Darf Vermieter Miete erhöhen wenn Badsanierung statt findet?

4 Antworten

Das kommt darauf an, ob nur instantgehalten oder modernisiert wird. Der Teil der für die Modernisierung aufgewendet wird, kann umgelegt werden.  Die Regelung findet sich in §559 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Wichtig ist hier §559 abs 2 BGB:

(2) Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach Absatz 1; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

Instanthaltung/Erhaltungsmaßnahmen heißt, der Ersatz durch gleichwertige aber funktionierende/Intakte Teile.

War das Bad z.B. nur Teilgefließt und wird es jetzt raumhoch gefließt, ist die Differenz eine umlagefähige Modernisierung.

Kommt drauf an was er machen lässt - reine Reparaturen und Ersatz schadhafter Teile kann er nicht umlegen.

Bei einer Modernisierung kann er 11% der Summe pro Jahr als Erhöhung geltend machen - Energiespartherme, Fussbodenheizung oder sowas..

Bei 100 Euro monatlich müssten da schon über 10.000 Euro Modernisierungkosten anfallen.

Lass ihn einfach machen und widersprich dem Mieterhöhungsverlangen

Bei 100 Euro monatlich müssten da schon über 10.000 Euro Modernisierungkosten anfallen.

Wobei es hier um Mehrkosten gegenüber der Instandsetzung geht.

Hier sind eindeutig Instandsetzungsarbeiten von Nöten. Diese sind keine Modernisierung und deshalb vom Vermieter allein zu tragen. Demzufolge ist deshalb eine Mieterhöhung zurückzuweisen.

Wenn es sich bei dem Badumbau nur um Reparaturen handelt, darf die Miete nicht erhöht werden. Wird aber modernisiert, so dürfen 11% der Kosten auf die jährliche Miete aufgeschlagen werden.