droht nach rückwirkender bewilligung der erwerbsminderungsrente eine rückzahlung an die private krankentagegeldversicherung?

1 Antwort

Hallo,

unterstellt, es liegen Deinem Vertrag die MB/KT des GDV zugrunde, könnte Dein Versicherer Leistungen zurückfordern. Grundsätzlich schließen sich Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit aus. Zudem sehen die MB/KT in § 11 eine Anzeigepflicht vor, wenn BU eintritt. Das ist aber eine sanktionslose Obliegenheit. Daher passiert nichts, wenn Du es nicht anzeigst. Irgendwann wird der Versicherer aber nachfragen und ohnehin auf die Idee kommen, dass BU vorliegt. Wenn er nachfragt, musst Du den Bezug natürlich angeben.

Satz 2 regelt die Möglichkeit der Rückforderung, wenn der VR erst später davon erfährt. Das kommt also in Betracht.

Zudem stellt die BU nach § 15  Abs. 1 b MB/KT einen Beendigungsgrund dar. Allerdings lässt sich hier eventuell argumentieren, dass hier nach § 15 MB/KT keine BU eingetreten ist, da hier Leistungen nur befristet bewilligt werden, Du also nicht auf nicht absehbare Zeit Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Das betrifft aber nur die Beendigung der KT-Versicherung. Da ließe sich also streiten.

Grundsatz: Rückforderung kommt in Betracht, auch bei Bewilligung auf Zeit. Wenn der Versicherer davon Gebrauch macht, müsste man sich aber Deinen Vertrag und Deine Bedingungen ansehen.

Viele Grüße