Umgangsrecht 10 Monate altes Baby?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehe zum Jugendamt und schildere es dort genauso ruhig und verantwortungsbewusst wie hier. Sie mögen bitte vermitteln zwischen euch. Allerdings muss die Kindsmutter da nicht mitmachen und sollte sie sich auch einem Gespräch mit dem Jugendamt und dir verweigern, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Es ist leider mehr als bedauerlich, dass so viele Mütter immer wieder mit dem albernen Argument kommen, dass das Kind ja nicht gewohnt ist mal ohne sie zu sein und deswegen das Umgangsrecht des Vaters in der Form beschneiden, wie sie es bei dir tut. Aber wie soll ein Kind denn "lernen", dass es auch ohne Mutti geht, wenn es keine Chance dazu hat?!

Ja, die Gerichte werten es ebenfalls so in der Mehrheit, dass auch Väter durchaus Zeit mit ihrem Kind alleine verbringen dürfen, soll und müssen. Es verstärkt die Bindung! Und gerade wenn das Kind noch klein ist, dann sollten auch mehrere Umgänge in der Woche stattfinden für ein paar Stunden.

Was sollte denn ihrer Meinung nach passieren, wenn das Kind mit dir alleine ist für 2 oder 3 Stunden? Was kann sie, außer das Stillen, was du nicht kannst?

Anstatt froh zu sein, dass der Kindsvater sich kümmern will, werden da mal wieder Steine in den Weg gelegt! Sie bedient ihre Ängste und ihre Befürchtung, dass es auch ohne sie klappt und nichts sonst! Mit Kindeswohl hat das überhaupt nichts zu tun!

In §1684 BGB ist es doch auch ganz klar formuliert:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Da steht nichts davon, dass Mutti bestimmt wo es längs geht oder das Kind ohne Mutti keinen Kontakt zum Vater haben darf.

Der Vater kann beim Jugendamt eine kostenlose Beratung wahrnehmen und somit einen Überblick über seine außergerichtlichen und gerichtlichen Handlungsmöglichkeiten bekommen. Das Jugendamt kümmert sich zunächst um eine außergerichtliche Lösung und versucht eine sinnvolle Umgangsregelung mit der Mutter zu erarbeiten. Ist dies nicht möglich, muss der gerichtliche Weg gegangen werden.

https://www.familienrechtsinfo.de/sorgerecht/umgangsrecht-des-vaters/

Hier ein Urteil zum Umgangsrecht eines Vaters mit dem zweijährigen Kind vom AG Saarbrücken aus 2003:

https://www.ra-kotz.de/umgangsrecht_mit_zweijaehrigem.htm

Schon daran dürfte die Kindsmutter erkennen, dass selbst bei Kleinkindern die Gerichte sehr großzügige Umgangsregelungen treffen. Möchte sie es darauf ankommen lassen, dass ein Gericht die Sache entscheidet?

Und sobald das Kind abgestillt wird, spricht auch nichts mehr gegen eine Übernachtung des Kindes beim Vater.

Hier hast du auch nochmal ausführliche Tipps zum Thema:

https://www.trennungsfaq.com/umgang.html

Wichtig ist es auf jeden Fall, dass du deine Wünsche der Mutter gegenüber klar formulierst! Sie schriftlich und nachweislich aufforderst mit dir eine entsprechende Umgangsregelung zu treffen. Und auf keinen Fall solltest du dich hin halten lassen oder einer Verzögerungstaktik ihrerseits folgen.

Yabanci90 
Fragesteller
 13.01.2022, 11:16

Vielen Dank! Die Antwort hilft mir sehr. Es haben Aufforderungen meinerseits sowohl mündlich als auch schriftlich mehrmals dazu stattgefunden, jedoch immer mit der Abwehrhaltung der Mutter. Somit sehe ich keinen anderen Weg, außer dem Gang zum Jugendamt. Mit Ihren Tipps wird mir das sicherlich leichter fallen. Bedanke mich nochmals herzlich!

Kessie1  13.01.2022, 11:17
@Yabanci90

Viel Erfolg und Alles Gute!

Yabanci90 
Fragesteller
 13.01.2022, 21:07
@Kessie1

Danke! Leider war ich heute nicht sehr erfolgreich. Ich habe zunächst das zuständige Jugendamt konsultiert, die mich zu einer Familienberatung verwiesen haben. Mit der Dame von der Familienberatung habe ich ebenfalls gesprochen. Sie sagte, dass ich mich mit der Mutter meines Kindes einigen soll, eine Familienberatung wahrzunehmen. Jedoch wehrt meine Ex sich auch dagegen. Ihre Aussage ist, dass Sie es nicht für nötig hält, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen und sehe keinen Sinn darin...
Soll ich nun die Familienberatung alleine wahrnehmen oder doch gleich beim Gericht klagen? Welcher nächster Schritt wäre nun am sinnvollsten?

LG!

Kessie1  13.01.2022, 21:17
@Yabanci90

Ich würde mir jetzt einen Anwalt für Familienrecht suchen und dann vor Gericht gehen.

Selbstverständlich kann man parallel nochmal zur Familienberatung gehen. Nur bringt es ja wenig, wenn der andere Elternteil sich verweigert.

Zu Beginn solltest Du vllt Mal mit dem Jugendamt korrespondieren, diese sind für das Kindeswohl da. Weder für Dich (im Einzelnen) noch für die Mutter!

Mit deren Hilfe ist bspw auch begleiteter Umgang (auch ohne Mutter) möglich.

Zu Anfang wirst Du Dich aber beweisen müssen, bspw Wickeln und so.

Yabanci90 
Fragesteller
 12.01.2022, 19:02

Das wäre tatsächlich mein nächster Schritt, jedoch möchte ich diesen erst wagen, wenn ich gut informiert bin. Daher auch dieser Weg. Ich denke, dass ich mich bereits im Umgang mit meiner Tochter oft genug bewiesen habe, da ich Sie immer wickle, wenn ich zu Besuch da bin. Ich kriege Sie sogar zum schlafen, was die Mutter nur mit Stillen schafft :D

Yabanci90 
Fragesteller
 13.01.2022, 21:24

Heute fand ein interessantes Gespräch zwischen mir und der Mutter meines Kindes statt, als ich Sie erneut auf das Thema des alleinigen Umgangs ansprach und um eine gemeinsame Familienberatung bat:
Es kamen Behauptungen auf wie, dass ich ja nicht richtig wickeln könnte und nicht wüsste wie ich mit dem Kind umzugehen habe und Sie sich nicht traut, die Kleine an mich abzugeben...
Nun habe ich die Befürchungt, dass Sie diese Fantasien als Gegenargumente beim Jugendamt oder dem Familiengericht bringt.

Wie könnte es in so einem Fall ausgehen?
Ist das wirklich ein schwerwiegendes Argument? - Was ja völlig erfunden ist. Ich meine, ich war während und nach der Geburt bei Ihr und habe alles miterlebt und im Familienzimmer bis zur Entlassung übernachtet. Die Hebammen und Krankenschwestern waren überrascht von meinem guten Umgang mit dem Baby und dem fast perfekten Wickeln.

Wem müsste ich im Falle einer solchen Behauptung noch etwas beweisen?

Wiesel1978  13.01.2022, 21:27
@Yabanci90

Bitte das Jugendamt, vorab sich einige Dinge anzuschauen.

du hast umgangsrecht. das ist in der regel:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

wenn die km den umgnag verweigert, wende dich ans jugendamt und beginne dort eine mediation. bereite vorher eine umgangsvereinbarung vor in der du deine wünsche auf umgang einträgst. verweigert die km sich dort weiter und ist zu gesprächen nicht bereit wirst du klagen müssen.

Kessie1 hat die Frage ja schon sehr ausführlich beantwortet.

Ergänzend möchte ich nur hinzufügen: als mein Sohn 9 Monate alt war (und ebenfalls noch gestillt wurde), bin ich wieder in die Arbeit gegangen und mein Mann hat sich alleine um den Kleinen gekümmert. Ganze fünf bis sechs Stunden am Vormittag, bis ich wieder zuhause war.

"Zu klein" ist also kein Argument.

Es ist auch deine Tochter, du hast auch das Sorgerecht und du darfst dich um dein Kind kümmern.

Versuch doch, es der Mutter schmackhaft zu machen, dass sie so ein paar Stunden nur für sich hat.

Natürlich hast du das Recht dazu deine Tochter auch ohne Aufsicht der Mutter zu sehen.

Und das ist auch wichtig, damit sie eine Bindung zu dir aufbauen kann.