Bedarfsgemeinschaft mit Mutter wird bafög verrechnet auch wenn ich ein zweitwohnsitz in der Nähe der Uni habe?
Ich habe ein wg zimmer in der Nähe meiner Universität gemietet. Ich habe eine Frage bezüglich der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter.
Muss ich mich hier bei meiner Mutter abmelden und mich bei der wg als erstwohnsitz anmelden damit ich das bafög Geld für das Studium und das wg zimmer komplett behalten kann (damit es nicht mit meiner Mutter bei der BG verrechnet wird) ? Oder kann ich auch mein erstwohnsitz hier angemeldet lassen und mich in der wg als zweitwohnsitz anmelden, ohne das das bafög Geld mit meiner Mutter bzw der BG verrechnet wird ? Würde ich wenn ich hier angemeldet bleibe aber mein zweit wohnsitz dort habe und auch dort für die Studienzeit bleibe dann immernoch zu der bedarfsgemeinschaft zählen?
Mein Problem ist halt dass ich nicht vor habe nach meinem Studium weiterhin in dort zu bleiben weshalb ich mein erstwohnsitz in bei meiner mutter lassen wollen würde aber ich werde ja meine Studienzeit in der wg verbringen weshalb ich ja nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft zählen sollte....
Ich bräuchte das komplette bafög Geld um mir die Wohnung + studium leisten zu können falls das mit meiner Mutter verrechnet wird kann ich das nicht machen... Also kann ich mich hier angemeldet lassen und das wg zimmer als zweitwohnsitz anmelden ohne dass ich noch zu der BG zähle /ohne das das bafög verrechnet wird?
(ich bin unter 25 Jahre alt)
4 Antworten
Dein Erstwohnsitz sollte da sein, wo Du Dich am häufigsten aufhältst.
Falls das bei Deiner Mutter der Fall ist, dann bist Du regulär auch Teil der BG und das BAföG wird angerechnet.
Du kannst Dir nicht aussuchen, wo Erst- und wo Zeitwohnsitz sind, nur um die BAföG-Anrechnung zu umgehen. Das wäre illegitim.
Wo ist denn da das Problem ?
Dann meldest du dich aus der Wohnung der Mutter ab und erst dann wieder an wenn du mit deinem Studium fertig bist und dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
Nicht vergessen das Kindergeld auf dich ummelden zu lassen bzw. einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse zu stellen oder dir das Kindergeld nachweislich im Monat des Zuflusses von der Mutter an dich weiterleiten zu lassen, nicht das es dann als Einkommen deiner Mutter auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet wird.
Ein Problem könnte dann nur deine Mutter bekommen, wenn nach deinem Auszug und Abmeldung aus der Wohnung die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete dann für eine Person weniger im Haushalt nicht mehr angemessen sein würde.
Im schlimmsten Fall müsste deine Mutter dann nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten, nach schriftlicher Aufforderung zur Kostensenkung selber in eine angemessene Wohnung ziehen oder dann den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.
Hallo,
du meldest dich mit Erstwohnsitz da an, wo du wohnst. Und wenn du nach dem Studium wieder zur Mutter ziehst, meldest du dich da wieder an. Das ist doch kein großes Ding.
Hab ich als Student auch gemacht. Man braucht keinen Zweitwohnsitz für das Kinderzimmer bei den Eltern, die man ab und zu mal besucht.
ich vermute mal, das Du ohnehin aus der BG rausfällst
das heißt Deine Mutter erhält für Dich keinen Lebensunterhalt (dafür bekommst Du schließlich BaföG) mehr und keine Kosten der Unterkunft mehr (Miete und Heizung) ...
Dein Wegzug ist selbstverständlich zu melden