Wasserschaden und der Vermieter meldet ihn nicht der Versicherung?

4 Antworten

Die Gebäudeversicherung kommt für Kostenschäden am Gebäudebestand auf, die aufgrund von bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus einem geschlossenen Leitungswassersystem herrühren, sofern das Risiko "Leitungswasser" policiert wurde. Weitere Einschlüsse in den Versicherungsschutz sind möglich, wie z.b. Schäden aufgrund einer Dachentwässerung, Rückstau oder oder auch Elementarschäden.

Die Hausratversicherung greift im Prinzip für die gleichen Risiken für Schäden am Hausrat.

Eine undichte Gebäudehülle, wie du den Schaden beschreibst, stellt keine der oben genannten Gefahren dar.

Ich gehe davon aus, dass sich dein Hausratversicherer über die Gebäudeversicherung nähere Angaben zur Schadenursache einholen möchte, um über die Regulierung entscheiden zu können. Nach deiner Beschreibung würde die Regulierung wohl abgelehnt.

Falls du für den Schaden jemanden verantwortlich machen kannst, wäre ein Kostenersatz nach Zeitwert über dessen Haftpflichtversicherung möglich. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die defekte Fassadenhülle bekannt war, aber der Eigentümer nichts dagegen getan hat.

Es ist schwierig in diesem Stadium Tipps zu geben. Ich wäre vorsichtig gegenüber deinem Makler.

Was ist eigentlich für ein Schaden entstanden? Ist Mobiliar defekt oder geht es lediglich um Schäden an deiner Decke, für die ohnehin der Eigentümer zuständig wäre?

Der Schaden ist beim Vormieter schon aufgetreten, da hat man aber einfach ne neue Tapete über die Stelle gemacht und jetzt ist der Schaden an der gleichen Stelle erneut aufgetreten. Beschädigt wieder eine Kommode (Hat das Wasser aufgesaugt/ quillt auf, meine echtleder sporttasche (darin waren meine AirPods, die es auch nicht mehr tun) und ein weißer Teppich der durch das dreckige Wasser von der Decke nun versaut ist…

@Knollalex

Das Wasser sucht sich grundsätzlich einen leichten Weg. Nur weil an der gleichen Stelle ein neuer Nässeschaden aufgetreten ist, bedeutet das nicht automatisch, dass auch die gleiche Ursache hierfür verantwortlich ist.

Ich würde mich an den Vermieter wenden. Er soll dir für die Hausratversicherung einen Ursachennachweis übergeben oder alternativ die Schadennummer der Gebäudeversicherung mitteilen.

Handelt es sich in der Tat um einen wiederholten Schadenfall aufgrund eines nicht instandgesetzten Baumangels, würde ich zunächst den Schaden bei der Hausratversicherung anzeigen mit dem Hinweis auf eine Regressmöglichkeit. Die Regulierung dieser Versicherung erfolgt nämlich zum Neuwert im Gegensatz zu einer Abwicklung gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung, die lediglich den Zeitwert zu ersetzen hat.

Lehnt die Hausratversicherung ab, hast du dann zumindestens ein begründetes Ablehnungsschreiben, welches du deiner Schadenersatzforderung gegenüber dem Eigentümer beifügen kannst.

Das ist sicherlich eine blöde Situation, ich hoffe, dass ich dir den Weg aufzeigen konnte.

Ich täte auch keine Uralt-Schäden der Versicherung mitteilen, wenn es keinen Reparaturbedarf gibt.

Meine Hausrat täte ich auf den Topf setzen, nach 2 Jahren und immer noch kein Geld, geht gar nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Korrektur, Deine Elementar wird nichts bezahlen, denn es tropfte ja nur. Und eine SB in Höhe von ???? gibt es ja auch.

@schleudermaxe

250€ nur denke ich mir das mich ja keine Schuld trifft, hätte der Vermieter sich damals schon um den Mangel gekümmert…

Für die Regulierung aus deiner Hausratversicherung ist die Schadensnummer der Wohngebäudeversicherung völlig schnuppe.

Sofern der Versicherungsfall eingetreten ist, was sich bei dir so anhört, steht dir die Vertraglich zugesprochene Leistung zu.

Hast du deiner Hausrat, auch sämtliche Unterlagen eingereicht?

+ Schadensmeldung
+ Bilder
+ Kostenvoranschlag
+ evtl. Anschaffungsrechnungen?
usw ...

Alles dokumentiert eine excel Tabelle erstellt wo Gegenstände und Kosten stehen, Fotos etc. Und die sagen wir brauchen ne schadennummer sonst erstatten die mir nichts. Bedeutet wenn’s nach denen geht erstatten die erst wenn mein Vermieter den Schaden meldet.

@Knollalex

ohjee

Bei was für einem Saftladen bist du denn da versichert?

Es ist Quatsch was man dir erzählt.

Hast du schon mit deinem Vermittler gesprochen? - Der soll das bitte regeln.

Für die Regulierung aus deiner Hausratversicherung ist die Schadensnummer der Wohngebäudeversicherung völlig schnuppe.
Sofern der Versicherungsfall eingetreten ist, was sich bei dir so anhört, steht dir die Vertraglich zugesprochene Leistung zu.

Genau so siehts aus.

Bei was für einem Saftladen bist du denn da versichert?

Das würde mich auch mal interessieren.

Dementsprechend heißt es jetzt das ich auf den Kosten sitzenbleibe, weil meine Versicherung ohne schadennummer nicht zahlt.

Das ist doch Blödsinn. Hat dir deine Versicherung das wirklich so gesagt oder interpretierst du das nur so?

Schäden an deinem Hausrat haben mit Schäden am Gebäude nichts zu tun, auch wenn der Schaden natürlich vom Gebäude ausgeht. Dem Vermieter steht es frei den Schaden am Gebäude aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen. Vl. hat er ja auch gar keine Gebäude Leitungswasserversicherung. Wenn man z.B. schon viele Schäden hatte, kann man auch mal rausfliegen und findet dann oft so schnell keine neue Versicherung.

Relevant wäre nur, wenn den Vermieter ein Verschulden am Schaden trifft. Dann wäre aber nicht seine Gebäudeversicherung sondern seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für deine Hausratversicherung interessant. Aber selbst in dem Fall ist deine Hausratversicherung dir gegenüber IMMER vertraglich zur Schadenregulierung verpflichtet, vollkommen egal welche anderen Versicherungen hier noch involviert sind (oder eben nicht).

Also irgendwas stimmt hier nicht...

Ich habe gerade nochmal mit meinem Berater gesprochen und er sagt wirklich, dass die eine schadennummer von dem Wohngebäude schaden brauchen, sonst können die keinen Schaden regulieren. Das heißt ich soll jetzt zum Vermieter gehen und dem sagen er muss den Schaden melden.

irgendwo in diesem Haus ist etwas undicht und bei stärkerem Regen sucht sich das Wasser seinen Weg.

Dann sagte mein Versicherungsmann ich kann es über meine Hausrat geltend machen aber dann habe ich die Selbstbeteiligung. Das sehe ich aber nicht ein, weil mein Schaden im kausalen Zusammenhang zu dem Wohngebäude schaden steht. Die Tapete von der Decke muss ja auch neu gemacht werden…

Der Vermieter holt sich doch durch die Miete die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung, das ist doch absolut falsch bei nem schaden dann nichts zu melden…

Er hat Angst aus der Versicherung zu fliegen, weil der Schaden bereits vor ein paar Jahren bei dem Vormieter schon aufgetreten ist.
Da wurde aber einfach nur neu tapeziert und Night nach dem Fehler gesucht.

@Knollalex
irgendwo in diesem Haus ist etwas undicht und bei stärkerem Regen sucht sich das Wasser seinen Weg.

Also kein Leitungswasser sondern Regenwasser? Und das Leck ist nicht durch Sturm entstanden sondern nur durch Verschleiß o.ä.? Das ist sowieso nicht versichert, weder in der Hausrat- noch der Gebäudeversicherung.

Wenn es ein Instandhaltungsmangel ist von dem der Vermieter wusste, dann trifft ihn ein Verschulden und er haftet. Der dir entstandene Schaden ist dann ein Fall für seine Haftpflichtversicherung wie schon geschrieben.