Ruhestörung durch Nachbarn: was kann ich dagegen tun?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fertige ein schriftliches Lärmprotkoll über einen Zeitraum von einer Woche an. Dort schilderst du sachlich ( nicht übertreiben oder ironisch ) die Lärmbelästigungen.

Kündige eine Mietminderung in Höhe von 20 % ab 1.03.2016 gegenüber deinem Vermieter schriftlich an. Er soll Abhilfe schaffen, sonst minderst du die Miete. Das musst du ihn aber mindestens eine Woche vor dem 1.03.2016 schreiben.

Wegen einer Mietminderung darf man dich nicht kündigen, bzw. ist diese Kündigung dann formell unwirksam.

Die Minderung darf nur die Kaltmiete betreffen. Also nicht die Warmmiete ( inklusive Nebenkosten und Heizkosten ) mindern.

Nimm mit einem Handy, Tablet, Digitalkamera oder ähnliches den Lärm auf. Ruf in der Woche von 8 Uhr bis 18 Uhr das Ordnungsamt, ansonsten die Polizei an.

Wegen Verstößen gegen § 117 OwiG . ( Unzulässiger Lärm )

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

Die Polizei kann beim zweiten eintreffen Musikanlagen beschlagnahmen. Wenn es sich nur um Kinderlärm/rumgetrampel handelt, wird es schwieriger.

Ich persönlich verstehe dich diesbezüglich mit jeder Faser. Bei sowas bekomme ich immer Mordgedanken.

Torrnado 
Fragesteller
 14.02.2016, 11:27

vielen lieben Dank für Deine ausführliche und hilfreiche Antwort !

leider gibts da ein Problem : es handelt sich um Kinderlärm !

ununterbrochen wird rumgetrampelt, es fällt Holzspielzeug auf den Boden und es werden irgendwelche Möbel hin und hergeschoben. und das wirklich NON-STOP ! jeden Tag. auch am Wochende und Feiertags.

und scheinbar muss man sich da als Mieter ja wohl alles gefallen lassen, oder ?

BestMoralAnwalt  14.02.2016, 11:44
@Torrnado

Niemand muss sich alles gefallen lassen. Gerade Mieter nicht.

Bis vor wenigen Jahren galt Kinderlärm juristisch noch als schädliche Umwelteinwirkung. Das ist natürlich krank.

Heute ist Kinderlärm besonders geschützt. Kinder dürfen also durchaus lautere, länger anhaltende Geräusche produzieren, die für sie entwicklungstypisch sind

Geräusche die aber vermeidbar, unlogisch, unhöflich sind und gerade nur aufgrund fehlender Grenzen, sowie mangelnder Erziehung entstehen, muss niemand hinnehmen.

Sonst könnte man auch gleich mit einem Zelt am Zaun eines Flughafens aufschlagen. ( Ironie, aber kein Diss gegen dich )

Das Lärmprotokoll fertigst du für deinen Vermieter und die Polizei. Wobei du das Original immer für dich behältst.

Nach Ankündigung und vor allem den Vollzug der Mietminderung von deiner Seite, wird sich deine kranke, unsoziale Vermieterin auf einmal ganz schnell und aggressiv bei dir melden und mit Kündigung drohen.

Lass sie machen und dich vor allem in keinster Weise einschüchtern. Drohen und vollziehen kann jeder. Also kündigen und anzeigen kann dich immer jemand. Wer dann am Ende gewinnt, steht auf einen anderen Blatt.

Vielleicht hinterlassen die 20 % weniger Miete ja Eindruck bei der Vermieterin. Wenn es trotz Mietminderung so weiter geht, wird es kompliziert.

Selbst eine Kündigung muss dir keine Angst machen. Wenn diese erfolgt, dann setzt du nur ein kurzes Schreiben an deine Vermieterin auf, dass du der Kündigung vom .. .. .... widersprichst und diese nicht akzeptierst.

Das reicht schon. Dann muss sie dich raus klagen und wird die Klage verlieren. Bei solch einen Klageverfahren werden alle Parteien mehrmals zunächst schriftlich angehört und wenn keine Einigung besteht, mündlich vorgeladen.

Das dauert Monate und wird mit dir als Siegerin abgeschlossen werden.

Selbstjustiz ist in Deutschland in der Form ja nicht zulässig, den Lärm mit unlauteren Methoden zu unterbinden.  :/

Torrnado 
Fragesteller
 14.02.2016, 15:41
@BestMoralAnwalt

ich danke Dir vielmals für Deine gute und  hilfreiche Antwort !

DieNetteFee  15.02.2016, 11:45
@BestMoralAnwalt

deine kranke, unsoziale Vermieterin

nur weil sie keine "keulenaktion" gegen ein lautes kind unternimmt ???

Bis vor wenigen Jahren galt Kinderlärm juristisch noch als schädliche Umwelteinwirkung. Das ist natürlich krank.Heute ist Kinderlärm besonders geschützt.

aber hier soll die vermieterin illegale methoden anwenden .....

BestMoralAnwalt  15.02.2016, 11:56
@DieNetteFee

Fee:  Zur Illegalität habe ich nicht aufgerufen. Die Frage ist nun, was du von mir möchtest?

Die Vermieterin soll sich wie eine selbige verhalten und alle Mietparteien neutral und gerecht verwalten/behandeln.

Sie nimmt aber eine Mieterin in Form der Fragestellerin überhaupt nicht ernst.

DieNetteFee  15.02.2016, 12:16
@BestMoralAnwalt

Heute ist Kinderlärm besonders geschützt.

gehts noch deutlicher ???

"tornado" könnte ja die spanische familie wg ruhestörung anzeigen ....

Torrnado 
Fragesteller
 16.02.2016, 10:11
@DieNetteFee

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten !!!!

Hallo!

Bei "Kinderlärm" muss man differenzieren: Kinder machen immer irgendwie "Krach", den man auch akzeptieren muss, wenn er sich innerhalb der gängigen Zeiten befindet (also nicht in den Ruhezeiten, etwa nachts oder um die Mittagsruhezeit).

Allerdings ist darüber hinausgehender Lärm (laute Musik, lautes Sprechen, ständiges Auf- und Ablaufen usw.) nicht tolerabel. Auch weil - wie du sagst - gesundheitliche und/oder psychische Probleme auftreten können. 

Ich empfehle dir mal den Schritt zum Mieterbund, um dich dort zu informieren: Die haben Fachleute & gute Beratungen, kennen die Gesetzeslage & sind auch bereit zu vermitteln, stellen sich meist (sofern rechtlich alles eindeutig ist) auf die Seite der Mieter und gelten als qualifiziert. Habe mit denen auch nur gute Erfahrungen gemacht, was rein fachliche Beratung anging (nicht wg. Problemen im Haus jedoch). 

Ein weiterer Rat -----------> setze dich mal mit den anderen Mietparteien zusammen, suche den Dialog & versuche die Stimmung im Haus auszuloten und wie/ob sich die anderen Parteien von dieser Familie ebenfalls gestört fühlen. Vllt. könnt ihr ja bei der Hausverwaltung eine Art "Sammelklage" einreichen, sodass die Familie Sanktionen erhält und/oder abgemahnt wird. Ist nicht die netteste Art, klar, aber man muss auch mal an sich denken & darf sich nicht alles bieten lassen!

Man sollte jedoch nicht die Hellhörigkeit vieler Mehrfamilienhäuser außer Acht lassen... da kann es gerade bei nicht isolierten, älteren Häusern oder in den 90ern nach der Wende hektisch aus dem Boden gestampften Komplexen rein bauartbedingt erhebliche Probleme geben!

Torrnado 
Fragesteller
 14.02.2016, 12:13

ja, das ist doch auch vollkommen okay ! wir waren alle mal Kinder und in einen gewissen Rahmen akzeptiere ich dies ja auch ! aber scheinbar hat das Kleinkind von denen absolute Narrenfreiheit. es lärmt un-unterbrochen und die Mutter unternimmt nichts, damit es mal ruhiger wird. sie lässt es herumrennen, herumschreien und ständig, wirklich ständig fällt irgendwas auf den Boden !!!!usw.usw. Ich toleriere ja Vieles, aber wenn man wirklich NIE Ruhe hat ( frühestens Mitternacht ) dann ist dieses Verhalten wirklich sehr, sehr rücksichtslos.

rotesand  14.02.2016, 12:16
@Torrnado

Das sehe ich exakt wie du --------> bei aller Liebe & allem Verständnis, irgendwann hört's aus & diese Situation wäre auch für mich nicht mehr akzeptabel. Rücksichtslos trifft's gut!

In südlichen Ländern ist es zwar verbreitet, dass Kinder auch bis Mitternacht unterwegs sind & die Eltern wenig unternehmen, aber trotzdem: Bei uns gelten andere Gesetze/Regelwerke, an die man sich halten sollte, wenn man hier wohnt.

Ontario  15.02.2016, 08:04
@Torrnado

Bei all den Problemen welche du aufzeigst, darfst du nicht vergessen, dass Spanier oder allgemein gesagt, Südländer ein anderes Temperament haben. Was dich stört, ist für Südländer völlig normal. Da wird eben gelebt auch bis spät in die Nacht. Kinder spielen, lassen auch ihr Spielzeug fallen und rennen herum.Es sind keine "kleine Erwachsene". Kinderlärm kannst du nicht ganz abstellen. Ein Kind hat eben den Drang nach Bewegung und Ausgelassenheit. Ich denke dass du in deiner Kindheit auch nicht viel anders gewesen bist, als das Kind der spanischen Familie. Anstatt hier gross nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen, wie wäre es, diese Familie mal zum Kaffee oder sonstwas einzuladen ? Kontakt aufzunehmen, bei dem man so ganz nebenbei auch mal dieses Thema ansprechen kann. Ich glaube das wäre der bessere Weg, als Verbündete zu suchen und gegen diese Familie vorzugehen.Du kannst dich beim Mieterbund beraten lassen, da bekommt man in aller Regel kompetenten Rat. Ich habe in meiner Verwandschaft auch Kinder die herumtollen. Fordert man sie zur Ruhe auf, dauert es nicht lange und der Drang nach Bewegung ist wieder da. Die neuen Mieter sehen ihr Verhalten nicht als rücksichtslos, sondern eben ihrem Temperament und Lebensweise angepasst. Zudem gibt man südländischen Kindern mehr Freiraum sich zu entwickeln, als das bei vielen unseren Familien der Fall ist, wo ein Verbot das andere ablöst. Ich hoffe nur, dass du einen Weg findest, den Hausfrieden nicht völlig zu zerstören. Das belastet dich am Ende mehr, als die ganze Sache wert ist.

Etter  15.02.2016, 18:28
@Ontario

"wie wäre es, diese Familie mal zum Kaffee oder sonstwas einzuladen ?"

"Mehrfaches Reden bringt nichts"

Hat ja bisher gut funktioniert.

"Ich hoffe nur, dass du einen Weg findest, den Hausfrieden nicht völlig zu zerstören."

Sehr interessant. Täter- und Opferrolle umdrehen. Ist auch jmd. dem der Kiefer gebrochen wurde Schuld dadran, weil er nachts durch die Stadt ging?

"Ein Kind hat eben den Drang nach Bewegung und Ausgelassenheit."

Und die meisten Menschen ein natürliches Bedürfnis nach Schlaf und Erholung.

Er/Sie will ja nicht, dass das Kind nur ruhig ist, aber zumindest ab 22 Uhr sollte es doch mal möglich sein, da man als arbeitender Mensch auch mal irgendwann Schlaf braucht.

Wenn noch nicht erfolgt, solltest du schleunigst schriftlich per Einwurfeinschreiben diesen erheblichen Mangel (nachhaltige erhebliche Störung des Hausfriedens) dem Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Abstellung setzen. Zwei Wochen wären da möglich.

Ab Inkenntnissetzung des Vermieters dürftest du bei diesem Ausmaß (aber nicht früher) auch rückwirkend bis zu 6 Monate die Miete um 20% mindern.

Seit wann gibt es diesen Zustand? Falls du weder den V. informiert hast und auch die Miete bisher nicht mindertest, könnte bei langzeitiger Duldung möglicherweise dein Minderungsrecht verwirkt sei.

Erzähl mal dazu Näheres.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Abstellung des Mangels herbeizuführen, notfalls nach fruchtloser Abmahnung  darf er sogar kündigen.

Torrnado 
Fragesteller
 15.02.2016, 00:03

habe den Lärm schon seit letztes Jahr August

( seitdem wohnen die hier ) - nun habe ich ernsthafte Bedenken, daß mein Anspruch auf Mietminderung verwirkt ist. dennoch gebe ich den Kampf nicht auf. ich werde morgen meiner Vermieterin nen " scharfen " Brief schreiben, weil das ist nicht mehr länger zumutbar. ich geh psychisch und körperlich kaputt, habe nicht mal 3 Minuten Ruhe am Tag.

albatros  15.02.2016, 00:20
@Torrnado

Ich meine, die Grenze ist noch nicht überschritten, die für Verwirkung anzusetzen wäre. Wie ich deiner Frage nun noch entnehme, hast du wohl dem Vermieter und der HV den Mangel angezeigt. . Zum Beweis wäre die Schriftform  allerdings hilfreich. Ab diesem Tag darfst du mindern Bruttomiete). Das solltest du zuvor dem V. schriftlich per Einwurfeinschreiben unter Bezugnahme auf deine vorherigen Reklamationen mitteilen. Mit der Zahlung der Märzmiete könnte bereits die Minderung realisiert werden. Eine Erlaubnis oder Zustimmung ist nicht erforderlich. Besteht ein erheblicher Mangel an der Mietsache, ist die Miete kraft Gesetz gemindert (BGB).

Ich würde trotzdem immer ein Auge drauf haben, eine neue Wohnung zu finden. Alles andere kostet auch Nerven und Kraft. Einfach nicht aufgeben und ausziehen.

Torrnado 
Fragesteller
 15.02.2016, 08:10

ja, ich werde den Kampf nicht aufgeben sonst geh ich in dieser Bude vor die Hunde

wolf97  15.02.2016, 08:32
@Torrnado

schau im Internet, frag deine Freunde, sie sollen immer ein Auge auf Wohnungen haben. Alle deine Freunde und Bekannten sollen mithelfen, was neues zu finden

Ich kann mir vorstellen, wie es dir geht. Man wohnt wie unter einem Preßlufthammer, kommt nicht mehr zur Ruhe, und das Privatleben kommt zum Erliegen. Da hilft nur eine Konsultation bei einem Anwalt. Nutze vielleicht auch die Gratis-Konsultationen, die mancherseits angeboten  werden (z.B.für Zeitungsabonnenten). Grundlage sollte dann ein sg. Lärmprotokoll sein (Uhrzeit, Dauer, Art des Krachs)

Torrnado 
Fragesteller
 14.02.2016, 11:13

Lärmprotokoll ? das ist nicht nötig, weil die machen

un-un-terbrochen Lärm ! ich habe nichtmal für 5 Minuten Ruhe !

und mit Anwälten vom Mieterverein habe ich nur schlechte Erfahrungen gemacht. da hat man gegen den Vermieter kaum Chancen - und das Problem ist, daß meine Vermieterin ( die für meine Lage NULL Verständnis zeigt ! ) selbst Juristin ist.

das macht die Sache noch schwieriger.....

BestMoralAnwalt  14.02.2016, 11:17
@Torrnado

Da hat diese Juristin eine moralische und rechtliche Einstellung, die man sonst nur im Klärwerk findet.

Torrnado 
Fragesteller
 14.02.2016, 11:23
@BestMoralAnwalt

naja....sie ist Anwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

BestMoralAnwalt  14.02.2016, 11:24
@Torrnado

Und sonst offensichtlich ziemlich dumm und unsozial....  :(

Torrnado 
Fragesteller
 14.02.2016, 11:30
@BestMoralAnwalt

ja, den Eindruck habe ich auch. beschwere ich mich, sagt sie, ich solle nicht so empfindlich sein und es hätte sich noch nie jemand beschwert. die hat gut reden ! als ich eingezogen bin, wars ja auch erträglich, denn über mir wohnte eine Studentin, die immer, wirklich immer ruhig war. erst seitdem dieses unmögliche Ehepaar da eingezogen ist, hab ich die Hölle auf Erden. nicht mal Sonntags Ruhe.