muss vermieter einen trockenraum für wäsche zur verfügung stellen?

12 Antworten

Du liegst mit deinen Gedanken vollkommen richtig. Einen Trockner kann dir niemand vorschreiben. Mietrechtlich und Bundesweit so geregelt, daß in Mietwohnungen keine Wäsche zum trocknen aufgestellt werden darf. Der Vermieter hat die Pflicht einen Trockenraum zur Verfügung zu stellen.

Malkia  26.01.2011, 05:07

Das stimmt nicht. Wenn keiner da ist, woher nehmen?

Waschen und trocknen in der Wohnung ist erlaubt! Mietern und Wohnungsbesitzern ist es erlaubt, ihre Wäsche in den eigenen vier Wänden zu waschen und zu trocknen. Entsprechende Verbote in der Hausordnung oder per Eigentümerbeschluss sind nichtig.

Reinigung der täglichen Wäsche gehört zum Kernbereich des Wohnens.

Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 20 W 414/99)

Aber trotzdem ist Vorsicht geboten. Dem Mieter obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten, beginnen mit der Übernahme der Mietsache. So hat der Mieter mit der Mietsache pfleglich und schonend umzugehen. Das bedeutet auch, keinen Schimmel zu verursachen.

Ein Trockenraum muss er nicht zur Verfügung stellen. Sie konnten ja vorher das Wohnhaus besichtigen, bevor Sie den Mietvertrag zugestimmt haben.

Wenn bei Vertragsabschluss keine Nutzung eines Trockenraumes vereinbart wurde steht dir nachher auch keiner zu - wie du deine Wäsche trocken bekommst ist dein Problem.

Kleine Mengen Wäsche im Zimmer aufhängen sollte eigentlich kein Problem sein wenn man richtig heizt und die Wäsche vorher richtig geschleudert wurde (über 1200 U/min) Wenn du nur auf 800 U/min schleuderst ist die Wäsche zu nass um sie in der Wohnung zu trocknen.

Es gibt inzwischen Kondensator-Wäschetrockner mit Wärmepumpe welche nur 50 % der Energie benötigen wie ein herkömmlicher Wäschetrockner.

wenn man eine wohnung mietet, muss man leider auch solche gegebenheiten berücksichtigen.man hat dann die wahl, trockner anzuschaffen oder wohnung nicht nehmen. im sommer, bzw. bei erträglichen temperaturen, ist es mit trocknen bei geöffneten fenstern einfach. einen anspruch auf trockengelegenheiten hast du nicht.

weder trockenraum noch waschküche muss ein vermieter zur verfügung stellen. man kann als mieter selbst entscheiden in welches haus man zieht und wenn die räume nicht vorhanden sind, muss man eben einen trockner nutzen, denn wäsche trocknen in der wohnung führt zwangsweise zur schimmelbildung...