Muß Reitbeteiligung für Hallennutzung bezahlen?

7 Antworten

Ja, klar. Du kannst ja auch nicht in einem Hotel zahlen, und dafür auch noch in einem anderen übernachten...

Wenn man in mehreren Vereinen reiten will, muß man auch in jedem dieser Vereine seinen Obulus entrichten.

Wenn sie dort reiten will, muss sie entweder Mitglied sein, oder eben "Eintritt" zahlen.

DerHans  03.01.2019, 12:30

Und das hat selbstverständlich versicherungsrechtliche Gründe. Nur wer dort bezahlt hat, genießt auch den Schutz der Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Jeder andere hat dort eben nichts zu suchen.

Ja, sonst zahlt keiner wenn sie vom Pferd fliegt und sich das Genick bricht. bzw. der Reitverein schützt sich somit.

Sie kann ja aus dem anderen austreten wenn beide zu teuer sind und sie nur noch die Reitbeteiligung nutzt.

Wenn der Verein das do will - JA !

Deren Halle, deren Hausrecht

Warum tritt sie im „alten“ Verein nicht aus?

Wie ein Verein das regelt, ist ganz alleine seine Sache. Bei vielen ist die Anlagennutzung im Einstellpreis enthalten, gilt also je Pferd, bei anderen ist hingegen der Reiter Nutzer und somit wird das über seinen Mitgliedsbeitrag geregelt. An vielen Ställen gibt es auch eine Anlagennutzungsgebühr für Gäste, wo man einzelne Einheiten zahlen kann, was aber meist mehr kostet über's Jahr gesehen als ein Jahresbeitrag ... da kann sich jeder Eigentümer einer Reitanlage selbst überlegen, wie er das haben will und entsprechend ist das eben so zu machen.

Und ja, das praktische ist, dass man eben über den Dachverband, dem ein Verein angehört, auch gewisse Versicherungen hat. Was genau da enthalten ist, weiß ich jetzt gar nicht, das kann man bei Interesse zum Nachlesen besorgen. Da ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung habe und eine eigene Unfallversicherung, ist mir das relativ egal, andere haben keine Sportunfallversicherung, die sind froh, wenn das über den Verein gedeckt ist.

Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist man in einem seiner Wahl Stammmitglied, d.h. die Verbandsabgabe inkl. Versicherung läuft über den, wo man die Stammmitgliedschaft hat und der andere Verein kann dann einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag verlangen, wenn seine Gebührenordnung das vorsieht, dass man dann eben dort um den Anteil der Verbandsabgaben weniger verlangt.