Gehaltskürzung ohne Ankündigung erlaubt?

3 Antworten

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag, einfach so mündlich irgend eine Änderung ansagen,geht schon mal gar nicht. 

Was eiern die denn da rum? Erst gibt es Nachtzuschläge von 20.00 Uhr an.. jetzt von 23.00 an..

http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

A) ich weiss nicht, ob das einfach geändert werden kann.. sthet irgendwo was in Deinem Vertrag oder gilt für Dich ein Tarifvertrag?

Dein Vertrag: dann muss das schriftlich mitgeteilt werden und gilt erst ab dann.

Tarifvertrag: hat mitgeteilt zu werden.

b) bescheid sagen und rückwirkend ändern.. so was siehtr das deutsche Arbeitsrecht nicht vor. Änderungen gelten immer ab der Info bzw. zu einem (dann festgelegten) Datum in der Zukunft, nicht rückwirkend.


birdmw 
Fragesteller
 11.04.2016, 11:21

Der Meinung bin ich auch. Nachtarbeit von 20-23 Uhr ist eine freiwillige Leistung, war allerdings so besprochen. Auch bekomme ich eigentlich nicht alle Zuschläge, was ich jetzt so am Wochenende herausgefunden habe.

http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

Prinzipiell gilt Nachtarbeit erst ab 23 Uhr. Wie habt ihr das denn im Arbeitsvertrag vereinbart?

birdmw 
Fragesteller
 11.04.2016, 11:20

Im Arbeitsvertrag steht nix über Zuschläge, was allerdings kein problem darstellt, da er schon zwei Gehälter wie vereinbart gezahlt hat. Somit ist das mündliche wirksam. Er hat alle Zuschläge zugesichert.

Familiengerd  11.04.2016, 13:09
@birdmw

Im Arbeitsvertrag steht nix über Zuschläge, was allerdings kein problem darstellt, da er schon zwei Gehälter wie vereinbart gezahlt hat.

Das zweimalige Zahlen der freiwilligen Zuschläge für die Zeit von 20 - 23 Uhr aufgrund einer mündlichen Vereinbarung reicht als Beweis - leider - nicht aus, wenn Du keinen Zeugen für diese mündliche Vereinbarung hast.

Auch auf eine "betriebliche Übung" kannst Du Dich nicht berufen, weil der Arbeitgeber dann schon mindestens drei Jahre lang diese Leistung ohne Vorbehalt hätte erbringen müssen.