Wer zahlt Riss in der Glasscheibe der Haustür?

12 Antworten

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Mein Haus hat eine Glasversicherung, die bezahlt das unabhängig wieso die Scheibe kaputt ist.
Sollten deine Vermieter so eine Versicherung nicht haben (ist keine Pflicht) und deine Kinder machen etwas am
Haus kaputt wird deine Haftpflicht das bestahlen.

Müsste man denn dann nicht einen "Fall" konstruieren wenn der Verursacher nicht bekannt ist, denn wie gesagt die Kinder verneinen etwas damit zu tun zu haben und es gibt keine Zeugen.

@birner41

Müsste man denn dann nicht einen "Fall" konstruieren wenn der Verursacher nicht bekannt ist,

Konstruieren, klingt nach Versicherungsbetrug!

@Apolon

Natürlich wäre das Versicherungsbetrug, deswegen würden wir das auch nie machen wie gesagt der Verusacher ist unbekannt.

Das wäre denkbar.
Andererseits, das Kinder hier aus Angst nicht unbedingt die Wahrheit sagen liegt nahe, allein die Aussage eines Kindes ist jetzt nicht alles. Wobei eine Scheibe theoretisch auch einfach so springen kann (zB wenn diese auf Spannung ist und die Temperatur schnell schwankt).

Die Frage ist doch eher wie bekommt ihr die Kuh vom Eis damit wieder Frieden herrscht. Vielleicht hat der Eigentümer ja eine Glasversicherung

@beju19

Genau, ich werde ihn drauf ansprechen

@birner41

Mir ist noch etwas eingefallen, die Tür ist 52 Jahre alt, könnte es denn nicht ein thermischer Glasbruch gewesen sein oder einfach gewisse Ermüdungserscheinungen im Glas, die sich halt leider jetzt er ausgewirkt haben. Der Riss ist senkrecht in der Glasscheibe aussen von oben nach unten nach durchgehend, da muß doch irgendein Druck im Spiel gewesen sein. Kann ein Glaser so etwas feststellen ?

Vermutlich können Fachleute mehr dazu sagen.
Naja man macht auch etwas kaputt ohne das man es bemerkt. Mit der Haftpflicht kann man auch ganz einfach sprechen und die Sache schildern, das der Schaden nur von euch kommen kann und ob sie es übernehmen.

@beju19

Aber wenn ich keinen Verursacher nennen kann, dann wird die Privathaftplicht den Schaden nicht übernehmen, oder ? Und der Riss ist an der Aussenseite der doppelverglasten Haustür, die für jeden zugänglich ist, es gibt kein Gartentor oder ähnliches, das aussenstehende vom Betreten des Grundstückes abhalten könnte.

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers greift nicht, wenn wir mal davon ausgehen, dass der Schaden nicht durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstanden ist.

Klärt ob es eine extra Glasversicherung für das Objekt gibt. Die reguliert den Schaden erstmal unabhängig davon ob es die Kinder, der Weihnachtsmann oder überhaupt niemand war. Das wäre die beste Lösung für alle.

Eure Privathaftpflicht ist so eine Sache...bei den Mietsachschäden sind Glasschäden in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen. Dann stellt sich ja sowieso die Frage nach der Haftung, die prinzipiell der Geschädigte nachweisen muss. Aber "du kannst mich ja verklagen" wird wohl kaum die beste Lösung sein, wenn ihr mit dem Vermieter in einem Haus wohnt, da ist logischerweise Ärger vorprogrammiert...

Wie hoch ist denn überhaupt der Schaden? Dem Hausfrieden zu Liebe könntet ihr euch doch sicher auch einigen, dass z.B. jeder die Hälfte trägt. Paar Hundert Euro aus eigener Tasche zu zahlen, wenn sich anschließend alle wieder verstehen und damit einverstanden sind, würde ich persönlich nicht als die schlechteste Lösung ansehen. Ärgerlich klar, aber doch auch kein Weltuntergang. Wenn die Reparatur natürlich 2000€ kostet ist das auch bisschen blöd...

 

Eure Privathaftpflicht ist so eine Sache...bei den Mietsachschäden sind Glasschäden in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen.

Aber nur für die Mietwohnung!

Für diesen Schaden muss meiner Meinung nach die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlen, ich denke sogar WENN deine Kinder sie kaputt gemacht hätten.

Übrigens kann so eine Scheibe auch ganz von alleine reissen, wenn Spannung auf dem Glas ist, oder es eine Erschütterung gab.

Die Gebäudeversicherung zahlt in dem Fall sicher nicht. Das wäre ein Fall für eine Glasversicherung, wenn denn eine vorhanden ist.

@NochWasFrei

Das stimmt nicht! Die Haustür eines Miethauses zählt zum Gebäude, und die Gebäudeversicherung zahlt auch, gleich, welches Material die Tür hat. Haben wir selber schon so abgewickelt.

@myzyny03

Natürlich ist die Haustür inkl. der Verglasung eine versicherte Sache in der Gebäudeversicherung. Aber der Schaden ist höchstwahrscheinlich nicht durch eine versicherte Gefahr entstanden. "Auf mysteriöse Weise einfach kaputtgehen" ist in der Gebäudeversicherung leider(?) nicht versichert. Bei der Glasversicherung schon, denn dort ist der Grund für den Schaden mehr oder weniger egal.

@myzyny03

Das stimmt nicht! Die Haustür eines Miethauses zählt zum Gebäude

Du hättest recht, wenn z.B. die Glasfläche durch Hagel zerstört werden würde!

In diesem Fall ist das Glas entweder zersprungen, oder ein Dritter hat es beschädigt und somit handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden der Gebäudeversicherung.

@NochWasFrei

der Schaden ist nicht "mysteriös" sondern die Ursache ist unbekannt. Bei der Gebädeversicherung geht es aber NICHT ums Verursacherprinzip. Deshalb zahlt sie auch!

@myzyny03

Es geht bei der Gebäudeversicherung nicht um den Verursacher aber sehr wohl um die Ursache. Und wenn sich die unbekannte Ursache nicht gerade als Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel herausstellt, greift die Gebäudeversicherung nicht.

Damit ein regulierungspflichtiger Versicherungsfall eingetreten ist, muss eine versicherte Sache (das ist gegeben) durch eine versicherte Gefahr (diese liegt nicht vor) beschädigt werden.

(Irgendwelche besonderen Bausteine mal außen vor gelassen, ich gehe von einer Standard Deckung aus)

Also, genau für solche Fälle leisten sich viele Vermieter eine Glasversicherung. Die Kosten dafür bekommen dann die Bewohner mit der BK-Abrechnung aufgebrummt.

Wird hier gespart, öffnet doch jeder Vermieter gerne seine Geldbörse und gut ist.

Viel Glück.

Der Eigentümer wäre gut beraten, wenn er den Schaden über eine eigene Glasversicherung abwickeln würde. Diese (wenn vorhanden) bezahlt nämlich den Neuwert.

Sollte der Vermieter bei Dir offiziell einen Schaden geltend machen, indem er Dir die Rechnung für die Reparatur übergibt, dann reichst Du diese Rechnung an die Haftpflichtversicherung weiter. Diese prüft und übernimmt oder wehrt rechtsverbindlich ab, wenn ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch nicht besteht. Die Haftpflicht wird darum auch als "passiver Rechtsschutz" bezeichnet.

Sollte die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen, dann bekommt der Geschädigte laut BGB einen Ersatz für den Zeitwert. Sollte also die Tür und das Glas schon älter sein, wird er sich mit einem Bruchteil des Neuwertes zufrieden geben müssen. (Daher: siehe oben)