Zug Streik, DB verklagen?
Wie so oft wird mal wieder gestreikt. Ist es möglich die DB zu verklagen? Immerhin muss ich vor meinem Chef erklären warum ich nicht zur Arbeit kann.
Ich Zahl immerhin jeden Monat brav mein Abo. Sollte ich vielleicht auch einfach Mal mit Zahlen streiken? Besser nicht, dann würde ich nämlich verklagt werden. Wie kann ich also den Spieß umdrehen?
8 Antworten
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Wie er das anstellt, ist seine Sache.
Ich verstehe aber auch nicht, weshalb die Lokführer ihre Probleme auf den Rücken der Kunden austragen. Wir müssen so viel aufholen nach Corona, Deutschland hat Schulden ohne Ende plus Flutkatastrophe, jeder muss jetzt maximale Leistung bringen, sonst droht und das Schicksal Afrikas.
Und auch die Lokführer haben während Corona zum Teil zu Hause gegessen und für Nichtstun zumindest Kurzarbeitergeld bekommen, ich habe null Verständnis für den Streit, der Arbeitswillige daran hindert, ihren Pflichten nachzukommen.
Die Lokführer hatten tatsächlich keine kurzarbeit
Sinnlos.
Es streikt ja nicht die DB, sondern es streikt ein Teil des Personals. Die DB selbst wird bestreikt, das ist ein Unterschied.
Es wird Schienenersatzverkehr eingerichtet und wenn dem nicht so ein sollte gibt es oftmals eine finanzielle Entschädigung. Daneben gibt es AGB beim Abo
Ist es möglich die DB zu verklagen?
Klar.
Ist halt aussichtslos, aber möglich.
Immerhin muss ich vor meinem Chef erklären warum ich nicht zur Arbeit kann.
Das wird Deinen Chef kaum interessieren, der Arbeitsweg ist das Risiko des Arbeitnehmers.
Genau das sage ich doch, dass ich mich um die Chefsache kümmern muss
DB leistet ja bereits Schienenersatzverkehr. Des Weiteren ist hier nicht DB der Initiator des Streiks, sondern die Gewerkschaft und deren Mitglieder.
Streiken ist im Übrigen ein Recht.
Machen Sie Fahrgastrechte geltend. Wenn der Zug ausfällt, dann werden Sie dafür kompensiert und dadurch erhalten Sie Ihre bezahlte Leistung. Des Weiteren sorgt die Bahn fast flächendecken für SEV kurz für Schienenersatzverkehr.
Genau so ist es mein Recht, dass ich bezahlte Leistung erhalte