Muß private Berufsunfähigkeitsversicherung weiter zahlen?

8 Antworten

Muß die private Versicherung auch weiterzahlen, wenn ich einen 450Euro-Job (Stundenzahl wie oben wird eingehalten) annehme?

Schau in die Vertragsbedingungen (AVB). Bei den meisten Verträgen ist die Berufsunfähigkeit definiert als die Unfähigkeit "den aktuell ausgeübten Beruf zu mehr als 50% weiterhin auszuüben".

Leider machst du keine Angaben zum Anbieter, Tarif oder seit wann der Vertrag besteht, so dass sich darauf keine Rückschlüsse ziehen lassen. Wichtig wäre zu wissen was im Bezug auf die abstrake und konkrete Verweisbarkeit Vertragsbestandteil ist.

mrymen 
Fragesteller
 17.05.2014, 10:00

Hallo. Vielen Dank für deine Antwort. Es wäre die WWK Versicherung aus dem Jahre 1999. Eine Kapitalversicherung mit BU-Zusatzversicherung. G11M BUZ BR2M

danke tom

Voraussetzung für Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel, dass du deine alte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Die Regelung dazu findest Du in deinen Versicherungsbedingungen gleich auf der ersten Seite. Weiterhin mußt du in den Bedingungen nach der Lebensstellung suchen. Die guten Anbieter stellen die Rentenzahlung erst ein wenn du eine neue Tätigkeit aufnimmst, die sowohl in der Stellung als auch im gesellschaftlichen Ansehen der bisherigen Tätigkeit entspricht und das Einkommen daraus min. 80 % des bisherigen erreicht. Solltest Du also nicht einen der schlechteren Tarife "erwischt" haben, dann ist der 450 €-Job kein Problem. Du kannst ja mal den Namen der Versicherung und Tarif angeben, dann kann Dir schnell geholfen werden. Viele Grüße! Tom

Die gesetzliche und private Versicherung haben unterschiedliche Bewertungskriterien. Dass EM-Rente gezahlt wird muss nicht unbedingt die Zahlungspflicht der privaten BU auslösen. Umgekehrt auch nicht.

Frage: Muß die private Versicherung auch weiterzahlen, wenn ich einen 450-Euro-Minijob (Stundenzahl wie oben wird eingehalten) annehme? 

Falls noch aktuell: Also die Stundenzahl spielt bei der privaten BU-Rente keine Rolle - wohl aber bei der gesetzl. EM-Rente! Hier gilt bei der vollen EM-Rente im Normalfall weniger als 3 Stunden täglicher Arbeit! Max. Bruttoverdienst eben die 450 € als Hinzuverdienst bei der gesetzlichen EM-Rente.

Bei der privaten BU-Rente kommt es in erster Linie auf die Vertragsbedingungen an, nur findet man hier selten was Konkretes! Deshalb als Faustregel mal so viel: Sollten sie einen anderen Beruf noch ausüben können und diesen auch tatsächlich ausüben und noch mind. 80% von dem verdienen wie vorher, dann würde sie der Versicherer konkret auf diese Tätigkeit verweisen (sofern nicht bereits ein neuer Vertrag vorliegt mit Verzicht auf die Verweisbarkeit!). Also anders herum definiert: solange man noch auf mehr als 20% Verdienst verzichten muß bei der neuen Tätigkeit, ist dies kein Grund für den Wegfall der BU-Leistungen! Hierzu jedoch ein aktuelles Urteil: http://berufsunfaehigkeitsversicherung-2013.de/news/156/urteil-bu-rente-trotz-hoeherem-einkommen

PS: Also bei einem 450-Euro-Minijob bist du bei beiden Rentenzahlungen, der gesetzlichen EM-Rente als Hinzuverdienst und bei der privaten BU-Rente auf der sicherer Seite! Jedoch bei der gesetzlichen EM-Rente die Anzahl Stunden täglicher Arbeit bitte unter 3 Stdn.!!!

Anhand der Sonderregelung müßte jedoch folgendes zutreffen:

Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit

Sind Sie arbeitslos und können aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Gruß siola

siola55  14.12.2013, 14:23

Letzter Absatz nachzulesen in dem Link der Deutsche Rentenversicherung Bund unter Erwerbsminderungsrente:

Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit

Sind Sie arbeitslos und können aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Hallo, die private BU und die gesetzliche EMR sind nicht 1:1 vergleichbar oder bedingen sich gegenseitig.

Deswegen heißt die BU ja auch "Berufsunfähigkeit", stellt damit auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, in wie weit dieser noch ausgeübt werden kann. In den letzten Jahren hat sich im Tarifwerk der BU sehr viel getan, so dass hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann.

Im Gegensatz zum zuletzt ausgeübten Beruf stellt die gesetzliche Erwerbsminderungs mehr auf die generelle Erwerbsfähigkeit ab. So gesehen ist die generelle Minderung der Erwerbstätigkeit weitergehender, kann also durchaus auf die BU ausstrahlen.

Letzte Sicherheit gibt der Versicherer oder ein Fachanwalt oder gerichtlich zugelassener Versicherungsberater.