Will das Finanzamt eine Meldebescheinigung vom Zweitwohnsitz sehen oder reicht ein Mietvertrag?

2 Antworten

Das Finanzamt interessieren mehr die tatsächlichen Verhältnisse, als die Anmeldungen.

Für das Finanzamt sind die Kosten entscheidend und ob der Lebensmittelpunkt wirklich woanders ist, als der Arbeitsplatz, also die Begründung für die Zweitwohnung.

Die Wochenenden will ich ja tatsächlich am Erstwohnsitz verbringen aufgrund des Freundeskreises. Nur würde ich aufgrund der Zweitwohnsitzsteuer den Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz anmelden und andersherum, aber nur den Gemeinden gegenüber.

@domerich

Wie schon gesagt, das Finanzamt will die tatsächlichen Verhältnisse wissen. Die Meldezettel interessieren die nicht. Würde es nach den "Anmeldungen" gehen, wären 20 % der Steuererklärungen in duetschland falsch. Was meinst Du wieviele Leute beimFreund/Freundin wohnen, aber die Postadresse aus unterschiedlichen GRünden bei den Eltern haben. usw. usw.

Ich hatte vor vielen Jahren 2 Wohnsitze, das Finanzamt wollte das nie schriftlich bestätigt haben, das können die doch so nachvollziehen, Du bist ja schließlich beim Einwohnermeldeamt registriert. Das glauben die Dir auch so, ohne Mietvertrag und ohne Meldebescheinigung. Du kannst jederzeit den Erstwohnsitz in den Zweitwohnsitz abändern, musst die Änderung halt in beiden Gemeinden melden. Aber dadurch sparst Du doch nichts, Du hast dann immer noch 2 Wohnsitze. lg Lilo

Nicht jede Gemeinde erhebt Zweitwohnsitz Steuer, in meinem Fall erheben aber beide Gemeinden Zweitwohnsitzsteuer. Jedoch ist der Erstwohnsitz das Elternhaus, da zahle ich keine Miete und 10% von 0€ Nettokaltmiete sind meines Erachtens 0€. Jetzt ist die Frage was passiert, wenn ich den Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz mache, ob sich das FA querstellt.