Eltern Hartz 4 , Sohn arbeitet Vollzeit, wie wird Gehalt angerechnet?

2 Antworten

Hallo,

Es wäre interessant, wie alt du bist. Wenn du über 27 jahre alt bist, müsstest du eigentlich als "eigene Familie" zählen und dein Gehalt dürfte nicht mitgerechnet werden. Zwecks Miete könntest du mit deinen Eltern eine Nutzungsvereinbarung aufstellen, wo ersichtlich ist, dass du dich an den Nebenkosten zu einem Drittel beteiligst.

Da deine Eltern verheiratet zusammenleben, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft - d.h. das anrechenbare Einkommen deiner Mutter wird nach der Bedarfsanteilsmethode auf ihre Bedarfsgemeinschaft verteilt. Insofern bezieht nicht nur dein Vater ALG2, sondern auch deine Mutter ;) Unter 25 gehörst du grundsätzlich noch zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und wirst in ihrem Bescheid mit aufgeführt.  Dein anrechenbares (!) Einkommen (abzgl. Freibeträgen) wird aber nur auf deinen eigenen Bedarf (= auf deinen Regelsatz + deine kopfanteiligen Unterkunftskosten) angerechnet... nicht auf die Bedarfe deiner Eltern, da du ihnen gegenüber im SGB II nicht unterhaltspflichtig bist. Du musst dann deinen eigenen Lebensbedarf und deine kopfanteiligen Unterkunftskosten mit deinem anrechenbaren Einkommen bestreiten; falls dein Bedarf nicht gedeckt ist, stockt die ARGE auf.

Deckst du deinen eigenen Bedarf komplett durch eigenes anrechenbares Einkommen plus Wohngeldanspruch (was bei dir der Fall sein wird), dann fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Ihr lebt dann als Haushaltsgemeinschaft zusammen, du hast mit der ARGE nichts zu tun, trägst deinen Bedarf u. deine kopfanteiligen Unterkunftskosten selber  und benötigst kein ergänzendes ALG2 .

Über 25 gehörst du automatisch nicht zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern, sondern lebst mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft. Du musst dich selbst versorgen und  deine kopfanteiligen Unterkunftskosten übernehmen (sofern Ihr die Kostenverteilung nicht durch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder einen Untermietvertrag anders regelt; Musterbeispiele z.B. hier: http://hartz.info/index.php?board=9.0  ). Deine Eltern müssen dem Jobcenter deinen Einzug nachweislich per Veränderungsmitteilung bekanntgeben; sie erhalten dann entsprechend weniger Unterkunftskosten, da dein Anteil berücksichtigt wird. Wenn das Jobcenter sie anschreibt wegen deines Einkommen etc.,  kannst du der gesetzlich eintretenden "Unterhaltsvermutung zwischen Verwandten" einfach widersprechen durch eine schriftliche Erklärung , dass du deine Eltern wirtschaftlich/ finanziell nicht unterstützt  und daher mangels Rechtsgrundlage auch keine Auskünfte zu deinem Einkommen erteilst.