Zweitwohnsitz, wie ist das?

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Das liegt an deinem Alter, der jeweiligen Gemeinde, ob und wie hoch die Zweitwohnsteuer ist. Wenn sie genommen wird, richtet sich der Steuersatz nicht protential nach deinem Einkommen sondern protential an den Mietpreiskosten/ Kaltmiete. Dazu würde ich mal bei der jeweiligen Gemeinde auf der HP schauen/ persönlich nachfragen.

Hier zB mal von der Gemeinde  Schmallenberg:

Der Grund für die Einführung der Zweitwohnungsteuer liegt im kommunalen Finanzierungssystem. Die Stadt Schmallenberg erhält Landesmittel nur für diejenigen Personen, die sich hier mit erstem Wohnsitz angemeldet haben. Zweitwohnsitze im Stadtgebiet finden dabei keine Berücksichtigung. Aber auch Zweitwohnungsbesitzer nutzen wie andere Bürger die umfangreiche kommunale Infrastruktur. Um solidarisch alle Bürger an der Finanzierung der hieraus erwachsenen Lasten gerecht zu beteiligen, hat die Stadt Schmallenberg sich entschieden, ab dem 01.01.2011 die Zweitwohnungsteuer zu erheben.

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 innehat. Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. Minderjährige Personen, die z. B. zu Ausbildungszwecken ein Zimmer/eine Wohnung im Stadtgebiet bewohnen, sind nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Was ist Steuergegenstand?

Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Wie sieht eine steuerpflichtige Zweitwohnung aus?
Eine Wohnung im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn der Raum oder die Räume zum zeitweisen Wohnen geeignet sind. Eine Mindestausstattung der Wohnung (z. B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Heizung, etc.) ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund sind auch Campingwagen, Jagdhütten, Wochenendhäuser etc. als Wohnungen in diesem Sinne zu betrachten. Ein einzelnes Zimmer in der Wohnung der Eltern, z. B. das ehemalige Kinderzimmer für den Studenten, ist nicht steuerpflichtig, da keine Verfügungsmacht über die gesamte Wohnung/das Haus besteht.

Wie bemisst sich der Steuermaßstab?
Die Steuer bemisst sich nach dem Jahresrohmietwert der Wohnung und dem Steuersatz der Stadt Schmallenberg (12 %).

 LG