Nachbar spielt ununterbrochen Musik ab?

8 Antworten

Soll das heißen,dass Dein Vermieter auch nichts unternimmt oder wurde der noch gar nicht von Dir informiert ? Wenn ja,dann kannst Du die Miete angemessen mindern.

Vermutlich wirst Du Dich aber mit dem Gedanken an einen Umzug anfreunden müssen,weil irgendwie geht das ja auch auf Deine Gesundheit.

davidmuller 
Fragesteller
 15.05.2019, 08:01

Habe die Wohnung eben gekauft

DogDiego  15.05.2019, 08:07
@davidmuller

Augen auf beim Wohnungskauf. Hast Du vor dem Verkauf nicht nach irgendwelchen Besonderheiten,wie z.B. lärmenden Nachbarn, gefragt. Falls doch, wären da eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Vorbesitzer der Wohnung einmal zu prüfen.

Ich habe schon duzende Male die Polizei gerufen, aber die machen auch nicht viel.

Die können schon, sogar die Anlage sicher stellen. Aber bisher handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit. Interessant wird es für die Polizei erst bei einer Straftat. Du müßtest also schon Strafantrag z.B. wegen Körperverlezung stellen. Bisher ist das nur eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Was sagen denn die anderen Mieter? Wie wäre es statt dessen, dem Vermieter eine Mietminderung anzukündigen, wenn er das nicht abstellt? Das bedarf aber einer Dokumentation der Ereignisse, nach Möglichkeit auch mit Zeugen, dafür eignet sich aber ein schwerhöriger Hund recht wenig.

Wie äußert sich die Polizei denn dazu?

davidmuller 
Fragesteller
 15.05.2019, 08:02

Die Klopfen und sagen er soll leise machen und dann ist eine halbe Stunde Ruhe und dann fängt er wieder an

nickname59  15.05.2019, 08:08
@davidmuller

Nach einer halben Stunde noch einmal die Polizei rufen und eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung erstatten.

Welche Belastung ist denn größer? Die Polizei rufen, oder das Gedudel ertragen?

ZuumZuum  15.05.2019, 08:19
@nickname59

Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung erstatten.

Das wäre nur eine Ordnungswidrigkeit, die nicht beanzeigt werden kann. Den Straftatbestand "Nächtliche Ruhestörung" gibt es nicht.

nickname59  15.05.2019, 08:37
@ZuumZuum

War von einer Straftat die Rede? Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit ist sehr wohl möglich! Wie bereits erwähnt: Muss die Polizei mindestens 2.Mal oder 3.Mal den Ruhestörer ermahnen, gibt es je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 1000,- Euro und eine Anzeige.

ZuumZuum  15.05.2019, 08:41
@nickname59

Du verstehst das deutsche Rechtssystem nicht, Strafanträge können nur bei bestimmten Straftaten (Antragsdelikt) gestellt werden. Ordnungswidrigkeiten gehören nicht dazu. Bussgelder können folgen, aber keine Anzeige, weswegen auch, es gibt keinen Straftatbestand "Ruhestörung".

nickname59  15.05.2019, 08:46
@ZuumZuum

Was ist nicht zu verstehen? Es geht nicht um Strafanträge oder Straftaten, sondern um das was die Polizei bei mehrmaliger Ruhestörung aus der Angelegenheit macht! Und da würde ich mich an deiner Stelle erst mal informieren, bevor hier die Schublade Straftat geöffnet wird.

ZuumZuum  15.05.2019, 08:50
@nickname59

Und du verstehst nicht, was ich meine, Ordnungswidrigkeiten müssen nicht zwangsläufig verfolgt werden, wenn die Polizei irgendwann einmal sagt, kümmern sie sich selber drum, wir haben keine Zeit, weil wir Straftaten zu verfolgen haben, dann ist das so. Die Polizei ist dafür nicht zwangsläufig zuständig.

nickname59  15.05.2019, 08:59
@ZuumZuum

Was Du meinst dient leider nicht dem Fragesteller, oder der Lösung des Problems!

Wer ist denn dann zuständig? Um die Ursache soll sich dann selbst gekümmert werden? Egal wie? Zum Glück ist das nicht die Realität, sondern Einzelfälle!

ZuumZuum  15.05.2019, 09:08
@nickname59

Eizelfallrealität? Wunschdenken, ich arbeite seit vielen Jahren eng mit der Polizei zusammen.

Ob das dem Fragesteller hilft? wenn man Verständnis für das deutsche Rechtssystem erhält, denke ich schon das es hilft. für mich ist eine fortwährende Lärmbelästigung mit Schlafentzug ganz klar eine Körperverletzung, und somit raus aus dem ordnungswidrigkeiten-tatbestand. KV ist aber ein Antragsdelikt, und sofern der FS nicht explizit deshalb einen Strafantrag stellt passiert weiterhin nicht viel mehr als bisher auch. Selbst eine Sicherstellung der Musikanlage durch die Polizei ist nicht von unbegrenzter Zeitdauer möglich.

Alles andere, z.B. eine Unterlassungsklage, Schadenersatz, Schmerzensgeld, ist Zivilrecht, und dafür ist die Polizei überhaupt nicht zuständig.

nickname59  15.05.2019, 09:36
@ZuumZuum

Irgendwann kommt ja dann doch etwas für den Fragesteller! Warum nicht gleich so?

ich kann aja verstehen das du wütend bist, wenig schlaf und dauert nervige nachbarn sind schon eine mieese sache, aber ich meine wenigstens hast eine schöne wohnung und heizungen :D dein hund tut mir leider aber vll kannst du dich in eine ruigere stelle verziehen und dort deine eigene einschlaf musik hören. es löst zwar nicht das problem aber macht es doch etwas erträglicher

Ordnungsamt anrufen, wenn es nachts ist, die können sich besser Kümmern als die Polizei. , die müssen sich kümmern. Oder sprich mal mit dem Vermieter.