Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

6 Antworten

Das wirkliche Ausmaß der Gesundheitsgefährdung bei Wasserschäden kann nur ein Fachmann einschätzen. 

Ohne Trocknung bildet sich gerne in der Decke Stachybotris, dessen Sporen hochgiftig sind. Erkennbar an den schwarzen, pulverartigen Sporen. 

Die Decke müsste, ohne sie gesehen zu haben,  m.E. wahrscheinlich mindestens teilweise geöffnet und ein auf jeden Fall muss unbedingt Trocknungsgerät aufgestellt werden. Ich habe gelegentlich mit Wasserschäden zu tun. Kommt ein wenig darauf an, ob die Dielen oben noch unter einem Belag sind - dieser müsste dann auf jeden Fall raus - sonst schimmelt es drunter so sicher wie das Amen in der Kirche.

Der Vermieter spielt mit eurer und seiner Gesundheit. 

Vorschlag zur Güte: beim kleinsten Anzeichen von Schimmel ein kleines Loch in die Decke bohren und wenn dort Schimmel zu sehen ist, ein Probe an ein Labor senden (kostet ca. 60 Euro). Wenn da gefährlicher Schimmel ist, MUSS der Vermieter das ordentlich sanieren. (Das Gesundheitsamt hilft ihm da schon auf die Sprünge.)

Ich würde ihm aber zunächst den Vorschlag machen, wie beschrieben mindestens ein Trocknungsgerät aufzustellen. Wenn dann trotzdem noch Schimmel auftritt, kann man ihn (Farbengeschäft, Baumarkt) mit Spray behandeln. Allerdings dürfte er dann schon tief im Holz der Decke sitzen.... dann müsste diese zur Kontrolle geöffnet werden. Alles andere wäre unverantwortlich. 

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte,

Dazu muss erst einmal ein Schaden vorhanden sein. Bisher gibt es wohl lediglich nasse Stellen an der Decke und die Matratze. (Vielleicht trocknet sie auch sehr schnell und kann weiter verwendet werden. Matratzen sind es gewohnt, feucht zu werden und wieder zu trocknen.)

Der Vermieter läßt einen Maler kommen und zahlt Euch eine neue Matratze.

Hinsichtlich der nassen Decke gehen wohl die Meinungen auseinander. Wenn der Vermieter recht hat, also keine Trockungsgeräte etc notwendig sind, gibt es tatsächlich auch keinen weiteren Schaden und weder ist ein teurer Gutachter, noch ein Bautrockner, noch die Einschaltung einer Versicherung angezeigt.

Falls ihr trotzdem nicht mehr schlafen könnt, aus Angst, die Decke fällt Euch auf den Kopf, ist es Euch natürlich unbenommen, entweder selbst einen Gutachter zu beauftragen (natürlich auf Eure Kosten) oder zu kündigen und eine neue Wohnung zu suchen. Insofer hat der Vermieter schon recht.

Natürlich könnt ihr auch zu einem Anwalt gehen. Aber auch ein Anwalt könnte nichts anderes tun, als zunächst einmal einen Gutachter zu beauftragen, den ihr selbst bezahlen müsst.

Wenn ihr also den Vermieter, bzw. seinen Maler, nun erst einmal machen lasst, kann es gut sein, dass damit tatsächlich alles dauerhaft wieder in Ordnung ist.

Wenn jedoch in den nächsten Wochen Schimmel auftritt, was ziemlich wahrscheinlich ist, wenn nicht kräftig geheizt und gelüftet wird, werden die betroffenen Wohnbereiche unbewohnbar und ihr könnt die Miete entsprechend mindern. Falls ihr deswegen sogar vorübergehend in eine Ersatzwohnung oder Unterkunft umziehen müßt, habt ihr auch einen Anspruch darauf, dass Euch alle Mehrkosten, die ggf. über eine 100prozentige Mietminderung hinaus gehen, erstattet werden.

Unternimmt der Vermieter in so einem Fall nichts, ergibt sich für Euch das Recht auf fristlose Kündigung des Mietvertrags.

... und wieso muß ja ein Vermieter? Solche Bausteine sind freiwillig und den Schaden an Eurem Hausrat bezahlt ja eure Hausratversicherung, die es bestimmt gibt.

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht.

Na, wenn sich der Eigentümer selbst schädigt, gibt es zumindest keinen Streit über die Ursache :-)

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben
möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken
noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist.

Das ist relativ egal; das Stroh dient in Holzbalkendecken schlicht als Bindemittel für den Putz.

Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der
bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht (
Lediglich die Matratze ist hin ).

Im Grunde genommen stimmt das, wobei zu bedenken ist, dass der Maler, sofern der Putz keine ausreichende Haftung mehr hat, auch nichts ausbessern kann, ehe ein stabiler Haftgrund wiederhergestellt wurde. Das sieht der Maler aber spätestens bei der Begutachtung selber.

Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf
fällt.

Die Decke sicher nicht, der Putz eventuell (aber auch das geht nicht so schnell wie man glaubt).

Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu
unsicher ist.

Da hat er nicht ganz unrecht.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt,

Nein.

er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Wenn er den Schaden lieber aus eigener Tasche begleichen will, sei ihm das doch unbenommen?

Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen
kommt?

Wenn du dich dadurch besser fühlst, kannst du das gerne tun - aber auf eigene Kosten.

Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben,
wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Dann lass es. Sinnvoller wäre es m.E. zweifellos, den Maler zeitnah zu einer Begehung zu bitten für den Kostenvoranschlag.

Naja, welche Gründe sind es, die einen Gutachter oder einen Anwalt oder eine Sonderkündigung rechtfertigen aus Ihrer Sicht?

Der Vermieter behebt das Ganze, wie er das macht, ist erst mal unerheblich und auch, ob ihr mit Laienmeinung denkt, das es reicht oder auch nicht. Ihr habt ja bis jetzt keinen Schaden weiter erfahren.

Ein Gutachter ist übrigens immer vom Auftraggeber zu bezahlen, aber selbst, wenn der feststellt, dass der Schaden größer ist, was passiert denn dann? Meint ihr, der Vermieter gibt euch freiwillig die Kosten oder erkennt das Gutachten an? Das macht nicht mal ein Gericht, die schicken einen eigenen Sachverständigen im Streitfalle, euer Gutachter ist nicht einen Pfifferling wert.

Wartet erst mal ab, wie es nach den Malerarbeiten aussieht!

Mrwhat 
Fragesteller
 21.02.2017, 12:16

Danke für die schnelle Antwort.

Die Rechtfertigung dafür ist ziemlich Simpel, denn eine Decke diesere Art, welche Unterwasser gesetzt wurden ist, wird in den Nächsten Wochen anfangen zu Schimmeln. Bis jetzt ist es noch nicht soweit und dahingehend haben Sie auch Recht, jedoch wird der Schimmel kommen und dadurch entsteht eine Gesundheitsgefährdung ( meine Meinung ).

Topotec  21.02.2017, 12:53
@Mrwhat

Ja, gut, ich verstehe die Bedenken, aber was wollt ihr da nun tun?

Vor einem Gericht z.B. gibt es eben kein ,,es wird wahrscheinlich dieses oder jenes passieren...", da zählen nur die Dinge, die passiert sind. Niemand wird eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, weil evtl. irgendwann mal was passieren könnte.

Bauphysikalisch ist auch nicht gesagt, dass es da schimmelt oder das die tragenden Strukturen derart geschwächt sind, dass ihr den Deckenputz aufs Bett des nachts bekommt.

Wenn das ordentlich getrocknet wird, schimmelt da nichts!