ordentliche Kündigung früher abgeben als notwendig...Nachteile?
Hallo, es geht um folgenden Fall... Ich kündige selbst mein unbefristetes Arbeitsverhältnis, da ich ins Ausland möchte für eine Art Work and travel.... Ich müsste meine Kündigung fristgerecht zum 16.08. spätestens abgeben (Frist 6 wochen zum quartalsende), mein Arbeitgeber drängt nun darauf meine schrifltliche Kündigung zu erhalten was ja verständlich ist, da er dann planunssicherheit hat. Meine Frage lautet nun, würden Nachteile entstehen jetzt schon vorher die Kündigung einzureichen und sich somit früher in ein gekündigtes Arbeitsverhältnis zu stellen (also länger als eigtl notwendig) ? Was wäre wenn in dieser Zeit ein schlimmer Unfall passiert, berufs-erwerbsunfähigkeit eintritt oder ein sonstiger Worst Case, in dem ich meine Auslandspläne nicht wahrnehmen könnte?
6 Antworten
das ist dein risiko, wenn dir was passiert. aber das kann dir auch in den fristgerechten 6 wochen passieren. eine mündliche kündigung ist auch eine kündigung.
Eben nicht. Die Kündigung (auch vom Arbeitnehmer) bedarf der Schriftform. Das meint der Arbeitgeber mit Planungs- und Rechtsunsicherheit
Wenn ich dich richtig verstanden habe, weiß dein Chef bereits mündlich von deinen Plänen:
Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform (§623 BGB), das heißt die jetzige mündliche Kündigung muss nicht zwingend wirksam sein. Ich kann deinen Chef verstehen, dass er auf die schrifltiche Kündigung drängt, er will ja rechtzeitig jemanden einstellen können und wenn du keine schriftliche Kündigung bringst, hat er im schlimmsten Fall 2 Mitarbeiter für eine Stelle.
Aus deiner Sicht wäre es sicherer die Kündigung fristgerecht abzugeben, sollte sich in der Zwischenzeit etwas passieren, stehst du noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich würde trotzdem die Kündigung etwas früher abgeben, denn vielleicht willst du ja nach dem Work and travel wieder in deine Firma zurück und eine gütliche Trennung ist immer besser als eine Trennung im Streit.
Was die Berufsunfähigkeit betrifft bist du in beiden Fällen gesetzlich abgesichert, wobei dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist (sofern du keine private Versicherung hast).
dann hast du pech gehabt.ganz einfach
Offensichtlich weiß dein Arbeitgeber ja bereits, dass du kündigen willst. Was soll denn dann dadurch noch verschlechtert werden, wenn du das schriftlich machst?
Dein Chef handelt nach dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten. Selbst wenn sich dein Ausreisewunsch jetzt verzögern wurde,
wird er immer wissen, dass du auf dem "Absprung" bist.Er wird also todsicher nichts mehr in deinen Arbeitsplatz investieren.
ich mein jetzt aber nicht die gekündigte Stelle selbst... dass die Stelle dann verloren ist, ist mir klar...
aber hätte es denn auf Ansprüche bzlg Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähgikeit etc Auswirkungen...? wenn ich z.b. einen schlimmen Unfall hätte während meinem "Gekündigten Arbeitsverhältnis" ?
So lange du im Gehaltsbezug stehst bist du ja auch voll sozialversichert. Von der Seiter her kann dir nichts passieren. Nur wenn dir etwas anderes in deinen Plänen dazwischen kommt, hast du mit einer Sperrzeit von 12 Wochen zu tun beim Arbeitslosengeld.