Nach Kündigung weiter erreichbar sein für Rückfragen zu meinen Aufgaben?

4 Antworten

Muss ich nach meinem letzten Arbeitstag für Rückfragen erreichbar sein?

Nein.

Können Konsequenzen drohen wenn durch eine unvollständige Übergabe Probleme bei der Bewältigung meiner ehemaligen Aufgaben auftauchen?

Mehr als arbeiten kann man eben nicht. Du musst auch nur bis zum Ende des letzten Tages Deiner Kündigungsfrist arbeiten, wenn dann Arbeit liegen bleibt, ist das nicht Deine Sache.

 Oder sollte Ich da, was Ich selten tue, komplett egoistisch denken, à la "nicht mehr mein Problem"?

Genau, der Arbeitgeber sollte muss bei kurzen Kündigungsfristen mit so etwas rechnen; das ist aber sein Problem.

In der Regel nicht, nach der Kündigung hast du nix mehr mit dem Arbeitgeber zu tun. Dein neuer Arbeitgeber genießt deine volle Aufmerksamkeit.

Vielleicht hast du jedoch eine Klausel in deinem Vertrag, die könnte evtl. wirksam sein (müsste ein Ra entscheiden). Aber das halte ich für nicht wahrscheinlich, denn wenn du weg bist, bist du weg und Rücksprachen könnten ja auch aus technischer Sicht nicht möglich sein, wie auch immer.

Mal mit dem Chef gesprochen? Selber zu kündigen ist meistens ein Fehler! Vielleicht kannst Du ja mit Deinem Chef sprechen, dass er Dich kündigt?!

Wie geht es nach der Kündigung mit Dir weiter? Zum Arbeitsamt? Möglich ... da bekommst Du aber eine 3-monatige Sperre (wegen Selbstkündigung) und kein Geld.

Krankengeld möglicherweise - sofern Du lange genug krank bist. Neuen Job wirst Du ja wohl so schnell auch nicht finden.

Ansonsten: Wenn Dein letzter Arbeitstag um ist, musst Du weder telefonisch erreichbar sein, noch auf eMails etc. antworten. Du hast ja nichts mehr mit dem Job zu tun.

Familiengerd  03.02.2019, 19:34

Welchen Unterschied bezüglich Sperre soll es wohl machen, ob der Fragesteller selbst kündigt oder sich kündigen lässt?!?

Keinen!

PeterP58  03.02.2019, 19:41
@Familiengerd

Doch! Wenn Du gekündigt wirst, dann kanns Du ja nichts dafür, dass Du arbeitslos bist (außer es hatte triftige Gründe - z.B. Diebstahl - und dann bekommt man aber auch eine Sperre). Kündigst Du selber, dann bist Du selbst Schuld. Du hättest ja weiterarbeiten können!

"Die Agentur für Arbeit kann Sperrzeiten von einer bis hin zu zwölf Wochen anordnen: bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung, unzureichenden Eigenbemühungen oder Eigenkündigung. Sie bekommen in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld (ALG I)."

und

"Durch die Sperrzeit bekommen Sie insgesamt ein Viertel weniger Geld, als Ihnen eigentlich zustünde. "

Quelle: finanztip.de

Familiengerd  03.02.2019, 22:12
@PeterP58

Oha! Du "kennst" Dich ja aus ...

Ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wird, ohne dass es dafür personen- oder betriebsbedingte Gründe gibt, erhält dafür in der Regel eine Sperre.

Dein Rat

Selber zu kündigen ist meistens ein Fehler! Vielleicht kannst Du ja mit Deinem Chef sprechen, dass er Dich kündigt?!

ist also völliger Unsinn und schützt nicht vor einer Sperre!

Und meine Frage

Welchen Unterschied bezüglich Sperre soll es wohl machen, [...].

war eigentlich auch nur rhetorisch.

PeterP58  04.02.2019, 00:50
@Familiengerd

Reden wir aneinander vorbei? Im Prinzip sagst Du das selbe wie ich. Außer: Wenn man Chef mich betriebsbedingt kündigt, wieso sollte ich dann eine Sperre vom Amt bekommen? oO

Familiengerd  04.02.2019, 08:57
@PeterP58

Wie kommst Du hier auf eine betriebsbedingte Kündigung?

Der von Dir angeratene "Ersatz" der eigenen Kündigung durch eine arbeitgeberseitige Kündigung kann wohl kaum "betriebsbedingt" sein.

Eine solche Betriebsbedingtheit müsste der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit schlüssig begründen und nachweisen!

Das würde er hier kaum können! Also hilft Dein "Rat" überhaupt nichts gegen eine drohende Sperre.

Du musst gar nichts! Das wäre ja noch schöner.