Nach Kündigung nicht mehr am Arbeitsplatz auftauchen...Konsequenzen?

7 Antworten

Es kann durchaus Konsequenzen geben, wenn Du kündigst und einfach nicht mehr zur Arbeit gehst.

Dass Du dann nicht bezahlt wirst, ist Dir ja schon bewusst. Wenn Dein AG den Schaden durch Dein Wegbleiben beziffern kann, kann man Dich auf Schadensersatz verklagen. Das passiert zwar selten, ist aber nicht ausgeschlossen.

Naheliegender ist, der AG schickt Dir eine Abmahnung,fordert Dich darin zur Arbeitsaufnahme auf und droht Dir arbeitsrechtliche Konsequenzen an, wenn Du Dich weiter "tot stellst". Kommst Du dann nicht, kann er Dir fristlos kündigen.

Das macht dann zwar nichts am "Verdienst", den hast Du sowieso nicht mehr, allerdings hast Du dann im Arbeitszeugnis, das sowieso nicht gut ausfallen wird, ein "krummes" Kündigungsdatum. Da vermutet jeder potentielle AG sofort, dass es sich hier um eine fristlose Trennung handelt. Ob das für die Suche nach einem neuen Job so toll ist, musst Du selbst entscheiden.

Davon mal abgesehen gibt es auch "Personaler" die sich auch mal anrufen und nach einem AN erkundigen.

Manchmal habe ich Verständnis, wenn AN die gekündigt wurden, nicht mehr zur Arbeit gehen. Hier kündigst Du allerdings selbst und willst Dich auf diese Art "vom Acker" machen. Dass Du auf den AG keine Rücksicht nehmen willst, ist die eine Sache. Dass Du aber Deine Kollegen von jetzt auf gleich im Stich lassen willst, finde ich nicht gut.

Ja, durchaus. Es könnte sein, dass Du irgendwann einsiehst, dass Du Dich wie ein Schweinehund verhalten hast. Aber die Wahrscheinlichkeit schätze ich als sehr gering ein.

Ja, das ist vertraglich und gesetzlich geregelt.

Du kannst dich höchstens krank schreiben lassen oder Urlaub nehmen. Aber da muss man normal durch. Außer du hast einen Grund um fristlos zu kündigen aber auch das muss man erstmal beweisen können, usw.....

P.S.: du musst auch an deine Zukunft denken... Arbeitgeber geben auch Informationen an den nächsten Arbeitgeber. Auch das Arbeitsamt freut sich nicht, wenn du nah der Kündigung ALG möchtest!

Wenn dir egal ist, was im Arbeitszeugnis steht, bleib daheim.

Wenn du selbst gekündigt hast, macht es zwar keinen Sinn mehr, dich wegen des unentschuldigten Fehlens abzumahnen, bzw müsstest du dich ja vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mehr fürchten

- aber wenn dem Arbeitnehmer dadurch, dass du deinen Vertrag nicht erfüllst und die restliche Zeit nicht zum Arbeiten erscheinst, ein Schaden entsteht (z.B. Verdienstausfall oder Imageschaden), dann kann er dich tatsächlich auf Schadensersatz verklagen. Das kann je nach Branche ziemlich teuer werden.

https://www.personalwissen.de/fehlen-am-arbeitsplatz-konsequenzen-inkl-musterabmahnung/

AntiJamieGMBH 
Fragesteller
 08.07.2019, 03:00

Ich arbeite im Einzelhandel (TEDi). Ich glaube die würden einfach einen meiner Kollegen anrufen und den dann arbeiten lassen.

1Wintertraum  08.07.2019, 03:02
@AntiJamieGMBH

Ich vermute, da ist die Gefahr geringer, dass man dir mit großen Schadenersatzforderungen kommt. Ich weiß von einem Fall, wo ein Koch hingeschmissen hat und einfach nicht mehr zur Arbeit ging. Das brachte eine große Hochzeit zum platzen und dadurch entstand für den Restaurantbesitzer nachweislich tatsächlich ein großer finanzieller Schaden und ein Imageschaden (sehr schlechte öffentliche Kritiken) - der Spaß wurde dann wirklich sehr teuer für den Koch.