Nach wieviel Jahren ist der Vermieter verpflichtet.....

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung an den Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Die geschilderten Mängel sind nicht vertragsgerecht, ihre Beseitigung ist keine Modernisierung sondern eine Instandsetzung die vom Vermieter zu tragen ist. Da bereits zum Mietbeginn die Mängel vom Mieter beanstandet wurden, der Vermieter aber aus Kostengründen sie nicht beseitigt bzw. nicht beseitigen will, sollte schriftlich per Einwurfeinschreiben nochmals die Beseitigung gefordert werden. Dafür eine Frist von 1 Monat setzen und darauf hinweisen, dass bei Verzug selbst Abhilfe beauftragt wird und die Kosten ab übernächstem Monat mit den laufenden Mietzahlungen mit der Bruttomiete verrechnet werden. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Umfang der Beeinträchtigung ab und kann am ehesten vor Ort beurteilt werden. Die Kosten der Abstellung der Mängel sind keineswegs unter dem Aspekt von sog. Kleinreparaturen auf den Mieter umlegbar. Sollte die Wanne aufgerauht sein, muss sie gewechselt werden, wie auch die Armaturen. Was die Macke am Waschtisch ist? Kommt drauf an. Gerissene Wandfliesen müssen ausgetauscht werden, wenn nicht mehr verfügbar, ist neu zu fliesen. Schließlich zahlt der Mieter für eine otisch und funktionell einwandfreie Wohnung Miete, jedenfalls will das so der Vermieter. Summa summarum sehe ich hier eine Mietminderung von insgesamt ca. 10% gerechtfertigt. Diese kann, da bereits bei Einzug auf die Mangelhaftigkeit hingewiesen wurde, ab dieser Zeit nun auch rückwirkend ab übernächstem Monat aufgerechnet werden. Der Anspruch auf Mangelbeseitigung ist unverjährbar, darauf hat der BGH ausdrücklich hingewiesen.

borni78 
Fragesteller
 24.02.2011, 20:28

Danke, woher nimmst du dein wissen? Hast du irgendwelche Quellen auf diese ich verweisen könnte?

albatros  25.02.2011, 17:51
@borni78

Meine Ausführungen beruhen im Wesentlichen auf der aktuellen Rechtslage, sprich Gesetzeslage und Rechtsprechung insbesondere also dem BGB bzw. BGH. Darüber hinaus gibt es diverse Literatur und google, sowie Vermieter- wie auch Mietervereine. Diese informieren mehr oder weniger regelmäßig über aktuelle Urteile, auch ältere kannst du abrufen. Bei letzteren besteht Gefahr, dass sie überholt sind. Natürlich spielt auch die persönliche Einstellung zu Rechtsfragen und ständige Weiterbildung eine nicht unerhebliche Rolle. Über bestimmte Foren (wie GUTE FRAGE u. a.) kann man sich auch austauschen. Leider sind dabei auch Foristen am Werke, die nicht unbedingt über die erforderliche Kompetenz verfügen. Für Fragesteller ist es deshalb nicht immer leicht, die Spreu vom Weizen zu trennen. Das gelingt insofern, wenn du jeweils prüfst, wer welches Prädikat (z. B. "Beste Antwort" erhalten hat. Aber das ist auch keine Garantie, dass sie es tatsächlich ist. Auch die DH's helfen etwas bei der Auswahl.

sind sie nicht, wenn es zu schlimm wird, könnt ihr miete mindern..., also wenn was kaputt ist, paar % könnten jetzt auch gehen...

alluhanacktbar  22.02.2011, 18:46

wenn er euer bad modernisiert, berechtigt ihn das auch zu einer nicht unerheblichen mieterhöhung btw^^

borni78 
Fragesteller
 22.02.2011, 19:00
@alluhanacktbar

mir geht es nicht ums modernisieren, sondern um Beseitigung der offensichtlichen Mängel.

Ist es üblich das Fliesen gerissen sind und Löcher haben, das eine Fliese fehlt usw...

XtraDry  22.02.2011, 19:04
@borni78

Nein, natürlich nicht. Dennoch muss man sich darüber einigen oder darf den Vertrag nicht unterschreiben, sonst hat man keine Rechte...

wenn ihr ohne spezielle vereinbarungen den mietvertrag unterschrieben habt,habt ihr den zustand akzeptiert,jetzt kommt´s auf euer verhandlungsgeschick an

Der Vermieter muss das Bad zur vertraglichen Nutzung instandhalten. Auf die Gegenstände die offensichtl. Vertragsbestndteil sind, haben Sie Anspruch. Eine Pflicht zur Modernisierung besteht hingegen nicht. Der Zustand des Bades (ob beanstandet oder nicht) war Ihnen bei Anmietung bekannt und auch der Standpunkt des Vermieters dazu. Die Sanitärobjekte, dazu gehört auch die Badewanne, müssen irgendwann ersetzt werden, wenn sie zum vertragl. Gebrauch nicht mehr tauglich sind. Das wiederum liegt aber nicht in Ihrem Ermessen, aber auch nicht im Ermessen des Vermieters. Wenn Sie eine Modernisierung wünschen, beantragen Sie dies bei Ihrem VM. Evtl. entspricht er Ihrem Wunsch, dann wahrscheinlich aber mit Erhöhung der Miete. MfG

borni78 
Fragesteller
 22.02.2011, 18:57

Uns wurde damals bei Vertragsunterzeichnung mündlich zugesichert das,dass Bad renoviert wird. (leider nicht schriftlich)

Mir geht es nicht um eine Renovieren weil das Bad alt und hässlich ist. Ich bin kreativ und könnte da was draus machen. Aber wie schon geschrieben sind die Fliesen gerissen. Waschbecken hat minimale Löcher, an der Badewanne kommt schon das schwarze zum Vorschein und ist total aufgeraut. ect.pp

XtraDry  22.02.2011, 19:05
@borni78

Wie kann dies zugesichert worden sein, wenn Du in Deiner Frage schreibst, dass sie der Meinung waren, das wäre noch nicht nötig? Was denn nun???

borni78 
Fragesteller
 22.02.2011, 21:12
@XtraDry

Ist eine längere Geschichte. Bei Besichtigung und Vertragsunterzeichnung wurde von dem zuständigen Herrn immer gesagt es gibt ein neues Bad. Der Mann wurde krank (wohl für länger). Der jetzt dafür zuständig ist hält eine Renovierung nicht für nötig.

Habe schon viele Jahre in einer anderen Wohnung dieser Wohnungsbaugesellschaft gelebt. Nie, aber wirklich nie irgendwelche Probleme gehabt. Jetzt wo wir hier wohnen geht es los.

heimwerker  22.02.2011, 21:26
@borni78

Wie ist denn Ihr Lösungsvorschlag gegenüber dem Vermieter? So wie ich das verstehe geht es um kleinere Arbeiten, abgesehen vom Austausch der Wanne. MfG

borni78 
Fragesteller
 22.02.2011, 21:56
@heimwerker

Ich habe keinen Lösungsvorschlag. Die Fliesen sind gerissen abgeplatzt, wenn man über die Wände streicht dann reisst man sich die Finger auf. Ich glaube es gibt nicht viele möglichkeiten was man machen könnte. Wir haben ja auch versucht uns vernünftig zu unterhalten und eine Lösung zu finden. Aber der Vermieter stellt auf stur.

Obelhicks  22.02.2011, 19:27

mal wieder voll auf den punkt...DH für heimwerker

übrigens:nur schriftliche nebenabreden haben bestand.

Gar nicht... Wenn Ihr so eingezogen seid, ohne Weiteres zu vereinbaren, habt Ihr den Zustand als vertragsgemäß akzeptiert...

borni78 
Fragesteller
 22.02.2011, 18:59

Es wurde eine Übergabe gemacht, die aber abgebrochen wurde weil wir mit dem Bad nicht einverstanden sind und auch nie waren. Der uns die Renovierung bei Einzug zugesagt hat ist schon lange krank. Eine neue Übergabe hat noch nicht stattgefunden.

XtraDry  22.02.2011, 19:03
@borni78

So etwas muss vor Unterzeichnung des Mietvertrags ausgehandelt und nachweislich vereinbart werden, am besten schriftlich im Mietvertrag selbst. Wenn es keine Einigkeit gab, ist keine Vereinbarung zustande gekommen. Bei Übergabe ist es dafür so oder so zu spät, es sei denn, der Vertrag wurde noch nicht unterzeichnet...

holger11  22.02.2011, 19:19
@XtraDry

Hinsichtlich des Zeitpunkts nicht ganz richtig, siehe meinen Kommentar.

Allerdings hast du natürlich insofern Recht, XtraDry, dass, wer eine Scheune mietet, nicht später ein Schloss verlangen kann.

XtraDry  22.02.2011, 19:24
@holger11

Ist im Prinzip schon richtig so, aber das würde hier zu weit führen... ;-)