Nach Wildunfall in der Versicherung hochgestuft?

7 Antworten

Wie du den Schaden schilderst tippe ich mal auf einen Schaden von über 2.000 €.

Wenn du meinst, dass dies nicht teuer ist, dann gehörst du wohl zu den Usern, die aus einem vermögenden Haus kommen.  Glückwunsch.

Wildschäden sind Teilkasko-Schäden und da zahlst du immer 100 % des Beitrages.

Daraus erkennst du, dass es dafür keine Schadensfreiheitsstufen gibt und somit auch keine Rückstufung.

Ein neuer Kühlergrill+ Motorhaube bzw. Scheinwerfer richten sind doch niemals 2000€

@ComunKing7

Wirst dich wundern was das kostet!! Beispiel: Bei meiner C-Klasse hatte jemand die hintere Stossstange einseitig abgefahren--gesch. Sachaden 2000,-€. Hab das selbst repariert, musste nur die Stossstange kpl. abmontieren, zerlegen--Oberteil und unterteil sind zasammengeklippst-- hab alles schön saubergekärchert,wieder zusammengeklickt, montiert und mit der Sprühdose neu lackiert. Kosten 15€

Gegnerische Versicherung löhnte 1200,-€

Was ich damit sagen will ist: 2000,-€ sind sehr schnell erreicht.

LG Opa

@ComunKing7

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Wildschaden, neuer Kühlergrill, neue Motorhaube, 2 neue Scheinwerfer + Frontscheibe und Lackierung

Insgesamt 3.800 € 

Hallo!

In der Teilkasko ist meistens Wildschaden inkludiert.

  • Du wirst also nicht hochgestuft, da es bei Kasko und Teilkasko keine Einstufung gibt.

Mit zwei Dingen musst du allerdings rechnen:

  1. Der Selbstbehalt muss bezahlt werden, und
  2. bei höherer Schadenssumme, als angenommen wurde (zB versteckte Schäden im Motorraum) kann es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommen, besonders bei älteren Fahrzeugen.

LG Bernd

Falsch:

In der Teilkasko ist meistens Wildschaden inkludiert

Nicht meisten.  bei jeder Teilkaskoversicherung eines deutschen Versicherer ist Wildschaden in der Teilkasko enthalten.

@Apolon

Ich hab noch einen weiteren Fehler gefunden

es bei Kasko und Teilkasko keine Einstufung gibt

Bei der Vollkasko gibt es Schadenfreiheitsklassen.

@machhehniker

Danke für die Richtigstellungen. LG Bernd

Bei einem Teilkasko-Schaden (wozu dieser Unfall mit Wild dazuzählt) gibt es keine SF-Klassen.

Allermeist gibt es eine Selbstbeteiligung die fällig wäre, die Reparaturkosten über die SB hinaus würden von der Versicherung getragen werden. Eine Hochstufung würde es nicht geben, dies würde zB passieren wenn Du einen Fremdschaden verursacht hättest und Deine Haftplicht dafür aufkommen würde.

Die Teilkasko bleibt immer bei 100 %.

Wenn du aber zusätzlich einen "Flurschaden" angerichtet hast, z.B. einen Baum, ist deine Haftpflicht mit involviert.

Es gibt keine SF-Klassen in der Teilkasko, man kann nicht hochgestuft werden.

Das einzige, was anfiele wäre die Selbstbeteiligung, sofern vereinbart.