Darf ich im Trockenraum/Keller eine Waschmaschine /Trockner aufstellen, wenn der Bauträger versäumt hat diesen auch als Waschraum zu bezeichnen?

3 Antworten

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nicht Alles muss vertraglich geregelt sein. Es muss auch nicht alles schriftlich geregelt sein! Mündliche Absprachen gelten auch und selbst ein Anwalt weiß das.

Natürlich ist ein Anwalt ein Interessenvertreter seines Mandanten. Folglich wird dieser Anwalt bemüht sein, die Interessen seines Auftraggebers zu erfüllen.

Versäumnisse in einem Vertrag sind nur Versäumnisse. D.h. man kann diese Versäumnisse nachbearbeiten. Kneift der Verkäufer etwa dabei?

Lass dir doch die Einverständniserklärung vom Verkäufer nachträglich geben. Er war ja vorher einverstanden. Außerdem geht dessen vorheriges Einverständnis auf seine diesbezüglichen Raumanpassungen zurück!

Wieso kümmert sich eine Mitbewohnerin um ungelegte Eier? Was treibt die denn, einen Waschraum nicht als solchen gelten zu lassen?

Die Mitbewohner wohnen im Erdgeschoß u. sie ist sehr geräuscheempfindlich ! Sie ist die unbeliebteste Frau im Haus. Sie klopft u. stampft gegen die Familie über ihr. Ich selbst habe noch nie einen Menschen so schreien gehört wie sie.Sie stört alles ! Komischerweise versuchen alle Bewohner sich so ruhig wie möglich zu verhalten! Falls sich der Waschraum erledigen sollte, findet sie etwas anderes. Der Bauträger hat ihr angeboten ,die Wohnung zurück zunehmen. Ihr Eheman , um es zart auszudrücken, mag den Alkohol sehr gerne. Wir hatten schon zwei Auszüge wegen ihr! Ganz schlimm!

Du hast eine Eigentumswohnung gekauft, dann hast du auch eine Teilungserklärung vorliegen. Dort ist die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum geregelt.

Der Trockenraum wird wohl Gemeinschaftseigentum sein und als Trockenraum deklariert sein.

Der Verkäufer hat es nicht versäumt dies im Kaufvertrag zu vermerken - sondern es steht so nicht in der für alle Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft gültigen Teilungserklärung.

Die Änderung der Teilungserlärung kann nur durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) veranlasst werden und nicht mehr durch den Verkäufer.

Ich würde, wenn der Verkäufer dir die Genehmigung zum Aufstellen der Waschmaschine im Trockenraum in deinem Kaufvertrag irgendwie vermerkt oder erteilt hat, mich wg Schadensersatz an den Verkäufer halten.

Jeder Eigentümer kann, wenn er will,  sich auf die Teilungserlärung berufen um das Waschen im Trockenraum zu untersagen. 

Was sagt eigentlich die Hausverwaltung / WEGVerwalter zu dem Problem? Denn ein Problem ist es.


Super ! Diese Antwort ist wirklich gut!!!!!!! Hat er nicht vermerkt u. es ist uns nicht aufgefallen. Wir haben demnächst eine Eigentümerversammlung u. es wird abgestimmt. Dies gilt dann entgültig! 

Super Info☺️Danke

Was sind das denn für Korintenkacker?! Ist das nur die Eine, die Stress schiebt ?

Das würde ich aussitzen.

Stell bloß deine Maschine nicht auf den Balkon. Das verträgt sie nicht. Wenn es im Winter friert, frieren dir die Schläuche ein, bzw. die ganze Maschine, alles, wo Wasser drin steht, und die Maschine ist kaputt.

Zahlen diese "tollen" Ratgeber dann die Reparatur oder eine neue Maschine ?

LG

Mach ich auch! Ich habe neue Maschinen u. diese sind wirklich leise, aber sie hört diese! Es heißt doch gehört zum sozialadäqute Gebrauchsgegenstand.Es wird kontrolliert ob ich Wasche o. Trockne! Außerhalb der Ruhezeiten! Wie ich gelesen habe ,darf man während der Mittagsruhe durchaus waschen. Ich werde ihr niemals entgegen kommen! So wie man in den Wald brüllt....