Frage zur privaten Berufsunfähigkeitversicherung! Darf ich 450E ausüben?

3 Antworten

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zur Leistungspflicht einer Versichrung liegt in der Unterscheidung zwischen Berunfsunfähigkiet und Arbeitsunfähigkeit. Man darf also Berufsunfähig sein, aber kann trotzdem iener Arbeit nachgehen.Gesetzliche Versicherungen reden immer von Arbeitsunfähigkiet. Nun kommt es darauf an, wie das im Vertrag benannt war. Ist lediglich von einer kaufmännischen Tätigkeit die Rede hat die Versicherung eine sehr große Auslegungsbandbreite zur Auswahlt. Die Nebentätigkiet darf also gänzlich nichts mit der Ausübung einer kaufmännischen Tätigkeit zu tun haben. Man muss also eher Worte differenzieren. Viel Erfolg.

Die Berufsunfähigkeit bezieht sich darauf, dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Wenn du in einem anderen Bereich noch arbeiten kannst äöndert das nichts daran dass du Berufsunfähig bist und dementsprechend zahlt die BU trotzdem.

Mein Bruder ist Dachdecker und Berufsunfähig, er kann aber noch im Büro arbeiten, also zahlt die BU und er kann trotzdem woanders arbeiten, aber halt nicht in seinem Beruf.

Hallo,

also die Hinzuverdienstgrenzen sind total unterschiedlich bei der gesetzlichen EM-Rente und der privaten BU-Rente!!!

Beziehe eine gesetzl. Erwerbsminderungsrente, und darf max. 3h am Tag und max. 450Euro dazuverdienen.   

Bei der gesetzlichen, vollen EM-Rente darfst du seit dem 1.1.2013 auf 450-Euro-Minijob-Basis hinzuverdienen, jedoch darf das Restleistungsvermögen keine 3 Stdn. am Tag betragen, sondern muß das Rlv unter 3 Stdn. liegen!!! Ansonsten steht dir bei einem Rlv zwischen 3 und 6 Stdn. täglicher Arbeitszeit nur noch die halbe EM-Rente zu!

Über 6 Stdn. Restleistungsvermögen, egal was für eine Tätigkeit, steht dir dir keine EM-Rente mehr zu!

Nun zum Hinzuverdienst in der privaten BU-Leistung:

In erster Linie kommt es auf deine BUZ-Bedingungen an! Also einfach mal diese nachlesen! Nur, unter Hinzuverdienst wirst du hier herzlich wenig lesen - deshalb einfach ein paar Tipps aus Erfahrung:

Erst mal googeln unter Urteile Hinzuverdienst bei privater BU-Rente bzw. unter Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung.de dem Forum deine Frage stellen wg. Hinzuverdienst!

Gruß siola

Hallo, noch'n Tipp zum Hinzuverdienst bei einer privaten BUZ:

In vielen Tarifen ist dies folgendermaßen geregelt: Solltest du einen anderen Beruf noch ausüben können und du diesen auch tatsächlich ausübst und dabei mindestens noch 80% von dem verdienst wie vorher, dann würde dich der Versicherer konkret auf diese Tätigkeit verweisen! (ohne Garantie!)

Ansonsten definiert sich die private BU ja so, dass man zu 50% seinen bisherigen Beruf oder Tätigkeit nicht mehr ausüben kann!

Gruß siola

Hallo. Mir wurde meine private Berufsunfähigkeitsversicherung genehmigt. Und zwar solange, wie meine gesetzl. Erwerbsminderungsrente (volle) gezahlt wird.

Meine Frage: Meine Versicherung schreibt, ich wäre berufsunfähig im Sinne der BUZ (ist aus dem Jahre 1998). Diese wird befristet bis meine volle Erwerbsminderungsrente ausläuft.

Aber: Würde das bedeuten, dass wenn meine gesetzliche Erwerbsminderungrente nach Ablauf in eine teilweise gekürzt wird, ich keine private BU-Zahlung mehr rechnen kann?

Bzw. muß ich dann einen neuen Antrag ausfüllen? Auch dann, wenn meine volle EMR verlängert wird?

Mein Versicherer hat sich also an das Gutachten des REntenversicherungsträgers gehalten, welcher ja eine volle EMR auf Zeit genehmigt hat. Was aber, wenn die verlängert oder in eine teilweise gekürzt wird???

Danke

@stic99

Hallo nochmal,

also ich kann dieser Auffassung bzw. einer Abhängigkeit der BU-Rente von der genehmigten vollen EM-Rente nicht folgen!

Grundsätzlich ist die gesetzliche EM-Rente u.a. von deinem Restleistungsvermögen abhängig, also ein RLV unter 3 Stdn. täglicher Arbeitszeit, egal in welcher Tätigkeit, begründet eine volle EM-Rente! Ausnahme hiervon: bei über 55-jährigen kann auch eine halbe EM-Rente mit der Begründung wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes in eine volle EM-Rente übergehen! Bei einem RLV zwischen 3 und weniger als 6 Std. täglicher Arbeitszeit liegt eine halbe EM-Rente vor und bei 6 Stdn. täglicher Arbeitszeit gibt es es keine EM-Leistungen!

Der zeitliche Befristung und die Vorgehensweise für den Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente kannst du hier nachlesen:

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do;jsessionid=A6170911E3F22C012EEE9189A55AB0C3?vbid=1250449&vbmid=0#informationen

Also der BU-Versicherer kann natürlich auch sporadisch Nachprüfungen anordnen und wird dies auch tun, jedoch kann dieser meiner Meinung nach die BU-Rente nicht abhängig machen von der EM-Rente! Und ein neuer Antrag stellen bei der BU-Rente wäre bestimmt verkehrt!?

Also mein Rat hierzu: Wegen der EM-Rente kommt automatisch ein Widerholungsantrag. Bevor dieser ca. 4 Monate vor Ablauf der EM-Rente eintrifft, würde ich dem Sozialverband VdK beitreten für eine jährl. Gebühr von 60 € und deren Erfahrungen und Hilfe in Anspruch nehmen!

Für evtl. Streitigkeiten bei der BU-Versicherung kann ich den Versicherungsombudsmann empfehlen, dieser ist kostenlos und vermittelt quasi zwischen VN und Versicherer!

Gruß siola