Was tun wenn der Nachbar permanent laute Musik nacht und laut redet/streitet etc AUCH SONNTAGS?

5 Antworten

Den Vermieter haben wir ebenfalls in Kenntniss gesetzt, dieser meine Wir sollen ein Lärmprotokoll schreiben, was wir mittlerweile auch schon zweimal an ihn geschickt haben.

Laut aktuellem BGH-Urteil ist das nicht mehr nötig.

Schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben an den Vermieter und unter genauer Fristsetzung auffordern etwas zu unternehmen.

Nun bin ich nicht offiziell bei meinem Freund gemeldet und wieder macht die Frau ordentlich musik unter uns an ( das geht seit 13 uhr heut so ) und ich bin alleine. 

Dann hast Du keinerlei Rechte, Du hast weder mit dem  Mieter noch mit dem Vermieter etwas zu schaffen.

Was Ihr macht ist unerlaubte Gebrauchsüberlassung und Deine Freundin könnte aufgefordert werden das zu ändern oder es könnte zur Kündigung kommen.

Man sollte dem Vermieter informieren und der muss in der Regel den Zuzug des Partners zustimmen.

Ein neuer Mietvertrag muss nicht gemacht werden, aber der Vermieter darf die Nebenkosten anpassen.

LG

johnnymcmuff

Rockuser  12.06.2016, 19:09

Da stimme ich 100% zu.

cynni96 
Fragesteller
 12.06.2016, 19:23

Der vermieter weiss das ich hier "dauergast" bin und ht damit keinerlei probleme damit da er die derzeitige situation komplett nachvollziehen kann

johnnymcmuff  12.06.2016, 20:36
@cynni96

Es sollte dennoch die Situation geändert werden, auch wen  der Vermieter nichts dagegen hat, es könnte sein, dass sich die anderen Mieter beschweren wegen der Nebenkosten.

cynni96 
Fragesteller
 12.06.2016, 21:45
@johnnymcmuff

Das wird es zwitnahe das ist j schon geplant, ich bezweifel da ssich andere mieter beschweren da hier jede zweite wohnung locker 2,3 leute mehr hat als angegeben scheinbar hat der vermieter d akeine probleme mit 

Schreibt den Vermieter nochmals an, mit Einwurf-Einschreiben. Schildert das Problem so detailliert wie möglich, legt Kopien der Protokolle bei und fordert ihn auf, innerhalb von einer Woche (konkretes Datum nennen) für Abhilfe zu sorgen. Schreibt auch, dass ihr euch eine Mietminderung vorbehaltet. In welcher Höhe eine Mietminderung angemessen wäre, kann euch aber aus der Ferne niemand genau sagen. Dazu solltet ihr im Zweifel den Mieterverein in eurem Wohnort oder eine Anwalt kontaktieren.

uni1234  12.06.2016, 18:39

dem ist zuzustimmen!

Ich würde eine Anzeige erstatten und vllt noch mal ein ernstes Gespräch mit dem Vermieter führen.

Rockuser  12.06.2016, 17:44

Er / Sie wohnt dort nicht.  Der Fragesteller hat dort nichts zu melden.

SchakKlusoh  12.06.2016, 18:12

Strafpunkt für das Nichtlesen der Frage.

Also das erste was Du machen solltest ist die anderen Antworten hier ignorieren ;)

So wie Du das schilderst nimmt die Lärmbelästigung in der Tat schon strafbare Ausmaße an. Wenn Du wegen der Musik nicht mehr schlafen kannst und Kopfschmerzen bekommst, dann erfüllt dies bereits den Straftatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung. Abgesehen davon ist die Ruhestörung natürlich auch eine Ordnungswidrigkeit.

Auch wenn Du nicht die Mieterin bist würde ich mich zuvor trotzdem selbst mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Den Brief sollte dann allerdings am Besten dein Freund unterschreiben. Fordert Ihn auf, dass er sich um die Mieterin (auf welchem Weg auch immer) kümmert. Setzt ihm eine Frist von zwei Wochen. Wenn es dann nicht besser wird mindert Ihr die Miete. Eine derartige Belästigung durch Mitmieter stellt nämlich einen Mangel der Mietsache dar. Außerdem könnte man den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass er auch verpflichtet ist für das Wohl der Mieter zu sorgen. Auch der Vermieter kann sich strafbar machen wenn er es unterlässt gegen die Mieterin einzuschreiten und Ihr dadurch Schaden nehmt.

cynni96 
Fragesteller
 12.06.2016, 19:24

Endlich mal eine vernümpftige Antwort, lieben dank dafür. Ich werde das was du geschildert hast mal meinen Freund vorschlagen :) dankeschön

Du kannst in deine Wohnung und dich dort erholen. Wenn Du dort nicht wohnst, kannst Du nichts machen. Das muss schon der Mieter Regeln, bei dem Du zu Besuch bist.

cynni96 
Fragesteller
 12.06.2016, 17:46

Das Ding ist mein Freund kann ja schlecht von einem Konzert wo er gerade abreitet das ordnungsamt oder so Anrufen un die her zu schicken ... Der Vermueter weiss schon bescheid das ich hier quasie Wohne ich hab emich nur noch nicht ungemeldet ... Aber wie gesagt das geht seit fast einem halben jahr so seitdem die unter und eingezogen ist und seidem gibt es nur ärger mit Ihr

Rockuser  12.06.2016, 17:50
@cynni96

Das Problem ist wohl eher, das Du dort Illegal wohnst. Du hast dort nichts zu melden als Besuch.

Wenn dein Freund nicht zu hause ist, wird kein Mieter Gestört.

Ob dir das Verhalten der Nachbarn dort passt oder nicht, interessiert niemand.

cynni96 
Fragesteller
 12.06.2016, 17:51
@Rockuser

Ich wohne hier nicht illegal ;) 

Aber das war nicht die sache es geht darum was man allgemein da tun kan ...

Rockuser  12.06.2016, 17:53
@cynni96

Zum 3. Du bist dort nicht gemeldet und Du kannst nichts machen. Ist das so schwer zu verstehen?

SchakKlusoh  12.06.2016, 18:11
@cynni96

DU KANNST GAR NICHTS MACHEN; WEIL DU NICHT MIETERIN BIST.

Nur der Mieter kann sich über den Lärm beschweren. Wenn er das fortgesetzt macht, kann er die Miete mindern. Spätestens dann wird der VERMIETER wahrscheinlich reagieren. Entweder sucht er das Gespräch mit der Lärmmieterin, oder er droht ihr gleich mit Kündigung.

Wenn Du da QUASI wohnst, laß Dich doch einfach in den Mietvertrag aufnehmen. Dann darfst Du Dich auch beschweren.

DarthMario72  12.06.2016, 18:34
@SchakKlusoh

DU KANNST GAR NICHTS MACHEN; WEIL DU NICHT MIETERIN BIST.

Schrei doch nicht so!

Sie ist die Lebensgefährtin des Mieters. Als Mieter hat man einen Anspruch darauf, seine(n) Lebensgefährten/-in einziehen zu lassen, wenn der Vermieter keine wichtigen Gründe hat, die dagegen sprechen würden. Die gibt es aber anscheinend nicht, denn der Vermieter weiß ja laut Fragestellung darüber Bescheid, dass sie dort wohnt.

johnnymcmuff  12.06.2016, 18:53
@cynni96

Ich wohne hier nicht illegal ;) 

Nicht  illegal , aber Bußgeldverdächtig, denn Du musst Deinen Wohnsitz so anmelden, wo Dein Lebensmittelpunkt ist.

johnnymcmuff  12.06.2016, 18:56
@DarthMario72

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass er noch nichts zu melden hat, weil er offiziell da nicht wohnt bzw. nicht gemeldet ist.

cynni96 
Fragesteller
 12.06.2016, 21:46
@johnnymcmuff

@johnnymcmuff ... Ich bin eine Sie ;)