ist.
Das ding ist ich bin in Hamburg habe ihn das auch gesagt aber er wollte trd das ich komme. Habe gesagt falls ich den Zug schaffe komme ich ansonsten nicht.
Meint ihr wenn ich den Zug nicht schaffen sollte kann er mir etwas anhaben? wie eine Abmarnung? Ihn war das auch egal das ich Nachtschicht hatte nur 4h stunden geschlafen habe und jzt nochmal 2h nach hause fahre....
was würdet ihr machen?
5 Antworten
Nein, kann er nicht.
Er hat keinen Anspruch darauf, daß Du Deinen Urlaub abbrichst. Keine Zusage Deinerseits!
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/urlaub/vorzeitiger-urlaubsabbruch/
wehret den Anfängen
Das kann man doch so nicht beantworten.
Das hängt von so vielen Faktoren ab. Brauchst Du den Job. Magst Du den Job. Ist er dir so wichtig, auch im Urlaub dorthin zu gehen. Magst Du den Job nicht, kannst Du dir leisten ihn zu verlieren, usw. usf...
Die Frage musst Du dir selbst beantworten.
Ein direktes Druckmittel hat er nicht, aber ich halte das auch nicht für wirklich relevant, sondern letztlich nur, wie Du dazu stehst.
Alles Gute!
dann kann es dir doch völlig egal sein.
Sag "sorry, geht nicht" und dann schaltest du mal ne stunde dein Handy aus.
Folgendes in der Annahme, dass deutsches Recht anzuwenden ist ...
Erstmal kann dich dein Chef das nur "erzwingen", wenn im Betrieb ein unvorhersehbarer und unwahrscheinlicher Engpass aufgetreten ist (plötzlich Höhe Krankenquote, kurzfristig erteilter Kundenauftrag mit höher Dringlichkeit, ...)
Wenn das gegeben ist, muss dein Chef für sämtliche Kosten aufkommen, die durch den Abbruch des Urlaubs entstanden sind.
Alles andere ist "Kulanz" ... wobei das natürlich auch euer Verhältnis zueinander beeinflusst.
Erstmal kann dich dein Chef das nur "erzwingen", wenn im Betrieb ein unvorhersehbarer und unwahrscheinlicher Engpass aufgetreten ist (plötzlich Höhe Krankenquote, kurzfristig erteilter Kundenauftrag mit höher Dringlichkeit, ...)
Nein!
Das reicht für die Verweigerung einer Urlaubsgenehmigung, aber nicht dafür, den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückzurufen!
Die betrieblichen Gründe müssen schon so dringend sein, dass ohne den Abbruch des Urlaubs die Existenz des Betriebs tatsächlich gefährdet wäre.
Die Arbeitsgerichte halten das allerdings nur für "theoretisch" denkbar.
Kurz & knapp: Darf der Chef mich aus dem Urlaub holen laut Arbeitsrecht?
- Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub zurückholen.
- Die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen, besteht laut Arbeitsrecht nur in absoluten Ausnahmefällen. Dazu bedarf es dringender betrieblicher Gründe.
- Der betroffene Mitarbeiter muss die nicht genommenen Urlaubstage zurückerstattet bekommen. Zudem muss der Arbeitgeber jegliche Kosten übernehmen, die dem Betroffenen aufgrund des Urlaubsabbruchs entstanden sind.
https://www.arbeitsrechte.de/aus-dem-urlaub-holen-arbeitsrecht/
Zur Ergänzung:
Dazu bedarf es dringender betrieblicher Gründe.
Die betrieblichen Gründe müssen schon so dringend sein, dass ohne den Abbruch des Urlaubs die Existenz des Betriebs tatsächlich gefährdet wäre.
Die Arbeitsgerichte halten das allerdings nur für "theoretisch" denkbar.
Ich bin Arbeitgeber und finde die Reaktion deines Arbeitgebers schon mehr als unverschämt. Klar darf er fragen, aber er muss auch damit leben wenn du sagst Ich bin in Hamburg und habe hier Dinge zu tun". Dann muss ihm das auch reichen. Vorsorglich würde ich mir den Gesprächsverlauf mal aufschreiben, was genau gesagt wurde. Aber da kommt nichts.
Hmm Wichtig nicht, da ich vorhabe in max 2 Wochen zu kündigen.