Mutter bezieht Hartz 4 und ich ziehe aus wegen Studium.. Abzüge?

2 Antworten

Abzüge wird sie durch den Beginn des Studiums so oder so haben,denn dann gehörst du nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter,sie würde also keine Leistungen mehr für dich bekommen !

Du müsstest dann deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) aus deinem Bafög - selber an deine Mutter zahlen,wenn dann dein anrechenbares Bafög + Kindergeld und evtl.sonstige anrechenbare Einkommen deinen Bedarf nicht decken würde,dann könntest du beim Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB - ll zu deinem ungedeckten Kopfanteil der KDU - stellen.

Wenn du jetzt deinen Erstwohnsitz bei deiner Mutter hättest,dann würde dein Einkommen weiterhin angerechnet,so als wenn du weiter bei deiner Mutter wohnen würdest und deine Aufwendungen im Zeitwohnsitz müsstest du auch noch zahlen.

Ich denke,es könnte dann auch sein,dass du weniger Bafög - bekommst,wenn dein Hauptwohnsitz bei der Mutter ist,dann würdest du für das Bafög - Amt ja weiter bei Zuhause wohnen und da stünde dir weniger zu als wenn du nicht mehr da wohnen würdest,kann mich aber auch irren.

Meldest du dein Hauptwohnsitz in Offenburg an und kommst dann nur zu Besuch nach hause,dann hat deine Mutter dann zwar einen höheren Bedarf,weil ja dann dein Kopfanteil der KDU - dazu kommen würde,aber dann könnte die Wohnung für deine Mutter zu teuer und somit unangemessen werden.

Das würde dann bedeuten,nach deinem Auszug würde das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnung prüfen und sollte sie dann nicht mehr angemessen sein,dann würde deine Mutter schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert.

Ihr würde dann mitgeteilt wie lange die tatsächlichen KDU - noch gezahlt würden ( in der Regel 6 Monate ) und was sie danach noch gezahlt bekommen würde.

Dann hat sie Zeit sich zu überlegen ob sie die Kosten senken kann oder nicht und wenn nicht dann müsste sie sich in dieser Zeit entweder eine angemessene Wohnung suchen oder nach dieser Übergangszeit die Differenz selber zuzahlen.

Natürlich bekommt Deine Mutter keine Abzüge aufgebrummt, was ihren Teil angeht.

Nur Du selbst bist schlechter gestellt mit den läppischen Leistungen nach dem BAföG.

Prüfe somit zwingend auch ein Stipendium. Deren Leistungen sind meist üppiger und werden auch länger bewilligt.

Das Melderecht bestimmt den Wohnort und dies wird der Studienort sein. Es sei denn, es gibt tägliche Heimfahrten.

Dann gibt es aber weniger vom BAföG-Amt für die Unterkunft.

Befindet sich Dein Antrag schon beim Studentenwerk? Verliere keine Zeit, die Bearbeitung bei denen dauert meist Monate. Mein erstes Geld bekam ich immer im März!

Viel Glück.