Ruhestörung durch Nachbarn: was kann ich dagegen tun?

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Fertige ein schriftliches Lärmprotkoll über einen Zeitraum von einer Woche an. Dort schilderst du sachlich ( nicht übertreiben oder ironisch ) die Lärmbelästigungen.

Kündige eine Mietminderung in Höhe von 20 % ab 1.03.2016 gegenüber deinem Vermieter schriftlich an. Er soll Abhilfe schaffen, sonst minderst du die Miete. Das musst du ihn aber mindestens eine Woche vor dem 1.03.2016 schreiben.

Wegen einer Mietminderung darf man dich nicht kündigen, bzw. ist diese Kündigung dann formell unwirksam.

Die Minderung darf nur die Kaltmiete betreffen. Also nicht die Warmmiete ( inklusive Nebenkosten und Heizkosten ) mindern.

Nimm mit einem Handy, Tablet, Digitalkamera oder ähnliches den Lärm auf. Ruf in der Woche von 8 Uhr bis 18 Uhr das Ordnungsamt, ansonsten die Polizei an.

Wegen Verstößen gegen § 117 OwiG . ( Unzulässiger Lärm )

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

Die Polizei kann beim zweiten eintreffen Musikanlagen beschlagnahmen. Wenn es sich nur um Kinderlärm/rumgetrampel handelt, wird es schwieriger.

Ich persönlich verstehe dich diesbezüglich mit jeder Faser. Bei sowas bekomme ich immer Mordgedanken.

Hallo!

Bei "Kinderlärm" muss man differenzieren: Kinder machen immer irgendwie "Krach", den man auch akzeptieren muss, wenn er sich innerhalb der gängigen Zeiten befindet (also nicht in den Ruhezeiten, etwa nachts oder um die Mittagsruhezeit).

Allerdings ist darüber hinausgehender Lärm (laute Musik, lautes Sprechen, ständiges Auf- und Ablaufen usw.) nicht tolerabel. Auch weil - wie du sagst - gesundheitliche und/oder psychische Probleme auftreten können. 

Ich empfehle dir mal den Schritt zum Mieterbund, um dich dort zu informieren: Die haben Fachleute & gute Beratungen, kennen die Gesetzeslage & sind auch bereit zu vermitteln, stellen sich meist (sofern rechtlich alles eindeutig ist) auf die Seite der Mieter und gelten als qualifiziert. Habe mit denen auch nur gute Erfahrungen gemacht, was rein fachliche Beratung anging (nicht wg. Problemen im Haus jedoch). 

Ein weiterer Rat -----------> setze dich mal mit den anderen Mietparteien zusammen, suche den Dialog & versuche die Stimmung im Haus auszuloten und wie/ob sich die anderen Parteien von dieser Familie ebenfalls gestört fühlen. Vllt. könnt ihr ja bei der Hausverwaltung eine Art "Sammelklage" einreichen, sodass die Familie Sanktionen erhält und/oder abgemahnt wird. Ist nicht die netteste Art, klar, aber man muss auch mal an sich denken & darf sich nicht alles bieten lassen!

Man sollte jedoch nicht die Hellhörigkeit vieler Mehrfamilienhäuser außer Acht lassen... da kann es gerade bei nicht isolierten, älteren Häusern oder in den 90ern nach der Wende hektisch aus dem Boden gestampften Komplexen rein bauartbedingt erhebliche Probleme geben!

Wenn noch nicht erfolgt, solltest du schleunigst schriftlich per Einwurfeinschreiben diesen erheblichen Mangel (nachhaltige erhebliche Störung des Hausfriedens) dem Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Abstellung setzen. Zwei Wochen wären da möglich.

Ab Inkenntnissetzung des Vermieters dürftest du bei diesem Ausmaß (aber nicht früher) auch rückwirkend bis zu 6 Monate die Miete um 20% mindern.

Seit wann gibt es diesen Zustand? Falls du weder den V. informiert hast und auch die Miete bisher nicht mindertest, könnte bei langzeitiger Duldung möglicherweise dein Minderungsrecht verwirkt sei.

Erzähl mal dazu Näheres.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Abstellung des Mangels herbeizuführen, notfalls nach fruchtloser Abmahnung  darf er sogar kündigen.

Ich würde trotzdem immer ein Auge drauf haben, eine neue Wohnung zu finden. Alles andere kostet auch Nerven und Kraft. Einfach nicht aufgeben und ausziehen.

Ich kann mir vorstellen, wie es dir geht. Man wohnt wie unter einem Preßlufthammer, kommt nicht mehr zur Ruhe, und das Privatleben kommt zum Erliegen. Da hilft nur eine Konsultation bei einem Anwalt. Nutze vielleicht auch die Gratis-Konsultationen, die mancherseits angeboten  werden (z.B.für Zeitungsabonnenten). Grundlage sollte dann ein sg. Lärmprotokoll sein (Uhrzeit, Dauer, Art des Krachs)