Erfahrungen bei Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung bei Ferienjob?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist wohl richtig, dass die fristlose Kündigung keinen Bestand haben wird. Will Deine Freundin aber wegen der drei Tage Kündigungsfrist klagen?

Mehr wird nicht herauskommen als dass die fristlose Kündigung unwirksam ist. In der Kündigung steht allerdings, dass dann hilfsweise fristgerecht gekündigt wird und die Kündigung ist gültig und rechtens.

Das Kündigungsschutzgesetz greift i.d.R. erst nach sechs Monaten. Daher kann Deine Freundin wohl nicht viel ausrichten.

vielen dank! da der job sehr gut bezahlt ist, machen 3 Arbeitstage bereits mehr als 300€ Lohnunterschied aus. außerdem würde durch die fristgerechte kündigung anspruch auf urlaubsentgelt entstehen, was im falle der fristlosen kündigung entfällt, da sie keinen vollen beschäftigungsmonat im betrieb gearbeitet hat. also macht es schon einen deutlichen finanziellen unterschied für sie, gerade weil sie als studenten kein weiteres einkommen hat. 

wenn das kündigungschutzgesetz erst nach 6 monaten greift, bedeutet das, dass keine klage erhoben werden kann? 

@fluxmond

bedeutet das, dass keine klage erhoben werden kann?

Nein.

Gegen eine fristlose Kündigung kann immer geklagt werden - unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder nicht.

Eine Klage ist hier tatsächlich wenig sinnvoll, da selbst dann, wenn sie - was ja wohl der Fall sein würde bezüglich der fristlosen Kündigung - erfolgreich wäre, der Arbeitgeber die 3 Tage der ordentlichen Kündigungsfrist aufgrund der Erkrankung wegen des Nichterreichens der Wartezeit für die Lohnfortzahlung kein Entgelt zahlen müsste.

@Familiengerd

ok, vielen dank! da sie jedoch mitglied einer gewerkschaft ist, hat sie anspruch auf lohnfortzahlung ab dem 1.Tag. da sie ja bereits eine weile krankgeschrieben war, beovor die kündigung ausgesprochen wurde, hat sie auch bereits lohnfortzahlung erhalten.

@fluxmond

Das hat mit Gewerkschaftszugehörigkeit nichts zu tun.

Das Anspruch auf sofortige Lohnfortzahlung ohne 4-wöchige Wartezeit besteht allenfalls dann, wenn es arbeitsvertraglich oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag (was hier dann wohl der Fall wäre, so wie Du das andeutest) so vereinbart wäre.

@Familiengerd

Aber wenn das tatsächlich so ist, sie Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, dann soll sie gegen die fristlose Kündigung klagen, weil dann die ordentliche Kündigung "greift" und sie damit Anspruch auf weitere Bezahlung für 3 Tage (und gegebenenfalls die von dir - wohl anteiligen - genannten Zusatzleistungen) hat.

Wahrscheinlich ist das auch der Grund für die fristlose Kündigung, von der der Arbeitgeber mit Sicherheit weiß, dass sie keinen Bestand hat - aber er denkt wohl "man kann es ja mal versuchen".

Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Dafür braucht sie auch keinen Anwalt in dieser Instanz, den jede Partei ohnehin selbst bezahlen muss - aber als Gewerkschaftsmitglied bekommt sie ja einen Anwalt gestellt.

Ansonsten wird die Klage bei der Rechtsantragstelle des Gerichts eingereicht; sie kann sie dort auch zur Niederschrift aufnehmen lassen, wobei kostenlos bei der Formulierung geholfen wird (aber sie wird ja wohl einen Anwalt von der Gewerkschaft bekommen).

@Familiengerd

genau, ein tarifvetrag findet anwendung.

@fluxmond

Sorry, ich war mal weg. Ihr habt das ja jetzt miteinander geklärt ;-)

@fluxmond

super, vielen dank. wir haben auch bereits gemutmaßt, dass der AG genau aus diesem grund auch direkt hilfsweise gekündigt hat. dann ist es wohl einen versuch wert. herzlichen dank nochmal!

@fluxmond

Viel Glück - und Erfolg!

Wenn sie bei einem von vorne herein auf 10 Wochen befristeten Vertrag bereits nach 2 Wochen für 4 Wochen krank geschrieben wird, ist es wohl logisch, dass der Vertrag gekündigt wird. Da greift auch kein Kündigungsschutz.

Eine fristgerechte Kündigung wäre in diesem Fall ja auch verständlich. Gerade bei einer so kurzen Kündigungsfrist von 3 Tagen. Aber eine fristlose Kündigung bedarf ja eines besonders wichtigen Grundes, der hier nicht zum Tragen kommt.  


Aber wieso genau greift kein Kündigungsschutz? 

@fluxmond

Der greift bei einer unbefristeten Beschäftigung auch erst nach 6 Monaten.

das ist alles vollkommen ok - kündigungszeit wurde eingehalten - das passt. sie ist ja nicht fest angestellt sondern nur auf zeit - da gelten andere kündigungsregeln

die kündigungszeit wurde nicht eingehalten, da die kündigung fristlos, also außerordentlich erfolgt ist. die sogenannte hilfsweise kündigung innerhalb der vetraglich festgelegten fristen kommt nur dann zum tragen, wenn die fristlose nichtr rechtens ist. und genau gegen die fristlose kündigung würde sie wenn vorgehen wollen. 

@fluxmond

sorry, da habe ich was falsch gelesen - du hast natürlich recht !

sie ist ja nicht fest angestellt sondern nur auf zeit - da gelten andere kündigungsregeln

So pauschal ist das falsch!

Denn die Vereinbarung einer kürzere als der gesetzlichen Frist nach BGB § 622 Abs. 1 (4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats für den Arbeitnehmer und in den ersten 2 Jahren auch für den Arbeitgeber) gilt nur für tatsächliche Aushilfsarbeitsverhältnisse (die arbeitsvertraglich auch so durch ihre Merkmale definiert sein müssen) mit einer von vornherein auf nicht mehr als 3 Monaten (wie im Fall hier) angelegten Dauer.

Das gilt nicht für längere Zeitarbeitsverhältnisse - wenn eine Kündigungsmöglichkeit überhaupt vertraglich vereinbart wurde (von tariflichen Regelungen einmal abgesehen).

das ist alles vollkommen ok - kündigungszeit wurde eingehalten

Was soll denn hier "ok" sein, wenn fristlos gekündigt wurde und nur "hilfsweise" mit der vereinbarten Frist?!?!