Mutter bringt Kind nach Umgang nicht zurück
Hallo,
wir haben gemeinsames ABR und SR.
Unser Sohn (6) wohnt bei mir und ist da auch gemeldet. Alle paar Wochen kommt seine Mutter und unternimmt mit ihm was für ein paar Stunden am Wochenende.
Sie ist ohne festen Wohnsitz und wohnt vermutlich im Übergangswohnheim.
Ich habe ihn heute am frühen Nachmittag zum Kino gefahren, sie wollten sich gemeinsam einen Film ansehen.
Es ist nun 22 Uhr und sie geht nicht ans Mobiltelefon, auch keine Antwort auf meine SMS.
Der Kleine müsste normalerweise um 20 Uhr im Bett sein.
Ich mache mir Sorgen.
Ab wann soll ich die Polizei benachrichtigen?
Die werden doch erst nach 24 Stunden aktiv bei Vermissten. (?)
Gruß
Thorsten
5 Antworten
Lieber Thorsten bitte keine Panik schieben das ist nämlich das schlimmste denk Positiv ich würde die Polizei erst um 23.00 Uhr verstendigen gute Nacht :)
Die kriegt es fertig mit ihm in eine Spätvorstellung zu gehen, welche aber um** 23 Uhr** fertig wäre.
Die hat schon andere Böcke geschossen.
Bitte sei so lieb und mucks Dich, wenn Du den Lütten wieder sicher bei Dir hast...
ich würde jetzt schon zur polizei gehen. immerhin geht es um einen minderjährigen, und wenn deine ex im übergangswohnheim lebt, wird sie ihm kein stabiles leben bieten können, angenommen, sie habe ihn entführt. geh zur polizei - selbst WENN die auch bei minderjährigen erst nach 24 h aktiv werden, hast du zumindest schon mal deine aussage gemacht und kannst dich im extremfall drauf berufen, dass du beizeiten was unternommen hast. viel erfolg!
Du solltest JETZT die Polizei benachrichtigen.
Bei Kindern aber soweit ich weiß früher. Ich weiß, dass das ein krasser Schritt ist, aber wenn die Mutter sich nicht an Absprachen hält und nichtmal Bescheid gibt, würde ich sofort die Polizei einschalten.
Die Polizei kann da nichts machen, das ist eine Angelegenheit des BGB nicht des Strafgesetzbuches.
Solange ihr keinen Umgangsbeschluss habt, kann sie das Kind dabehalten. Da müßtest Du gegen klagen.
Wann das Kind während des Umgangs zu Bett geht, bestimmt der Umgangsberechtigte und nicht das Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt habt.
Ich habe jetzt auch noch kein Kind erlebt, dem es geschadet hat, am Wochenende länger aufzusein.
Aufwachen....Das Kind ist schon längst wieder da !!!
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Polizei da nichts machen kann und da ein Umgangsbeschluss sinnvoll wäre.
Die Polizei hat es erst einmal aufgenommen. Wenn ich morgen früh weiterhin nichts höre, dann soll ich kommen und eine Vermisstenanzeige aufgeben.