Muss Täuschungsversuch nachgewiesen werden?

2 Antworten

Dir bleibt in jedem Falle der Rechtsweg. Das ist natürlich eine langwierige Sache. Der erste Schritt wäre, dass du gegen die Entscheidung beim Rektor eine Beschwerde einlegst, und ankündigst, den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn das ein kluger Mann ist, wird er sich die Beweise vorlegen lassen. Und dann wird man weiter sehen. Nur du allein weißt, ob sich das lohnt, und vor allem, ob du im Recht bist.

Wenn Du im Recht bist, dann musst es auch so durchboxen. Es wird nicht leicht. Lehrer mögen nicht wenn ihre Entschedungen angezweifelt werden. Der Klassenlehrer wird eben zum Kollegen halten- Da musst Du schone ine eben höher gehen.