Zweitwohnsitzsteuer zurückverlangen?

3 Antworten

wie @PatrickLassan schon schreibt, gibt es hier keinen Zusammenhang. Man kann auch nicht bei seiner Steuererklärung eine andere (Kommunal-)Steuer zurückverlangen, wohl aber die doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Warum lässt du dich bei der neuen Kommune von der Zweitwohnungssteuer nicht befreien? Das ist doch viel einfacher und zielführender, wenn du dir diese Steuer ´sparen´ willst.

Der Weg geht so: du meldest dich in der neuen Stadt an und zwar als Zweitwohnsitz; mehr musst du nicht tun. Ca. 2 Wochen später schreibt dir das Finanzressort der betreffenden Stadt, dass du eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten hast; diesem Schreiben ist ein Fragebogen beigefügt, in dem du darlegen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt nach wie vor bei deinen Eltern (1. Wohnsitz) ist und der Zweitwohnsitz lediglich beruflich bedingt.

Je nach Bearbeitungsdauer erhälst du dann irgendwann die Freistellung.

Das machen Tausende von Berufstätigen so, deren familiärer Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort abweicht. Ich übrigens auch :o)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also wenn der Zweitwohnsitz beruflich bedingt ist, kann man sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen? Ist das bundesweit so, oder kann das jede Kommune handhaben, wie sie will?

@olpo2

Dass eine Befreiung bei beruflich bedingtem 2. Wohnsitz erfolgen kann, habe ich doch geschrieben! Dasselbe kann für Studierende ebenso gelten wie für andere.

Das neue Meldegesetz gilt bundesweit, aber die Kommunen können die Höhe selbst festlegen. Die einen nehmen 5% vom Nettomietzins, andere 20% und wieder andere nichts. Geh doch einfach auf die Seite der betreffenden Kommune, die steht die Höhe der Zweitwohnungssteuer.

Mit der Zweitwohnungssteuer soll der Umstand kompensiert werden, dass man ja in einer weiteren Stadt als der Heimatstadt auch die Infrastruktur in Anspruch nimmt.

Meld dich doch einfach bei deinen Eltern ab und spar dir das ganze Theater. Was bringt es denn, dort gemeldet zu bleiben?

das ´Theater´ ist nun wirklich nicht der Rede wert und er/sie kann doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das macht sich bei der EST natürlich bemerkbar. Mach ich auch so.

Zwischen der von der Kommune erhobenen Zweitwohnungssteuer und der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung durch das Finanzamt besteht kein Zusammenhang, daher kannst du die Zweitwohnungsteuer nicht zurück verlangen.