Badezimmer, Vermieter tut nichts

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Du hast die Mängel schriftlich genannt. Stimmts? Dann nochmal schriftlich mitteilen mit Fristsetzung, wie anderswo schon empfohlen. Mietminderung ankündigen.

Ansonsten: Jeden Tag die Menge Wasser messen, die Du wegkippen musst und aufschreiben. Das Wasser muss man nicht einfach weg kippen. Man kann damit Klo spülen oder Blumen gießen. Kein Problem. Dennoch macht es Sinn, das vergeudete Wasser dem Mieter genau aufzulisten und am Ende von der NK-Rechnung abziehen.

Badewanne und Battiere: Hier fällt ein größerer Aufwand an, der nicht so ohne weiteres von heute auf morgen gemacht werden kann. Frag doch den Vermieter, ob er schon ein Angebot eingeholt hat und ob schon ein Auftrag erteilt wurde. Kann er schon einen Termin nennen? (Unabhängig von der schriftlichen Mitteilung.)

Auf keinen Fall selbst einen Klempner beauftragen. Wer den Auftrag erteilt, muss auch bezahlen und ob Du das Geld jemals wieder bekommst, ist fraglich. Ein Notfall liegt schließlich nicht vor.

Leider habe ich dei Mängel bisher nur mündlich genannt und er hat sie sich auch schon angesehen. Für die Nennung und die Besichtigung gibt es allerdings Zeugen.

@Jisatsu90

Wenn nichts schriftlich vorliegt, dann sind die Zeugen sehr wichtig. Mach Dir ein Schriftstück, in dem Du niederschreibst, was ihr damals festgestellt habt und was mit dem Vermieter vereinbart wurde. Lasse es Dir von den Zeugen unterschreiben. Wichtig ist das Datum drauf. Es muss echt sein. Das Dokument bewahrst Du Dir auf für den Fall, dass der Vermieter zu Dir sagt, dass er nichts zugesagt hat oder wenn er Dir die Mängel unterschieben will.

Vorerst ist es wichtig, den Vermieter nochmal schriftlich höflich auf die Mängel hinweisen mit der Bitte, diese dringend beseitigen zu lassen. Teile ihm mit, dass Du den täglichen zusätzlichen Wasserverbrauch ab jetzt notierst, um ggf. die Menge von einer späteren Wasserabrechnung abzuziehen. Er kann darüber hinaus gerne mal kommen, um sich von der täglichen Menge zu überzeugen.

Achtung - Zum Wasserverbrauch: Die Wasserwerke rechnen je m³. Abwasser wird in der Regel nach Wasserverbrauch berechnet. Ebenfalls je m³. Zusammen macht das normalerweise so zwischen 3 und 6 € je m³ aus. Wenn Du also 100 Tage jeden Tag 10 Liter Wasser durch das Leck Mehrverbrauch hast, ist es erst 1 m³. 100 Tage sind rund 3 Monate und im Jahr dann. Der Mehrverbrauch kostet Dich im Jahr also rund 20 €. Das ist nicht die Welt, muss nicht sein, aber viel schwerer wiegt meines Erachtens, dass es lästig ist, jeden Tag einen Eimer auszugießen und ständig darauf achten zu müssen, dass er nicht überläuft. Die Gefahr eines größeren Wasserschadens ist doch sehr groß.

@bwhoch2

Danke erstmal für deine Hilfreichen Antworten.

Ich habe mich, nachdem jetzt noch immer nichts geschehen ist (trotz erneuter Aufforderung) an einen Anwalt gewannt und erzwinge mir jetzt mein Recht auf ein Badezimmer. Sobald ich eine Wohnung finde, ziehe ich da auch wieder aus.

@Jisatsu90

Danke für die Auszeichnung. Geht schon was vorwärts?

Darf ich einfach einen Klempner anrufen und alles auf seine Rechnung reparieren lassen?

das geht so auf keinen Fall, wenn der Klempner die Rechnung so ausstellen würde, hat er von nix ne Ahnung.

Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Ob er den Rechnungsbetrag im Vertragsverhältnis mit Vermieter durchsetzen und die Kosten zurück bekommt können wir nicht entscheiden.

Was machst du, wenn du eine Rechnung bekommst über Dinge, die du nicht beauftragt hast??? Genau das gleiche macht auch Vermieter.

wende dich am besten an den mieterschutz. außerdem solltest du ihm die schäden schriftlich zukommen lassen und eine frist setzen. sollten die schäden bis dahin nicvht behoben sein, kannst du die miete kürzen

Sofern Sie die Mängel nicht nur genannt, sondern im Wohnungsübergabeprotokoll aufgelistet haben und der Vermieter sich mit seiner Unterschrift dazu verpflichtet hat, diese Mängel bis zu einem im Protokoll genannten spätesten Termin beseitigen zu lassen, können Sie eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach fruchtlosem Fristablauf einen Handwerker beauftragen. Mit dessen Kosten müßten Sie allerdings in Vorlage treten und die Beträge dann gegenüber dem Vermeiter einfordern; dies ggfs auf dem Klagewege. Existiert kein Protokoll, dokumentieren Sie die Schäden und fordern Sie den Vermieter in der gleichen vorbeschriebenen Weise zum Handeln auf. Sie können dann später auch die Kosten mit der Kaltmiete verrechnen.