Bestimmte Anzahl von Toiletten?

4 Antworten

Nein, gibt es nicht. Das ist ein simples Gäste-WC.

Es handelt sich aber nicht mehr um eine simple Renovierung, sondern um eine genehmigungspflichtige Umbaumaßnahme, da ihr ja das Gäste-WC entfernt.

Also hier unbedingt nochmal ganz speziell dafür schriftlich die Genehmigung vom Vermieter einholen.

Die Frage ist einfach: Wenn der Vermieter nein sagt, hat man keine Chance. Eigentum vor Besitz. Sache (Wohnung) ist so zu nutzen und zu unterhalten, wie sie übergeben wurde, wenn Vermieter nicht mit macht. Daneben: Es gibt keine Begrenzung von Bad und WC in Wohnungen. Aber: Empfehle bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob Baugenehmigung erforderlich.

Nach Mietrecht muss Vermieterin schriftlich einverstanden sein. Nach Bauordnung besteht keine Baugenehmigungspflicht. Für Wohnungen mit nicht mehr als 3 Räumen fordern die Bauordnungen nur eine Toilette, bei mehr Räumen zwei. Gaststätten benötigen Toiletten nach Gaststättenrecht.

Ich denke mal es gibt kein Gesetz darüber kann ich mir nicht denken...Hauptsache 1 ist da. Aber den Umbau Erlaubnis würde ich mir schriftlich geben lassen!Zieht ihr mal aus kann deine Vermieterin verlangen...dass ihr des alten Zustand der Wohnung wieder herrichtet.