Muss man Risse in der Decke als Mieter selbst beheben?

7 Antworten

Geht es nur um die Risse, dann sind Deine Eltern nicht in der Pflicht - es würde sich um eine Baumängelbeseitigung handeln. Andererseits ist nach 30 Jahren Mietzeit auch mit notwendigen Anstricharbeiten an der Decke zu rechnen; das hat dann nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun, sondern wäre die Wiederherstellung des ehemaligen Zustandes (daher auch die Pflicht, Einbauten beim Auszug zu entfernen). Ich würde dazu raten, dem Vermieter eine Kostenteilung der Arbeiten an den Decken anzubieten, da die Spachtelarbeiten für die Rissbeseitigung (ohnehin nur Kosmetik, da diese immer wieder auftreten werden) problemlos vom Maler separat aufgelistet und abgerechnet werden können.

Risse muss der Vermieter beseitigen.

jepp

Meine ich auch!

Das muss der Vermieter machen.

DH!

risse sind bauschäden, also vermietersache

Der Mieter ist m.W. nur für Schönheitsreperaturen zuständig. Deine Eltern könnten also z.B. die Risse bei Auszug nur überstreichen. Schäden am Haus muss der Vermieter beseitigen-dazu gehört m.E. nach auch Risse in der Zimmerdecke.